MONARCHIE: Das große Tabu

Alle reden über den Monarchen, die woxx redet über die Untertanen. Und darüber, warum zweihundertzwanzig Jahre nach der französischen Revolution Monarchiekritik unerwünscht ist.

1856 : Mit Wilhem III. zurück zur reaktionären Monarchie.

In den Luxemburger Geschichtsbüchern stehen die – zugegebenermaßen kurzen – Phasen der Infragestellung der Staatsform meist im Hintergrund: die französische Revolution, der Anschluss an das revolutionäre Belgien von 1830-1839, die Infragestellung der Unabhängigkeit Luxemburgs 1867 und die revolutionäre Bewegung nach dem ersten Weltkrieg. Das ist nicht erstaunlich, denn diese Phasen sind nicht nur schlecht dokumentiert und analysiert, sondern drücken auch die ganze Ambivalenz demokratischer Regungen aus. So wird etwa die Französische Revolution Luxemburg aufgezwungen, die belgische Revolution ist eine bürgerliche, und die republikanische Bewegung von 1919 zumindest in Teilen pro-französisch ausgerichtet. Komponenten der Demokratisierung wie kollektives Bewusstsein, Forderungen nach Freiheit und Gleichheit und Infragestellung veralteter Staatsformen traten selten vereint auf.

Einmalige Erfahrung

Wenn Historiker sich im Kontext der Staatswerdung Luxemburgs auf die Französische Revolution beziehen, dann vor allem, um die Gegenbewegung des „Klëppelkrich“ zu bemühen. Die Annexion stellt nicht nur ein tief katholisches Glaubens- und Gesellschaftssystem in Frage, sondern bringt die gehasste Wehrpflicht – schon damals verstecken Familien ihre Söhne vor der Einziehung in die Armee des Besatzers. Doch zur Zeit der Revolution, 1797, finden auch die ersten Wahlen in Luxemburg statt. Wie frei, geheim und allgemein sie sind, bleibt zu erforschen, auf jeden Fall schließt das Wahlrecht Frauen aus, und es sind von oben eingesetzte „Wahlmänner“, die zur Urne schreiten. Zusammen mit der Abschaffung der Leibeigenschaft, der Einführung der Gleichheit vor einem Gesetz, das moderne Rechtsprinzipien verankert, und natürlich auch der Abschaffung der Monarchie bleibt die französische Revolution – und in vermindertem Maß die Zeitspanne bis zur Restauration 1815 – die erste und einzige republikanische Erfahrung Luxemburgs.

In der Zeit von 1815 bis 1830 gelangt Luxemburg als de facto holländische Provinz wieder unter ein monarchistisches System. Die Restauration geschieht nur zum Teil: Der Klerus ist nicht mehr in der Ständeversammlung vertreten, und ein an die Steuerabgaben gebundenes Zensuswahlrecht wird eingeführt. Doch die anfangs mit Gleichmut aufgenommene Monarchie gerät schnell in Verruf. Hohe Steuerlast und die Pressezensur machen den reaktionären und dazu noch protestantischen König-Großherzog unbeliebt und führten dazu, dass sich Luxemburg zu großen Teilen der belgischen Revolution anschließt. Als die Revolution auch in Luxemburg ausbricht, sind es vor allem die Steuereinzieher, an denen die Bevölkerung ihren Unmut auslässt. Wenn die Provinz Luxemburg sich von nun an im belgischen Kongress vertreten lässt, so bedeutet das nicht nur ein deutliches Desinteresse an einem Status der Unabhängigkeit, sondern auch die Unterordnung unter den neuen belgischen König Leopold.

Doch die belgische Revolution ist der Vorläufer der Revolution von 1848, die auch Luxemburg erfasst. Zum ersten Mal treten hier die Besitz- und Stimmrechtslosen für ihre Rechte ein. Kein Wunder, denn in den Jahren zuvor war Luxemburg nicht nur von Hungersnöten, Epidemien und Steuerlasten, sondern auch zum ersten Mal von Arbeitslosigkeit erfasst worden. Die Zivilliste, die dem Herrscher vom Staatshaushalt zugestandene Summe, wird zur Zielscheibe der Kritik. Barrikaden und Kundgebungen werden nicht nur von französischen und belgischen Fahnen und Revolutionsliedern begleitet, sondern es ertönen auch Rufe wie „Vive la République“, „Vive la France“ oder „Vive la Liberté“. Doch die schriftlichen Petitionen für das Wahlrecht und gegen Günstlingspolitik und soziale Missstände richteten sich weiterhin an „Sa Majesté“. Und die neue freiheitliche Verfassung ist ein Kompromiss: Sie führt die Prinzipien von Wahlrecht, Versammlungs- und Pressefreiheit ein, und reduziert die Vorrechte des Herrschers. Aber sie entsteht nach am belgischen Modell, und im Einvernehmen zwischen dem König-Großherzog und den bürgerlichen Ständevertretern. Und so ist ihr erster Artikel bereits eine klare Positionierung in Sachen Staatssystem: „Le Grand-Duché de Luxembourg forme un Etat indépendant …“ Interessanterweise wird bereits 1848 über den heute so aktuellen Artikel 34 gestritten. Nachdem die belgische Klarstellung „tous les pouvoirs émanent de la nation“ nicht zurück behalten wird, weil „une pareille phrase pouvait paraître blessante“, wird unter anderem vorgeschlagen, dass das Recht des Herrschers, seine Zustimmung zu Gesetzen zu verweigern, nur zeitlich begrenzt sei und durch ein erneutes Votum der Kammer aufgehoben werden könne. Der Vorschlag wurde nicht zurückbehalten …

