WIDER DIE STRAFLOSIGKEIT: Die Vergangenheit ruht nicht

Bianca Schmolze und Knut Rauchfuss liefern ein lesenswertes und sorgfältig recherchiertes Standardwerk über den Kampf für die juristische Aufarbeitung von Verbrechen, die während Militärdiktaturen oder Bürgerkriegen begangen wurden.

Gerechtigkeit für die „Desaparecidos“: Angehörige (hier in Uruguay) fordern Informationen über den Verbleib von „verschwundenen“ Regimegegnern und die Bestrafung der Verantwortlichen.

Ein Held war Adolfo Scilingo nicht. Eher das Gegenteil. Der Korvettenkapitän beteiligte sich an den Verbrechen des argentinischen Militärregimes. Um einen Freund und Folterer zu rehabilitieren, dem die Marine die Beförderung verweigert hatte, und ihn nicht als Mitglied einer Bande innerhalb der Armee darzustellen, packte Scilingo aus. Er erzählte von den „Todesflügen“, bei denen gefolterte politische Gefangene während der Diktatur von 1976 bis 1983 lebend in den Río de la Plata geworfen wurden. So traf sich Scilingo Anfang 1995 mit dem Journalisten Horacio Verbitsky und erzählte ihm detailliert vom Verschwindenlassen tausender politischer Gefangener. Nach den Schätzungen von Menschenrechtsorganisationen fielen der Militärdiktatur insgesamt 30.000 Menschen zum Opfer.

Die Tonaufnahmen gingen an die Nachrichtensendung „Hora Clave“. Verbitsky veröffentlichte eine Artikelserie in der Tageszeitung Pagina/12 und schrieb das Buch „Die Flüge“. Ein Stein war ins Rollen gebracht worden. Es folgten mehrere Geständnisse von Militärs. Doch diese hatten nichts zu befürchten. Zwei in den Achtzigerjahren erlassene Gesetze – das Schlusspunkt- und das Befehlsnotstandsgesetz – sicherten den Anführern und Schergen des Regimes eine Amnestie zu. Bereits Verurteilte waren begnadigt worden. Der spätere Armeechef Martín Balza versuchte 1995, die Straflosigkeit zu rechtfertigen, indem er zwar die Armee als verantwortlich für die Repression erklärte, die Schuldfrage aber auf die ganze Gesellschaft ausdehnte. Die These von der Kollektivschuld sollte dazu dienen, einen moralischen Schlussstrich zu ziehen.

Den lehnten die „Madres de la Plaza de Mayo“ entschieden ab. Die Mütter von Verschwundenen waren am 30. April 1977, gut ein Jahr nach dem Militärputsch, zusammengekommen, um einander bei der Suche nach ihren verschleppten Kindern zu unterstützen. Die Frauen mit den weißen Kopftüchern wurden bespitzelt, einige von ihnen selbst entführt. Doch sie gaben nicht nach. Fortan drehten sie jeden Donnerstagnachmittag ihre Runden auf dem Platz vor dem Präsidentenpalast von Buenos Aires.

Unter anderem um den mühevollen Kampf der Madres geht es in dem Buch „Kein Vergeben. Kein Vergessen. Der internationale Kampf gegen die Straflosigkeit“ von Knut Rauchfuss und Bianca Schmolze. Die beiden Autoren haben im Laufe ihrer jahrelangen Arbeit in der „Medizinischen Flüchtlingshilfe“ in Bochum mit dem Projekt „Gerechtigkeit heilt“ die juristische Aufarbeitung von politischen Verbrechen in mehreren Ländern verfolgt, in denen ein diktatorisches Regime geherrscht oder ein gewaltsamer Konflikt getobt hatte. In ihrem Buch stellen sie zwölf Beispiele vor: fünf aus Lateinamerika, drei aus Afrika, zwei aus Asien und zwei aus dem früheren Jugoslawien.

Rauchfuss und Schmolze zeichnen detailliert und gründlich die Grundlinien der „transitional justice“ nach. Im Vorwort greifen sie den Fall des ehemaligen KZ-Schergen John Demjanjuk auf, der kürzlich – mehr als 60 Jahre nach dem Ende der Nazi-Herrschaft – vor ein deutsches Gericht gestellt wurde. Die Autoren erinnern daran, dass der Kampf gegen Straflosigkeit seinen Anfang im Entsetzen über die Gräuel des Zweiten Weltkrieges und mit den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen genommen hatte. Nachdem diese Ansätze im Kalten Krieg eingefroren waren, erlebten sie in den Achtzigerjahren eine Renaissance. Die Straflosigkeit wurde selbst als Verbrechen betrachtet.

