EINHEITSSTATUT: Wer gewinnt, verliert

So heiß die Diskussion um eine Angleichung der Statute von Angestellten und ArbeiterInnen auch war, sie bringt für die Betroffenen Änderungen, die weniger spürbar sind, als die jüngste Indexmanipulation.

Das erstaunlichste an der „Jahrhundertreform“ zur Einführung eines einheitlichen Statutes bei Privatbeamten und ArbeiterInnen ist nicht, dass sie erreicht wurde, sondern dass sie erst jetzt kommt. Die Unterschiede, die im Sozial- und Arbeitsrecht zwischen Arbeitern und Beamten in Luxemburg bis dato immer noch gemacht wurden, wären aufgrund allgemeingültiger Rechtsprinzipien früher oder später über den Weg einer Verfassungsklage ohnehin zurechtgestutzt worden.

Letzteres ist zumindest die Einschätzung von Arbeitsminister François Biltgen (CSV), der zusammen mit Sozialversicherungsminister Mars Di Bartolomeo (LSAP) für das am Freitag vom Regierungsrat gutgeheißene Reformprojekt „portant introduction d’un statut unique pour les salariés du secteur privé“ verantwortlich zeichnet. Als junger Anwalt, so Biltgen, habe er sich immer gewünscht, einen entsprechenden Musterprozess führen zu können, doch leider habe es sich nie so ergeben – nicht zuletzt, weil es in Luxemburg in jener Zeit keine echte Verwaltungsgerichtsbarkeit gab.

Tatsächlich ist es kaum nachvollziehbar, dass ArbeitnehmerInnen eines gleichen Betriebes zum Beispiel im Falle einer betriebsbedingten Entlassung unterschiedlich gestaffelte Entschädigungen zustehen, je nachdem ob sie als ArbeiterInnen oder Angestellte beschäftigt waren. Dass bisher vor allem letztere, bei denen in der Regel das Lohnniveau ohnehin höher ist, begünstigt sind, verstärkt den Eindruck, dass vorwiegend manuell tätige ArbeiterInnen Mitmenschen zweiter Klasse sind. Die jetzt zurückbehaltenen Regelungen im Bereich des Arbeitsrechts räumen mit den „kleinen“ Ungerechtigkeiten auf. So gilt zum Beispiel ab dem 1.1.2009 auch bei ArbeiterInnen, dass im Falle ihres Todes den jeweiligen LebenspartnerInnen, sofern sie nicht über eigene Einkünfte verfügen, während drei Monaten das volle Gehalt zusteht. Diese „période de grâce“ galt bislang nur für Angestellte.

Allerdings bedeutet Einheit nicht Gleichheit: Unterschiedliche Lohnniveaus je nach Branchen und Tätigkeitsfeldern wird es auch in Zukunft geben. Spannend dürften in Zukunft so manche Kollektivvertragsverhandlungen werden, denn in der Vergangenheit wurden vielfach Lohngruppenunterschiede nicht zuletzt aufgrund des Arbeiter- beziehungsweise Angestelltenstatuts festgelegt. Ob es hier zu Verschmelzungen ähnlicher Tätigkeitsfelder kommt, darüber schweigen sich die Reformer aus und verweisen auf die Sozialpartner, die solche Zwistigkeiten gefälligst unter sich ausmachen sollen.

Im normalen Alltag werden die demnächst gleichgeschalteten ArbeiterInnen und Angestellten allerdings recht wenig von ihrem neuen Glück mitbekommen. Allenfalls die Arbeiter werden stufenweise bis zu zwei Prozent mehr Nettogehalt bekommen – ein bescheidener Effekt, der die Einbußen durch die Indexmanipulation, die ja auch ein Ergebnis der Tripartiteverhandlungen war, nicht einmal ausgleicht. Die Angestellten müssen im Gegenzug 0,1 Prozent mehr für ihre Beteiligung an der Krankenversicherung aufbringen – das dürfte kaum schmerzen.