„Nieder mit dem Nassauer!“

Nach dem Putsch von König-Großherzog Wilhelm III und der von ihm durchgesetzten reaktionären Verfassung kulminiert die Liebe des Herrschers zu seinem Volk in der Bereitschaft, sein Großherzogtum an Frankreich zu veräußern. Trotzdem sind die patriotischen Kundgebungen, die es im Vorfeld des deutsch-französischen Krieges gibt, nicht antidynastisch. Und die Verfassung von 1868, schränkt lediglich die Vorrechte des Herrschers wieder ein, ohne aber darin so weit zu gehen wie jene von 1848.

Zwischen der Verfassung von 1868 und jener von 1919 siedeln sich fundamentale politische und soziale Entwicklungen an. Die Eisenindustrie fördert die Entwicklung einer Arbeiterschicht, die ersten Migranten bringen in ihrem Gepäck auch demokratisches und revolutionäres Gedankengut mit. Ab dem Jahrhundertwechsel werden die an die Abgeordnetenkammer gerichteten Petitionen nach dem allgemeinen Wahlrecht zahlreicher, das sich allerdings zumeist noch als Männerwahlrecht versteht. Auf der Straße äußern sich deutlichere Proteste gegen soziale und politische Missstände – auch gegen die Monarchie. So weist das Luxemburger Wort 1892 Zeitungsmeldungen wie folgende zurück. die seines Erachtens von „Miethkorrespondenten“ in Deutschland verbreitet werden: „Die Demokraten haben nun die letzte Wiener Reise des Großherzogs zur Veranlassung einer öffentlichen, gegen die Dynastie gerichteten Straßenkundgebung benutzt. Auf dem Waffenplatz versammelten sich mehrere hundert Demokraten und riefen: ‚Nieder mit dem Nassauer! Es lebe die Republik!‘ Der letzte Ruf wurde in Luxemburg zum ersten Mal gehört. Die Polizei schritt ein. Es kam zu einem Handgemenge, wobei mehrere Personen verwundet wurden.“ Das Wort protestiert gegen diese Darstellung, es gebe antidynastische und antidemokratische Bestrebungen, reduziert die Kundgebung auf eine Ansammlung von Trunkenbolden und meint: „Der Luxemburger wird seinem von Gott gegebenen Landesvater nicht untreu, und wir würden mit Einsetzung aller Kräfte gegen einen Verrath an unserm Fürstenhause auftreten.“ Und die Zeitung nennt noch einen weiteren, pragmatischeren Grund, weshalb die Dynastie erhaltenswert ist: Die Neutralität, die durch den Londoner Vertrag von 1867 mit Luxemburgs monarchistischer Staatsform verknüpft sei.

Der Zeitpunkt der Kundgebung ist bemerkenswert, weil die neue Dynastie von Nassau-Weilburg gerade mal ein Jahr an der Macht ist, nachdem im Haus Oranien-Nassau kein männlicher Thronfolger mehr bereit stand. Das Zitat verdeutlicht im Übrigen die Diskrepanz zwischen der offiziellen Presseberichterstattung der Zeit und der Sprache der Straße. Schon hier stellt sich die Kritik an der Monarchie als ein Tabubruch dar, der als nicht ernst zu nehmende Entgleisung neutralisiert wird.