Die juristische Aufarbeitung sei wichtig, bleibe aber nur dann glaubhaft, wenn gleiches Recht für alle gelte, so der Jurist Richard Goldstone.

Was mit den Nürnberger Prozessen seinen Anfang nahm, verbindet man heute mit Den Haag: Dort hat Ende Oktober 2009 vor dem Jugoslawien-Tribunal der Vereinten Nationen der Völkermordprozess gegen den ehemaligen Serbenführer Radovan Karadzic begonnen. In Den Haag muss sich auch Liberias Ex-Präsident Charles Taylor vor dem Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschheit verantworten. Für Kritiker wie den in den USA lehrenden Politologen Mahmood Mamdami verkörpert der IStGH einen „westlichen Fundamentalismus der Menschenrechte“. Manche afrikanische Friedensaktivisten kritisieren, der Strafgerichtshof missachte traditionelle Verfahren der Konfliktlösung, die auf Ausgleich und Versöhnung setzen.

Bekanntestes Beispiel für jenen Versöhnungskurs ist die südafrikanische „Truth and Reconciliation Commission“, die von 1996 an die Verbrechen des Apartheid-Regimes untersuchte. Die Wahrheitskommission als Instrument zur kollektiven Vergangenheitsaufarbeitung hat ihren Ursprung in Lateinamerika. Die erste wurde Anfang der Achtzigerjahre in Bolivien eingerichtet, um die Verbrechen der Militärdiktatur von 1964 bis 1982 zu untersuchen. Die „Nationale Kommission über das Verschwinden von Personen“ (Conadep) in Argentinien nahm 1983 ihre Arbeit auf. Der ein Jahr später veröffentlichte Abschlussbericht unter dem Titel „Nunca Más“ („Nie wieder“) dokumentiert das Schicksal von 8.960 „Verschwundenen“. Die Schlussfolgerung war, dass die Gräueltaten keine Exzesse gegen militante Subversive darstellten, sondern einem systematischen Eliminierungsplan folgten.

Die Dokumentation der Verbrechen ist eine Seite der Vergangenheitsbewältigung, die juristische Verfolgung der Täter eine andere. Es war oftmals kleinen Gruppen wie in Argentinien den „Madres“ und den „Abuelas“ (Großmütter) sowie den Kindern der Verschwundenen (H.I.J.O.S.) zu verdanken, dass die Vergangenheit nicht ruhte. Den argentinischen Angehörigenorganisationen half ein Schlupfloch in den Amnestiegesetzen: Die „Abuelas“ entdeckten mit dem Tatbestand der Kindesentführung ein Verbrechen, das nicht von der Amnestieregelung gedeckt wurde. So kamen mehrere Verantwortliche der Diktatur vor Gericht, weil sie die Kinder der Folteropfer zur Adoption an Militärangehörige freigegeben hatten. Die H.I.J.O.S. organisierten „escraches“, indem sie vor den Wohnsitz der Täter zogen, und deren Nachbarn singend und skandierend auf die Verbrechen aufmerksam machten.

Von entscheidender Bedeutung für das Ende der Straflosigkeit in Argentinien war der Regierungswechsel 2003: Der Präsident Néstor Kirchner erklärte bei seinem Amtsantritt die gesellschaftliche und strafrechtliche Aufarbeitung der Diktaturverbrechen zur Priorität. Der von ihm neu besetzte Oberste Gerichtshof erklärte die Amnestiegesetze im Juni 2005 für verfassungswidrig. Zahlreiche Prozesse wegen Entführung, Folter und Mord begannen oder wurden wieder aufgenommen und die Angeklagten zu hohen Haftstrafen verurteilt. Seit Dezember steht der als „Todesengel“ berüchtigte ehemalige Offizier Alfredo Astiz vor Gericht, der an der Verschleppung und Ermordung zweier französischer Nonnen und Dutzender Oppositioneller beteiligt gewesen sein soll. Viele einstige Folterorte wurden in Gedenkstätten umgewandelt – unter anderem die berüchtigte Mechanikerschule der Marine (ESMA), wo mittlerweile ein Menschenrechtsbildungsinstitut der Unesco seinen Sitz hat.

