STAATSTHEORIE: „Nation“ als politische Konstruktion

Wie definiert sich ein Staat? Wie und warum verändert sich der Begriff der Nation im Laufe der Zeit? Darüber referierte der Historiker Dieter Gosewinkel auf einem Forum des Institut Pierre Werner.

Zur Person:
Dieter Gosewinkel hat Rechtswissenschaft und Geschichte an den Universitäten Freiburg und Genf studiert. Nachdem er im Fach Neuere Geschichte an der Freien Universität Berlin habilitiert hatte, leitete er eine Forschungsgruppe am Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte in Frankfurt und ist, neben seiner Tätigkeit als Privatdozent an der Freien Universität Berlin und Gastprofessor an diversen Universitäten, seit 2002 Leiter einer Forschungsgruppe am Wissenschaftszentrum für Sozialforschung in Berlin. Er hat etliche Publikationen zum Thema Staatsbürgerschaft und Nation in Europa veröffentlicht. Am Montag war er Gastredner des vom Institut Pierre Werner organisierten Forums „Nationalité, citoyenneté, identité, intégration“.

woxx: Sie haben den Nationen- und Staatsbegriff von Deutschland und Frankreich untersucht. Dabei stellten Sie fest, dass der Einfluss der jeweiligen Konzepte von Nation auf die Staatsbürgerschaft im Lauf der Zeit abnahm.

Dieter Gosewinkel: Historisch gesehen gibt es Unterschiede im Verständnis der jeweiligen Nation, die sich bis auf das Ende des 18. Jahrhunderts zurückführen lassen. Mein Argument ist zum einen, dass es Änderungsfaktoren gibt, die weder auf deutscher noch auf französischer Seite dieses Verständnis von Nation zu einem festen, unwandelbaren Konzept verfestigen. Zweitens sind die jeweiligen Verständnisse aufeinander bezogen und beeinflussen sich wechselseitig. Drittens hat das nur zeitweilig und bedingt mit der Staatsangehörigkeit zu tun. Ich wende mich gegen die These, dass Staatsangehörigkeit und Nation vom 19. bis zum Ende des 20. Jahrhunderts in einem festen, historisch fixen Verhältnis stehen.

Inwiefern unterschieden sich denn die Auffassungen von Staat und Nation in Deutschland und Frankreich zu Beginn?

Das vorherrschende Verständnis der deutschen Nation zu Beginn des 19. Jahrhunderts war auf die Kultur bezogen, vor allem auch auf eine sprachlich bestimmte Kultur sowie kulturelle Erzeugnisse, die deutsche Literatur oder die Romantik. Nation war zu diesem Zeitpunkt deutlich weniger auf einen ethnischen Begriff von „Volk“ ausgerichtet. Dagegen war das französische Verständnis von Nation auf den Staat bezogen, auf ein aus dem Mittelalter herkommendes, territorial und institutionell gefestigtes Staatswesen, das sich in der Revolution von 1789 mit dem Begriff der Nation verbunden hat. Der Gehalt dieser französischen Vorstellung von Nation war dementsprechend stark politisch. Er war auch expansiv, da er sich in seiner Selbstbeschreibung auf universelle Werte stützte, die z.B. in der „Déclaration des droits de l’homme et du citoyen“ kodifiziert waren und durch einen zivilisatorischen Anspruch nach Europa gebracht werden sollten. Dementsprechend standen sich zumindest am Anfang des 19. Jahrhunderts deutsche und französische Vorstellungen von Nation gegenüber. Wobei von Beginn an die politische Verwendbarkeit dieses Begriffs jeweils eine wichtige Rolle spielte. Er wurde zu Beginn des 19. Jahrhunderts nicht einfach aus einer Eingebung oder aus einer bloßen Tradition geschöpft – sondern auch im Hinblick darauf, wie gut er zur Abgrenzung oder möglicherweise zum Angriff gegenüber anderen Staaten verwendet werden kann. Das ist eben das Zeitalter des beginnenden Nationalismus und der Nationalstaaten.

Hätten Sie ein Beispiel für die politische Verwendbarkeit des Begriffs von Nation?

Der Elsass-Lothringen-Konflikt – hier lässt sich in hohem Maße die These der politisch konstruierten Nation nachweisen. Im Kampf um Elsass?Lothringen wurde von französischer und deutscher Seite jeweils ein Begriff von Nation ins Feld geführt, mit dem der Gegner ins Unrecht gesetzt werden sollte. Das heißt, die Zuspitzung und Perpetuierung dieses Begriffs ist in politischen Deutungskämpfen erfolgt und wurde im politischen Interesse formuliert. Dieser Gegensatz zwischen deutschen und französischen Vorstellungen von Nation wurde dann auch unter dem Eindruck des Deutungskampfes in einer polaren Begrifflichkeit festgeschrieben, die bis auf den heutigen Tag die Geschichte der Nationalstaaten begleitet: Nämlich der Gegensatz zwischen Staats- und Kulturnation. So hat sich etwa Friedrich Meinecke, deutscher Historiker des 19.Jahrhunderts, auf diese Deutungskämpfe bezogen und sie in dieser polaren Begrifflichkeit von französischer Staatsnation und deutscher Kulturnation zu feststehenden historischen Gegebenheiten erklärt. Dabei hat er nicht genügend berücksichtigt, wie politisch diese Konstruktion war.

Wie meinen Sie das?

