ARBEITSLOSIGKEIT: Arbeit ist (auch) Frauenrecht

Unterbeschäftigung ist auch in Luxemburg weiblich – die höhere Arbeitslosigkeit von Frauen ist in der politischen Diskussion um Beschäftigungsmaßnahmen jedoch kein Thema.

Die Maßnahmen des Gesetzes zum nationalen Beschäftigungsplan von 1999 hätten sich als gut gemeint aber im Endeffekt ineffizient erwiesen, meinte die grüne Abgeordnete Dagmar Angelsberg anlässlich der Parlamentsdebatte vom Mittwoch. Arbeitsminister François Biltgen widersprach heftig: Im Gegenteil, die meisten Maßnahmen – auch wenn einige nun per Gesetz verbessert werden mussten – seien unverzichtbar im Kampf gegen die steigende Arbeitslosigkeit. Biltgen charakterisierte aufs Neue den Luxemburger Arbeitsmarkt als atypisch, weil regional: Arbeitslos seien in Luxemburg vor allem ausländische Arbeitskräfte, deshalb hätten auch die besten Instrumente eine begrenzte Wirkung.

In der Tat, fast die Hälfte der am Luxemburger Arbeitsmarkt Aktiven kommen täglich über die Grenze. Es lässt sich jedoch darüber diskutieren, inwieweit Luxemburg, das von dem von Biltgen diagnostizierten regionalen Arbeitsmarkt profitiert, sich nicht stärker für einen regionalen politischen Rahmen dieses Marktes einsetzen müsste. Trotzdem: Von den fünf Hauptansätzen des „Plan national pour l’emploi“ (PAN) – Beschäftigungspolitik, Arbeitsorganisation, Chancengleichheitspolitik, Entrepreneurship und Bildungsmaßnahmen – haben bislang die wenigsten spektakuläre Veränderungen aufzuzeigen. Manche Instrumente wurden bislang von den Betrieben nicht genutzt, manche aber auch überhaupt noch nicht gesetzlich umgesetzt.

Nur ein Beispiel: Die erhöhten Subventionen für Betriebe, die Personen des unterrepräsentierten Geschlechts in Beschäftigungs- oder Ausbildungspraktika aufnehmen. Seit 1998 wird an dieser eigentlich zur Förderung der Frauenbeschäftigung gedachten Maßnahme herumgedoktert. Erst waren es verfassungsrechtliche Bedenken, dann war es die fehlende definitorische Abgrenzung zwischen den verschiedenen eher „weiblichen“ oder eher „männlichen“ Arbeitssektoren, die seine Anwendung unmöglich machten. Angesichts der Tatsache, dass daneben der „congé parental“ zumindest als Instrument für die Schaffung Arbeitsplätzen versagt hat und die ebenfalls im PAN vorgeschlagenen Frauenfördermaßnahmen bei Kollektivverhandlungen kaum zum Tragen kommen, fällt die Bilanz zur Frauenbeschäftigungspolitik der Regierung äußerst mager aus. Dabei sind Frauen weiterhin überdurchschnittlich oft von Arbeitslosigkeit betroffen, und dies bezeichnenderweise auch bei den jugendlichen Arbeitslosen. Doch die frauenspezifische Perspektive, das ließ sich auch bei den Parlamentsdebatten feststellen, fehlt in der öffentlichen politischen Diskussion völlig.

Zwei Fragen drängen sich hier auf: Erstens, müsste nicht eine Bildungsoffensive her, die gezielt Orientierungs- und Ausbildungsangebote für junge Frauen macht? Und zweitens, ist die Tatsache der erhöhten Frauenarbeitslosigkeit nicht auch ein Beweis dafür, dass wir es mit einer strukturellen Arbeitslosigkeit zu tun haben? Wenn Villeroy Billiglohnarbeitsplätze mit dem Argument der Automatisierung abbaut, wenn bei den Banken reihenweise Beschäftigte entlassen werden, spätestens dann müsste die in den 80er Jahren geführte Diskussion um die Nutznießer von Modernisierung und Rationalisierung der Produktionsprozesse wieder aufgegriffen werden. Lucien Lux (LSAP) nannte am Mittwoch das Stichwort: Arbeitszeitverkürzung als Beschäftigungsinstrument. Eine generelle Arbeitszeitverkürzung als Maßnahme zur Umverteilung des geschaffenen Reichtums – sowohl zwischen Arbeitgeber und Angestellten als auch zwischen Frauen und Männern – darf aber ebenfalls kein Unwort mehr sein.


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