HELMINGER UND DIE TIERRECHTLER: Meinung erlaubt,
Äußerung verboten

Laut Rosa Luxemburg ist Freiheit immer „Freiheit der anders Denkenden, sich zu äußern“. Für den Bürgermeister von Luxemburg ist es die Freiheit, Pelz und Fleisch zu verkaufen, ohne von TierrechtlerInnen belästigt zu werden.

Mobutu mit Pelzkappe

Sicherheitskräfte zerschlagen Proteste von Regimekritikern. Die Demonstranten, die sich vor den in die Untaten des Systems verwickelten Firmen versammelt hatten, weigerten sich, den Platz zu räumen. Offiziell gab es nur einen verletzten Polizisten, unabhängige Berichte sprechen von sieben verletzten Demonstranten. So könnte es am 25. Januar in der Zeitung stehen.

Oder so: Polizei verhindert Selbstjustiz. Wieder einmal missbrauchten Aktivisten der Vereinigung „Save Animals“ unsere großzügige Regelung des Rechts auf freie Meinungsäußerung. Die wiederholten Demonstrationen vor Pelzgeschäften konnten so nicht mehr hingenommen werden. Die Belästigung und Behinderung der Passanten verletzte das Grundrecht auf freie Ausübung eines legalen Handels, und so musste die Polizei bedauerlicherweise gewaltsam einschreiten.

Am Samstag in einer Woche plant „Save Animals“ eine Aktion in der Groussgaass, und die Stellungnahme von Bürgermeister Paul Helminger in einem offenen Brief lässt nichts Gutes erwarten. Mit diesem Schreiben reagierte er auf einen Leserbrief von „Save animals“, der ihm vorwarf, „im Clinch mit basisdemokratischen Werten? zu sein – er habe der Organisation ihr Recht auf Meinungsäußerung verweigert. Doch statt die Vorwürfe der TierrechtlerInnen zu entkräften, hat Helminger sie größtenteils bestätigt.

Zwar erläuterte er, eine Demo benötige keine Erlaubnis, und könne deshalb auch gar nicht verweigert werden. Doch der Bürgermeister wiederholte, die Demonstranten hätten nicht das Recht, „sich vor bestimmten Geschäften zu versammeln und dort Megafondurchsagen zu machen“ – und bezeichnete ihre Aktivitäten als „Selbstjustiz“. Als Begründung führte er an, die freie Meinungsäußerung dürfe eben andere Rechte nicht beeinträchtigen, wie das der Pelzgeschäfte und Restaurants „auf freie und ungestörte Ausübung ihrer rechtmäßigen Tätigkeit“.

Das Problem mit den Grundrechten ist so alt wie der Begriff selbst: Jeder denkt immer zuerst an die eigenen. Diktaturen argumentieren mit dem Recht auf Ordnung, Innenminister mit jenem auf Sicherheit, und für Paul Helminger sind die Rechte der seiner Partei nahe stehenden Geschäftsleute unantastbar. Und den meisten TierrechtlerInnen, die jetzt auf ihre Versammlungsfreiheit pochen, weil es sie arrangiert, ist das Recht ihrer MitbürgerInnen, Lebens- und Ernährungsstil frei zu wählen, nicht viel wert.

MenschenrechtlerInnen, also Personen, die sich für Grundrechte an sich einsetzen, unabhängig von den vertretenen Meinungen, stehen nicht nur in Diktaturen auf verlorenem Posten. Gewiss gibt es Unterschiede: Es ist kaum vorstellbar, dass einE Luxemburger TierrechtlerIn wegen der Veröffentlichung von „systemfeindlichen“ Traktaten und dem „Aufruf zur Selbstjustiz“ zu elf Jahren Haft verurteilt würde. In China zum Beispiel ist so etwas sehr wohl möglich, wie der Prozess gegen Liu Xiaobo Ende vergangenen Jahres belegt. Doch die Verachtung gegenüber anders Denkenden, die den Einschränkungen der Grundrechte hier wie dort zu Grunde liegt, ist auch drei Jahrhunderte nach der „Aufklärung“ noch immer weit verbreitet.

Darauf hoffen, dass sich die Kantsche Idee einer Menschheit von mündigen BürgerInnen durchsetzt, kann man trotzdem. Wie die chinesische Führung, wenn sie Schauprozesse abhält oder Internet-Sperren aufbaut, erntet Luxemburgs Bürgermeister bei seinem Feldzug für die Freiheit der Pelzhändler vor allem Entrüstung und Spott. Was auch immer man von der Causa der TierrechtlerInnen halten mag, in hundert Jahren, das darf man hoffen, wird es allen selbstverständlich erscheinen, dass sie ihre Meinung frei ausdrücken.

http://news.rtl.lu/commentaire/lieserbreiwer/55229.html


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