Legale Schwarzarbeit

Erkauft wurde die neue Gerechtigkeit allerdings mit zwei wesentlichen Eingriffen ins geltende Sozialversicherungsnetz: Die bislang unterschiedlich entlohnten Überstunden werden in Zukunft zwar einheitlich mit einem Zuschlag von 40 Prozent versehen. Bislang wurden Arbeitern ein Plus von 25 Prozent und Angestellten ein Plus von 50 Prozent gewährt. Trotz einer optischen Rückstufung verbleibt den Angestellten allerdings netto in etwa der gleiche Lohn, denn die ausgezahlten Überstunden sind nicht mehr beitragspflichtig. Freuen dürfen sich die ArbeiterInnen, die auf den ersten Blick etliche Euro mehr als bisher für jede ausgezahlte Überstunde kassieren. Dass diese Regelung aber vor allem auf die Zustimmung der Patronatsvertreter trifft, ist verständlich. „Les solutions mises en place devraient donc à la fois donner lieu à une organisation flexible du temps de travail“, meint dazu der Dachverband Union des entreprises luxembourgeoises (UEL). Zwar ging es in deren Pressekommuniqué vergangene Woche vor allem darum, den eigenen reformfeindlichen Mitgliedsverbänden schmackhaft zu machen, dass sie dem Einheitsstatut zustimmen sollten, doch dürfte die Rechnung schnell gemacht sein: Überstunden werden die Arbeitgeber in Zukunft weit weniger teuer zu stehen kommen, als das bislang der Fall war. Ein Sarkozy hätte es nicht besser hinbekommen.

Ob der fromme Wunsch des Arbeitsministers, angesichts der anwachsenden Arbeitslosigkeit, Überstunden insgesamt abzubauen, in Erfüllung gehen wird, ist damit fraglich. Denn die Regel, Überstunden nicht auszuzahlen, sondern über ein Zeitkonto mit 150 Prozent Freizeit abzugelten, wird wohl eine Ausnahme bleiben. Und auch der Sozialversicherungsminister muss die bislang geltende Rhetorik, wonach jeder Nebenverdienst, für den keine Sozialabgaben geleistet werden, „Schwarzarbeit“ ist, etwas abwandeln. Besonders Niedrigverdiener, die vielfach auf bezahlte Überstunden angewiesen sind, werden spätestens bei Erreichen des Rentenalters merken, dass es keine besonders gute Idee war, auf das schnelle Geld zu setzen und nicht für die Rente einzuzahlen. Die Besserverdiener werden nicht in diese Falle tappen und können mit dem überschüssigen Geld günstige private Zusatzrenten abschließen – die CSV hat frühzeitig für entsprechende Rahmengesetze gesorgt.

Der zweite Bruch mit Altbewährtem dürfte die Neuregelung bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sein. Bislang wurden ArbeiterInnen ab dem ersten Krankheitstag von der Krankenversicherung entschädigt, während bei den Angestellten die Arbeitgeber für die Lohnfortzahlung aufkommen mussten – zumindest während der ersten 15 Wochen. Das neue Einheitsregime orientiert sich am Privatbeamten Regime: Die Arbeitgeber müssen 13 Wochen lang den Lohn auszahlen, erst danach springt die Krankenversicherung ein. Das Risiko der Lohnfortzahlung soll zu 80 Prozent von einer neuen Versicherung, der viel beschworenen „Mutuelle“, übernommen werden. In sie zahlen die Arbeitgeber ein. Sie soll zwar eine Gesellschaft öffentlichen Rechts sein, wird aber ausschließlich von den Beitragszahlern, also dem Patronat, kontrolliert: Eine Bresche im Sozialstaat, deren Konsequenzen noch nicht abzusehen sind.

Eine Lohnfortzahlung nach dem bisherigen Arbeitermodell hätte zwar zu höheren Beiträgen für die Krankenkassen geführt, allerdings wäre der gesamte Komplex unter der Kontrolle beider Tarifpartner und des Staates geblieben. Die Gewerkschaften haben diese Pille geschluckt, weil ihnen versprochen wurde, dass der Arbeitgeber-Mutuelle keinerlei Kontrollrechte zugestanden würden. Weil aber die Beitragshöhe zu dieser Mutuelle nach Sektoren gestaffelt werden kann, haben die einzelnen Arbeitgeber und ihre Verbände ein Interesse daran, die Kosten so niedrig wie nötig zu halten. Der Druck auf die Belegschaften wird steigen. Bei den Großbanken werden schon jetzt die krankgemeldeten Angestellten zu hauseigenen Kontrollärzten geschickt. Wer sich weigert, riskiert eine Kündigung.

Es ist auch nicht sicher, ob die im Gesetz vorgesehene Mutuelle überhaupt zur Entlastung der kleinen und mittleren Betrieb taugt. Es ist ausdrücklich vorgesehen, dass Betriebe, die schon jetzt eine private Versicherung für die Lohnfortzahlung abgeschlossen haben, der Mutuelle nicht beitreten müssen. Es dürfte nicht verwundern, wenn in den nächsten Wochen und Monaten entsprechende „Produkte“ seitens der Versicherungsbranche vorgestellt werden, die es jenen Sektoren, einen niedrigen Krankenstand aufweisen, es ermöglichen sich günstiger privat zu versichern. Wie bei den ArbeitnehmerInnen wird auch hier die viel gepriesene Einheit mit einer gehörigen Portion an Entsolidarisierung erkauft.


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