Die Unterschiede zwischen den beiden Ländern, Frankreich und Deutschland, haben weniger etwas mit dem Vorherrschen des jeweiligen Verständnisses von Nation zu tun als mit politisch-sozialen Rahmenbedingungen, die etwa die Einwanderungs-, aber auch die Einbürgerungspolitik bestimmten. In puncto Kontextbedingungen von Migration waren Deutschland und Frankreich zum Teil deutlich verschieden. Hier war das demographische Argument ein wichtiger Faktor: Frankreich hatte am Ende des 19. Jahrhunderts ein geringeres Bevölkerungswachstum als Deutschland. Hinzu kam die wirtschaftliche Überlegenheit des deutschen Reiches. Daraus erklärt sich unter anderem etwa die Bereitschaft des französischen Staates einzubürgern und zu assimilieren: Es ging darum, die ökonomische, staatlich-militärische Schlagkraft und somit die Konkurrenzfähigkeit des Landes zu stärken. Die offenere Einbürgerungspolitik resultierte also weniger aus dem herrschenden republikanischen Verständnis von Nation, das nun in besonderer Weise aufgeschlossen, egalitär und menschenrechtlich gewesen sei. Hier spielten weniger universalistische als rein pragmatische, politische Argumente im Sinne nationaler Nützlichkeit eine Rolle. Auch auf deutscher Seite, war – meines Erachtens – nicht die ethnisch-kulturelle Auffassung von Nation entscheidend für die hier vergleichsweise restriktive Einbürgerungspolitik – sondern bestimmte politische und ökonomische Rahmenfaktoren: In Deutschland war ein hohes Bevölkerungswachstum zu verzeichnen, so dass man hier weniger auf Einwanderung angewiesen war. Zudem gab es in Deutschland im Gegensatz zu Frankreich starke Minderheitenbewegungen aus slawischen, nicht-protestantischen Ländern, die auf Ablösung aus dem Reich drängten.

Neben diesen internen Rahmenbedingungen, welchen Einfluss hatten äußere Faktoren auf die verschiedenen Konzepte von Nation?

Im 20. Jahrhundert kommen politische Änderungsfaktoren hinzu, die teilweise Länder und Nationen übergreifend sind. Sie rufen Problemlagen hervor, die für beide Nationalstaaten ähnlicher Art sind und deswegen auch teilweise ähnliche politische Entscheidungen oder sogar Radikalisierungen hervorbringen: Der Kapitalismus als Wirtschafts- und Gesellschaftsform mit seiner starken Ausbreitung, insbesondere die Krisen des Kapitalismus wie etwa die Weltwirtschaftskrise der ausgehenden Zwanzigerjahre, ist ein Faktor, der beide Länder beeinflußt. In Deutschland kommt es mit einer besonderen Zuspitzung zu einem radikal nationalistischen, rassistischen Regime, dem Nationalsozialismus. In Frankreich zu einem autoritären Regime, dem „Etat français de Vichy“, ein Staat, der zwar keine rassistischen Eroberungskriege führt, aber durchaus in weiten Teilen rassistische Züge in seinem Innern trägt, indem er die französische Bevölkerung nach rassischen Merkmalen klassifiziert und daraufhin auch das Staatsangehörigkeitsrecht modifiziert. Juden wurden als ?Rassefremde‘ stigmatisiert, die Staatsangehörigkeit wurde ihnen aberkannt. Aufgrund dieser gemeinsamen Krisenlage kommt es zu starken Annäherungen in der Frage der Staatsangehörigkeit: Das deutsche und das französische Nationsverständnis stimmten in dem Punkt überein, dass sie Juden, Kommunisten, Homosexuelle als nicht zur Nation gehörig betrachteten. So verwischen sich die vermeintlich gegeneinander gerichteten Unterschiede, die festen Begriffe von Nation in einer gemeinsamen Gegnerbestimmung.

Dass der konstruierte Gegensatz zwischen Staats- und Kulturnation an Bedeutung verloren hat, sehen Sie etwa durch die Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts gegeben.

Im Jahr 2000 hat das deutsche Recht wichtige Elemente des Territorialprinzips aufgenommen, so wie sie vorher für das französische Recht charakteristisch waren. Dass es zu dieser Änderung gekommen ist, ist Ergebnis einer langen Phase der Abschwächung der Vorstellung einer ethnisch-kulturellen Nation. Auch wenn diese Vorstellung einer ethnisch-kulturellen oder teilweise sogar völkisch bestimmten Nation keineswegs 1945 endet. Trotzdem nahm sie stetig ab, und das aus verschiedenen Gründen: Zum einen wegen des Abtretens einer älteren Generation von politisch Verantwortlichen, sowie wegen einer Veränderung der Einwanderungssituation. Die Bundesrepublik Deutschland wurde zum Einwanderungsland und benötigte Ausländer, die in der expandierenden Industrie arbeiten. Auch führte eine Liberalisierung des politischen Regimes in Form einer sozialdemokratisch-liberalen Regierung dazu, dass sich bestimmte politische Werte veränderten: Der Wert der Nation als einer bestimmten – auch vorgegebenen -, teils ethnischen Schicksalsgemeinschaft, verliert an Kraft. Schon zu Beginn der Siebzigerjahre kommt es zu ersten Überlegungen, das Territorialprinzip einzuführen, um den im Land geborenen Kindern von Ausländern die Einbürgerung zu erleichtern. Das scheiterte aber nicht nur daran, dass der ethnische Gegendiskurs noch zu stark ist, sondern es hatte mit dem deutschen Staatsangehörigkeitsrecht von 1913 zu tun. Erst der Vollzug der Einheit, die Anerkennung der äußeren Grenzen Deutschlands und eine endgültige Verfestigung der Einwanderungssituation trugen dazu bei, dass im Verlauf der Neunzigerjahre, und zwar noch unter der Regierung Kohl, ein Ausländergesetz eingeführt wurde, das im Jahr 2000 ins neue Staatsangehörigkeitsrecht mündete.


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