Ein schönes Beispiel in dieser Hinsicht liefert auch das von Daniel Spizzo zitierte parlamentarische Gefecht zwischen dem Sozialdemokraten Michel Welter und dem Regierungspräsidenten Eyschen: 1899 äußert Welter – wohl zum ersten Mal in der Chamber – Kritik an der Monarchie, indem er fragt: “ … comment se fait-il qu’en 1867 le roi de Hollande ait été sur le point de nous vendre à la France?“ Eyschen protestiert gegen diese „calomnie“, ohne aber Argumente einzubringen: „Vous parlez de choses que vous ne connaissez pas; c’est la seule excuse que vous ayez pour les paroles que vous venez de prononcer et contre lesquelles la Chambre entière proteste.“ Spizzo verweist auf die heftigen Reaktionen der Mehrheit der Abgeordneten gegen Welter und fügt hinzu, dass dieser danach das Tabu der Dynastie nicht mehr anrühren sollte: „Le ’nationalisme‘ dynastique devenait toujours plus fort.“

Das wird im Ersten Weltkrieg anders, als 1914 und 1916 patriotische mit antidynastischen Bestrebungen in größeren Kundgebungen kumulieren. Diesen Tendenzen beförderlich ist der politische Interventionismus Adelheids, vor dem Hintergrund der kaiserlich-deutschen Annexion. Auch die revolutionäre Bewegung nach Ende des Ersten Weltkriegs nährt sich aus diesem antidynastischen Patriotismus, auch wenn, wie Paul Spang behauptet, die scheidenden deutschen Soldaten „als Soldatenräte den Luxemburgern noch ein Kuckucksei ins Nest“ gelegt haben könnten. Die wachsende Rolle der Parteien in der Auseinandersetzung um die Staatsform wird in dieser Krise von 1918/1919 deutlich: Im Parlament setzt sich die sozialistische Partei für die Abschaffung der Monarchie ein.

Die revolutionäre und republikanische Bewegung dauert nur wenige Monate an. Sie erhält ihren Dolchstoß durch das Referendum im Herbst 1919, bei dem ein beachtlicher Teil der Bevölkerung sich für die Monarchie ausspricht.

„Je jure fidélité au Grand-Duc“

Und doch behält sie während der folgenden Jahre einen gewissen Impakt. Während sich fortschrittliche Zeitungen noch republikanisch geben, sind es vor allem sozialistische, aber auch liberale Abgeordnete, die verhaltene Kritik an der Monarchie äußern. So enthalten sich sozialistische Abgeordnete beim Entscheid des Parlaments, Großherzogin Charlotte ein Glückwunschtelegramm zur Naturalisierung ihres österreichischen Verlobten zu senden. In diesem Kontext ist interessant zu vermerken, dass die sozialistischen Abgeordneten anfangs zwar wohl ihren Eid auf die Großherzogin leisten, jedoch das „Ainsi Dieu me soit en aide“ ihnen nicht über die Lippen kommt.

Der Treueid taucht übrigens erst in der reaktionären Verfassung von 1956 auf. Obwohl er vor allem symbolischen Wert besitzt, ist es ein starkes Mittel, um die Abgeordneten an das vorher genannte Tabu zu binden. Wer ins Parlament (oder in einen Gemeinderat) will, kommt nicht an der Eidesleistung vorbei. Während mehr als einem halben Jahrhundert wird er nicht in Frage gestellt, erst 1983 wird der Bezug auf Gott gestrichen. Allerdings annulliert die Kammermehrheit 1934 die Wahl des Kommunisten Zénon Bernard, mit dem Argument, dass er als Revolutionär nicht den Schwur auf die Verfassung leisten könne. Nach dem Zweiten Weltkrieg wehren sich aber auch die Kommunisten nicht mehr gegen diese Vereinnahmung, wohl aufgrund der Tatsache, dass Resistenz, nationale Eigenständigkeit und Verehrung der Großherzogin im öffentlichen Diskurs zu einem untrennbaren Ganzen verschmolzen sind.

Ab den Siebzigerjahren werden jedoch immer mehr monarchiekritische Stimmen laut. Sozialismus, Antiklerikalismus und Antimonarchismus gehen in neuen linken Bewegungen wie der alternativen Liste „Wiert Iech“ Hand in Hand. Auch bei der Grèndung der „Gréng Alternativ“ 1983 wird von der Arbeitsgruppe „Basisdemokratie“ die Frage gestellt: „… wollen wir wirklich einige Blaublütige mit fetten Finanzbaxtern zu ewigen Repräsentationspflichten verdammen?“ Und im ersten Wahlprogramm von 1984 heißt es im Abschnitt „Für die Abschaffung der Monarchie!“: „Wir treten … dafür ein, dass in einem Referendum das Luxemburger Volk entscheiden kann, ob es weiterhin an diesem Überbleibsel des Feudalismus festhalten will oder ob es die Republik wünscht. In einem derartigen Referendum treten wir für die Republik ein!“ Nach den Wahlen von 1984 heben die beiden Abgeordneten Jean Huss und Jupp Weber die Hand nicht zur Eidesleistung, was im Kammerbericht zwar nicht erwähnt wird, in den Medien aber heftige Reaktionen hervorruft.

