DOPPELTE STAATSBÜRGERSCHAFT: Luxemburg bleibt Nachzügler

Der Doppelpass ist längst Realität. Justizminister Frieden spricht sich zwar nicht dagegen aus, pocht aber auf Integrationskurse für Nicht-Luxemburger.

Die luxemburgische Regierung wird realistischer – zumindest was die doppelte Staatsbürgerschaft betrifft. Denn diese ist längst schon gesellschaftliche Realität geworden. Darauf haben die beiden belgischen Rechtsexperten Francis Delpérée und Michel Verwilghen von der Katholischen Universität Louvain am Mittwoch hingewiesen, als sie ihr Gutachten über die juristischen Auswirkungen der Multi-Nationalität vorstellten.

Nach Angaben der beiden Wissenschaftler leben in Luxemburg zwischen 20.000 und 30.000 Menschen mit zwei oder mehr Staatsbürgerschaften, vor allem Kinder von Eltern aus zwei verschiedenen Ländern. Diese Entwicklung sei nicht zuletzt auf die zunehmende Mobilität zurückzuführen, erklären Delpérée und Verwilghen. Beide betonen: Begriffe wie Nation sind überholt. Und Delpérée trennt zudem die beiden Konzepte der „citoyenneté“ und der Staatsangehörigkeit streng voneinander: Ich kann in einem Land wählen und StaatsbürgerIn eines anderen sein.

Der Doppelpass ist nicht nur Fakt, sondern fast schon gesellschaftlicher Common sense. Aber eben nur fast: Im Jahr 2002 ergab eine Ilres-Umfrage, dass drei Viertel der EinwohnerInnen Luxemburgs für eine doppelte Staatsbürgerschaft sind. Neben den Migrantenorganisationen Asti und Clae treten auch die Oppositionsparteien LSAP, Déi Gréng und Déi Lénk für die Multinationalität ein. Selbst Premierminister Jean-Claude Juncker outete sich im Sommer 2001, als über die Reform des Staatsbürgerschaftsgesetzes diskutiert wurde, als Anhänger der doppelten Nationalität. Seine CSV und Koalitionspartner DP waren darin bisher alles andere als Vorreiter.

Mittlerweile scheint sich die Regierungskoalition immer mehr für den Doppelpass zu erwärmen. Wenn dem so ist, dann müsste man sagen: Endlich ausgeschlafen, denn in den meisten europäischen Ländern ist Mehrfachnationalität längst kein Thema mehr. Kinder von AusländerInnen erhalten in der Regel die Staatsangehörigkeit des Landes, in dem sie geboren sind, ohne auf die Nationalität ihrer Eltern verzichten zu müssen. Zu den Nachzüglern gehört dagegen das Großherzogtum. Selbst Deutschland, das die Staatsbürgerschaft traditionell nach dem jus sanguinis, dem Blut- und Abstimmungsrecht, beurteilt, trat aus dieser Phalanx der Verweigerer aus, als es den Doppelpass – mit gewissen Abstrichen – am 1. Januar 2000 einführte. So müssen sich im Nachbarland AusländerInnen bis zum 23. Lebensjahr entscheiden, welchem Staat sie angehören wollen.

Wer glaubt, die luxemburgische Regierung wolle nun mit der von ihr in Auftrag gegebenen Studie auf den – längst abgefahrenen – Zug aufspringen, täuscht sich. Justizminister Luc Frieden windet sich und betont, die beiden belgischen Rechtsprofessoren hätten von ihrer „akademischen Freiheit“ Gebrauch gemacht. Zwar schließt er den Doppelpass nicht grundsätzlich aus und meint, dieser würde die Integration von MigrantInnen erleichtern. Eine gelungene Integration sei aber auch eine Grundvoraussetzung für die Erlangung der luxemburgischen Staatsbürgerschaft. Beides zusammen gleicht der Quadratur des Kreises.

Einerseits lanciert Frieden die Frage um den Doppelpass zum Wahlkampfthema. Sein Statement bleibt dabei bewusst nebulös. Andererseits erinnert er an die Reform von 2001 und plädiert für Einbürgerungskurse: Wer LuxemburgerIn werden will, soll sich gut in die luxemburgische Kultur integriert haben. Dass es sich dabei eher um eine Multikultur handelt, dürfte der Minister vergessen haben. Die Realität ist ihm also doch noch ein ganzes Stück voraus. Und Luxemburg hinkt, international gesehen, weiter hinterher.


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