Für einen Paradigmenwechsel in der internationalen Strafverfolgung von Menschenrechts- und Kriegsverbrechern sorgte die Verhaftung des früheren chilenischen Diktators Augusto Pinochet im Oktober 1998 in London durch Scotland Yard aufgrund eines Auslieferungsgesuchs des spanischen Untersuchungsrichters Baltasar Garzón. Erst im Januar 2001 ließ die britische Regierung Pinochet nach Chile ausreisen. Doch dort ermittelte Richter Juan Guzmán gegen den ehemaligen Staatschef aufgrund dessen Verantwortung für die „Karawane des Todes“. Ein jahrelanges Hin und Her um Pinochets Immunität und Verhandlungsfähigkeit begann. Der Diktator musste nicht mehr vor Gericht. Er starb im Dezember 2006. Mit Michelle Bachelet übernahm im selben Jahr eine Politikerin das Präsidentenamt, die einst selbst aus ihrem Land geflüchtet war und im Exil gelebt hatte.

Relativ spät kam es in Paraguay, das von den lateinamerikanischen Ländern am längsten unter einer Diktatur zu leiden hatte und als Drehscheibe der berüchtigten Operation Cóndor bekannt war, zur Bildung einer Wahrheitskommission, die 2008 ihren Abschlussbericht über die Verbrechen des Regimes Alfredo Stroessner vorgestellt hat – fast zwei Jahrzehnte nach Abdanken des Diktators. Knut Rauchfuss geht in dem Kapitel „Das Nest des Cóndors“ darauf ein, in weiteren Texten befasst er sich mit der Vergangenheitsbewältigung in Uruguay und Guatemala (in Brasilien hat Präsident Lula da Silva erst vor kurzem grünes Licht für eine Kommission gegeben).

Die einzelnen Kapitel sind ebenso sorgfältig recherchiert wie die von Bianca Schmolze über Südafrika, Kambodscha, Ruanda, Sierra Leone und Osttimor. Über das Erbe der Balkankriege und den Zerfall des ehemaligen Jugoslawien schreibt der Historiker und ehemalige woxx-Autor Boris Kanzleiter. Im Unterschied zu den lateinamerikanischen Ländern griff in den im zweiten Teil geschilderten Fällen zumeist ein überstaatliches Gericht zur Aufklärung der Menschenrechts- und Kriegsverbrechen ein. Schmolze zeigt, dass die Anklage einiger weniger Schlüsselfiguren vor internationalen Gerichtshöfen nicht ausreicht und von der Bevölkerung sogar abgelehnt wird. Ein Lösungsweg könnten gemischte Tribunale wie etwa in Sierra Leone sein.

Das Buch eignet sich als nützliches Nachschlagwerk über die Vergangenheitsarbeit. Allerdings fehlen nicht nur ein Personenregister, sondern für einen wissenschaftlichen Umgang mit der Thematik auch Literaturhinweise und ein entsprechendes Verzeichnis. Die Autoren erklären dies mit der „besseren Lesbarkeit“. Gut zu lesen ist ihr Buch allemal. Zudem beziehen Rauchfuss und Schmolze Stellung, ohne einseitig zu werden. Sie zeigen den langen Weg und die vielen Facetten der Vergangenheitsbewältigung. Die juristische Aufarbeitung sei wichtig, bleibe aber nur dann glaubhaft, wenn „gleiches Recht für alle“ gelte, betont Richard Goldstone, Chefankläger des UN-Strafgerichtshofs für Ex-Jugoslawien, der auch die Geschehnisse im Gaza-Krieg 2008/2009 untersuchte. Internationale Strafjustiz basiert auf der universalen Gültigkeit der Menschenrechte. Wenn Staaten wie die USA, die als Vorreiter solcher Ideale gelten, das Folterverbot einschränken und illegale Haftzentren dulden, entziehen sie der Strafjustiz das Fundament.

Obwohl sich Argentiniens Präsident Néstor Kirchner und seine Nachfolgerin Cristina Fernández de Kirchner für die juristische Aufarbeitung der Menschenrechtsverbrechen stark machten, gab es auch in ihrem Land Rückschläge: Zwar wurde Miguel Etchecolatz, der ehemalige Polizeidirektor von Buenos Aires, unter anderem wegen sechsfachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Doch der Prozess wurde überschattet vom „Verschwinden“ eines Hauptzeugen kurz vor dessen Aussage. Sein Schicksal ist bis heute nicht geklärt. Das von Adolfo Scilingo hingegen scheint gewiss: Der ehemalige Korvettenkapitän wurde 2007 in Spanien wegen Menschenrechtsverbrechen an spanischen Staatsbürgern verurteilt. Das Strafmaß lautete 1.084 Jahre Haft.

Bianca Schmolze & Knut Rauchfuss (Hrsg.) – Kein Vergeben. Kein Vergessen. Der internationale Kampf gegen die Straflosigkeit. Assoziation A, 422 Seiten.


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