UNI LËTZEBUERG: Zähes Ringen um Autonomie

Ein neues Gesetz soll die Uni autonomer machen. Ob sie dadurch demokratischer wird, steht noch nicht fest. Denn der Gesetzestext weist diesbezüglich bislang Lücken auf.

„Die Uni Luxemburg soll autonomer werden!“ So die Verlautbarung des Hochschulministers, als Ende Februar neue Gehaltstabellen der Uni für Diskussionen sorgten. Nach geltendem Recht muss der Minister jeder Lohnänderung zustimmen, bevor sie in Kraft treten kann. „Noch im März werde ich eine entsprechende Reform des Gesetzes vorstellen“, lautete Francois Biltgens überraschende Ankündigung. Zwar hielt er sich nicht ganz an diesen Zeitplan, doch lud der Minister am 21. März die Personaldelegation der Uni zum
Sondierungsgespräch. Auch hier lautete der Tenor der Diskussion: Die Regierung will der Uni mehr Verantwortung übertragen.

Von einem echten Sinneswandel kann, zumindest was die verbalen Äußerungen angeht, aber nicht die Rede sein. Biltgen hatte in den vergangenen Jahren kaum eine Gelegenheit ausgelassen, um zu betonen, wie sehr seinem Ministerium die Autonomie der acht Jahre jungen akademischen Institution am Herzen liegt. Tatsache ist, dass die Regierung der Uni Luxemburg per Gesetz nicht nur in Lohnfragen eine ministerielle Kontrolle verordnete. Jeder neue Direktor eines interdisziplinären Forschungszentrums und jedes neue interne Reglement musste zunächst vom Minister abgesegnet werden.

Doch damit soll jetzt Schluss sein. Im Entwurf für das Gesetz wurden die entsprechenden Paragrafen ersatzlos gestrichen. Künftig, so sieht es Biltgens Avant-projet de loi vor, wird der externe Conseil de gouvernance die Aktivitäten der Uni ohne ministerielle Aufsicht kontrollieren. Aufgabe des Conseil bleibt es nach wie vor, die strategische Ausrichtung der Uni zu definieren. Er definiert sowohl die Gehaltsstufen wie das gesamte Budget der Uni, ernennt Professoren und bestimmt das interne Reglement. Doch ganz gibt der Staat die Macht nicht aus der Hand: Die sieben uni-externen Mitglieder dieses Gremiums sowie ihr Präsident werden weiterhin von der Regierung ernannt. An der Zusammensetzung dieses zentralen Gremiums will der Gesetzgeber nichts ändern.

Keine ministerielle Kontrolle mehr

Trotz der elementaren Abnabelung von der Exekutive wird damit eine der Hauptforderungen der Universitäts-Angestellten ignoriert. „Wir wünschen uns ein größeres Mitspracherecht“, sagt der Sekretär der Personaldelegation der Uni Luxemburg, Arnaud Bourgain. Das Personal müsse in den verschiedenen Instanzen der Uni stärker vertreten sein. „Das gilt vor allem für den Conseil de gouvernance, den man durchaus mit dem Verwaltungsrat eines Unternehmens vergleichen kann“, argumentiert Alain Bourgain. Die Luxemburger Gesetzgebung sieht vor, dass in einem Betrieb mit über 1.000 Mitarbeitern oder einer Beteiligung des Staats von über 25 Prozent, das Personal ein Drittel des Verwaltungsrats ausmacht. „Das ist jedoch an der Uni absolut nicht der Fall“, stellt Bourgain fest. Trotz der knapp 1.030 MitarbeiterInnen und der über 85-prozentigen staatlichen Finanzierung sitzt ein einziger Angestellter der Uni im Conseil und dieser hat genau wie der Rektor und der Vertreter der Studierenden kein Stimmrecht. In ihrer Stellungnahme zur Gesetzesreform schlägt die Delegation deshalb vor, ein Comité mixte nach dem Vorbild der privaten Industrie einzuführen. Doch solche Umstrukturierungen sind im Gesetz nicht vorgesehen.

Ziel sei es, so heißt es im Exposé des motifs des Gesetzesentwurfs, den Conseil zu stärken. Damit dieser in Zukunft effektiver arbeiten kann soll er auch entlastet werden: Künftig kann der Conseil seine Aufgaben an den Rektor übertragen, wenn der finanzielle Aufwand unter 100.000 Euro liegt. Ein Fortschritt in Sachen Autonomie der Uni – doch wer wird künftig den Conseil oder aber den Rektor kontrollieren?

„Das kann nur der Conseil universitaire sein“, sagt Michel Pauly, Geschichtsprofessor an der Uni. „Im Augenblick erfüllt er jedoch diese Rolle nicht.“ Zwar soll dieses uni-interne Gremium durch die Reform aufgewertet werden. Künftig gehört etwa die Verabschiedung des Lehrplans, der Forschungsprojekte und der Studienordnung zu seinen Aufgaben. Doch die nötigen Instrumente, um als Gegengewicht zum Conseil de gouvernance zu fungieren, gibt ihm das Gesetz nicht in die Hand.