Doch den Grünen widerfährt das gleiche Schicksal wie den monarchiekritischen Parteien vor ihnen: Angesichts diplomatischer Zwangslagen der Abgeordneten und des Unverständnisses breiter Bevölkerungsschichten wird die Monarchie sehr schnell als Nebenwiderspruch abgetan. Als Anfang der Neunzigerjahre im Parlament die Radioliberalisierung debattiert wird, sendet als Gag zwar noch ein „Radio Gréng Republik“ aus den grünen Fraktionsräumen. Doch langsam aber sicher „normalisieren“ sich die Beziehungen zwischen der Umweltpartei und dem Herrscherhaus. Das Hinzukommen zahlreicher pragmatisch orientierter Mitglieder, die keinen Bezug mehr zur Post-68er-Bewegung haben, trägt sicher seinen Teil zu dieser Neuorientierung bei. Sie kulminiert schließlich 2008 in der Präsenz des Großherzogs bei den Fünfundzwanzigjahrfeiern der Grünen.

Das auf den ersten Blick harmlose Detail sorgt nicht nur für Gesprächsstoff in der grünen Wählerschaft und beim politischen Gegner. Die einzige im Parlament vertretene Partei, von der man bei der Verfassungskrise vor einigen Wochen fundamentalere Kritik an der Staatsform hätte erwarten können, hat sich selber mundtot gemacht.

Amüsant ist nun, dass die Grünen, wie die LSAP und die Liberalen, ihre Jugendorganisationen das Unsägliche aussprechen lassen – allerdings verhaltener: Während die Jonk Gréng eine „ernsthafte politische und gesellschaftliche Auseinandersetzung über die zukünftige Gestaltung der Staatsform unseres Landes“ fordern, und auch die „Jeunesse socialiste“ eine „discussion beaucoup plus vaste sur le rôle et la raison d’être du Grand-Duc dans notre ordre constitutionnel“ verlangt, ist es die JDL, die wahrhaft kritische Töne anschlägt: „… cet avis semble faire preuve de réminiscences d’une attitude réactionnaire et impérialiste, …“. Und verlangt „une réflexion générale sur la pertinence du système monarchique, qui est visiblement en conflit avec les institutions démocratiques“.

Außerparlamentarisch sehen sich auch déi Lénk lediglich „in ihrem Bestreben nach einer grundlegenden Demokratisierung des luxemburgischen politischen Systems bestätigt“, derweil die „Jonk Lénk“ mutig die Frage stellen: „Braucht die luxemburgische Bevölkerung überhaupt ein monarchistisches Staatssystem?“ Und „die Absetzung des Großherzogs und hiermit verbunden die Ausrufung einer basisdemokratischen Republik“ fordern.

Heißt das Fazit also: Monarchiekritik ist innerhalb des Parlaments nicht möglich? Ist sie gar eine politische Kinderkrankheit, die sich stets mit der Zeit von selbst legt? Oder findet mehrere Generationen nach dem Zweiten Weltkrieg doch eine Veränderung der politischen Mentalitäten in Bezug auf die Monarchie teil, die vom Parlament nicht wahrgenommen wird? Auf jeden Fall zeigt das rezente Beispiel, dass die von rechts bis links jahrzehntelang gepflegte Behauptung, das Thema Monarchie sei einfach irrelevant, und die daraus abgeleiteten pragmatischen Arrangements etwas blauäugig waren – zumindest angesichts der aktuellen Verfassung. Die enthält übrigens auch nach der Minireform von vorletzter Woche noch Artikel wie „Le Grand-Duc commande la force armée“. Immerhin braucht er zur Kriegserklärung die Zustimmung des Parlaments. Dass die Verfassung trotz mehrfach angekündigter globaler Revisionen ihre dringend notwendige Modernisierungskur immer noch nicht verpasst bekommen hat, zeigt jedenfalls, dass bei den Parteien noch immer die Angst vor dem Tabubruch herrscht.

Quellen und Fotos:
La Constitution de 1848, ses travaux préparatoires, 1894.
Chambre des Députés: La révolution de 1848 et les débuts de la vie parlementaire au Luxembourg, 1998.
Baldauff-Beck, Simone : La ville de Luxembourg sous le Directoire. In: Letze-buerger Almanach, 1988.
Spang, Paul: Ein entscheidender Tag in unserer Geschichte. In: LW 9.01.1999.
Spizzo; Daniel: La nation luxembourgeoise, 1995.
Trausch, Gilbert: Le Luxembourg face à la révolution brabançonne. In: PSH 73 (1953)
La Chambre des Députés, histoire et lieux de travail, 1994.


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