Es sei zwar vorgesehen, dass der Rektor die Entscheidungen des Conseil universitaire (CU) umsetzt. Doch würde nirgends im Gesetz festgelegt, um welche Entscheidungen es sich hier handelt, beklagen OGBL, Landesverband und Personaldelegation ihn ihrem gemeinsamen Positionspapier. „Momentan gibt der CU lediglich Stellungnahmen ab“, so Alain Bourgain. Dabei liegt es im Ermessen des Rektors, ob er diese mit in den Conseil de gouvernance hineinträgt oder nicht. Dies müsste künftig obligatorisch sein, so die Forderung der Delegation, auf die Stimme des CU müsse mehr gehört werden.

Der CU selbst gibt sich indessen eher zurückhaltend. Auf der Sitzung am Dienstag vor einer Woche wurde etwas überstürzt eine Stellungnahme zur Gesetzesvorlage verabschiedet. Im Bericht drückt der Conseil universitaire „son mécontentement avec la procédure de consultation sur ce sujet aus“. Zum besagten Artikel 26 des Gesetzes, der die Aufgaben des CU definiert, schweigt man sich jedoch aus. Dies mag vielleicht auch daran liegen, dass der Rektor selbst qua Gesetz den Vorsitz des CU inne hat. Geht es dem Gesetzgeber nach, soll auch dies nach der Reform so bleiben. „Der Conseil universitaire müsste selbst seinen Präsidenten wählen“, sagt dazu Michel Pauly. „Im Allgemeinen sollten die Verantwortlichkeiten an der Uni besser verteilt werden.“ Durch das neue Gesetz könne jedoch das Rektorat noch mehr Macht bekommen.

Noch mehr Macht für den Rektor?

Dass diesbezüglich derzeit an der Uni ein Unbehagen besteht ist ein offenes Geheimnis und wurde auch von Experten in einer externen Evaluierung bescheinigt. Im Bericht von 2009 wurde dazu geraten, das anfangs bewährte Top-Down-Modell auslaufen zu lassen und die „culture de direction“ an der Uni zu überdenken. Zwar wurde in den vergangenen zwei Jahren einiges getan, um die interne Kommunikation zu verbessern. Dennoch wünscht sich die Delegation mehr Dialog an der Uni. Die Mission der Uni sei es, zur sozialen, kulturellen und ökonomischen Entwicklung Luxemburgs beizutragen. Folglich sollte man zumindest damit beginnen, eine soziale Kultur innerhalb dieser Institution zu entwickeln, so Bourgain.

„Entscheidungen, die nach einer gemeinsamen Diskussion getroffen wurden, werden eher akzeptiert und mitgetragen als solche die von oben herab auferlegt werden“, fügt der Rechtswissenschaftler hinzu. Mehr Mitsprache sei demnach nicht nur im Sinne der Demokratisierung sondern auch im Sinne der Effektivität geboten. Dies zeigen auch die jüngsten Diskussionen um neue Gehaltstabellen, die vom Rektorat verschickt wurden, ohne dass vorher mit der Personaldelegation verhandelt worden wäre. Der Rektor hatte damals öffentlich bekanntgeben, dass er den Dialog im vergangenen Jahr nach Meinungsverschiedenheiten unterbrochen hatte. Der Minister versprach ebenfalls öffentlich, der Sache nachzugehen. „Wir wissen nicht, ob das passiert ist“, so Bourgain. In der Zwischenzeit habe der Vizerektor den Kontakt mit der Personaldelegation aufrecht erhalten. Lucien Kerger ist jedoch seit Anfang April in Rente. „Wir hoffen, dass die Diskussionen im Rahmen der Verhandlungen um einen Kollektivvertrag wieder in Gang kommen“, sagt Arnaud Bourgain.

Uni wird Großgrundbesitzerin

In einem Punkt wird das Gesetz zumindest den Studierenden einen Demokratiegewinn bescheren: Es wird in Zukunft an der Uni Luxemburg eine gewählte Studentendelegation geben. „Es ist auch äußerst begrüßenswert, dass die Uni künftig selbst über ihre Studienordnung bestimmen darf“, sagt Pauly. Die Studienordnung wurde bisher über ein Règlement grand ducal geregelt. Und das führt stellenweise zu großen Problemen. Aktuell etwa im Falle der erlaubten Dauer für Doktorarbeiten. Das entsprechende großherzogliche Règlement schreibt eine Höchstdauer von drei Jahren vor. „Dies einzuhalten, ist je nach Art der erforderlichen Recherchearbeiten technisch gar nicht möglich“, so Pauly.

Künftig darf die Uni also selbst festlegen, wie lange promoviert werden darf. Doch damit ist das Problem nicht gelöst. Denn zur Zeit steht nicht nur das Gesetz, sondern auch der Rektor einer Verlängerung der Promotionszeit im Weg. „Immerhin können wir nun intern darüber diskutieren“, sagt Michel Pauly. Dies wurde am vergangenen Donnerstag auch in einem uni-internen Rundtisch-Gespräch zwischen Doktoranden und Rektor getan. Dabei zeigte sich, dass Annäherungen möglich sind. Etwa in der Frage der Anrechnung der Bewertungszeit. Laut Reglement muss sie innerhalb der erlaubten drei Jahre erfolgen. „Da der Doktorand keinerlei Einfluss darauf hat, wie lange es dauert, bis die Prüfer ihr Urteil abgeben, darf ihm diese Zeit nicht angerechnet werden“, so Paulys Überzeugung.

Manche Punkte, so Pauly, würden im neuen Gesetz gar nicht angesprochen. Oder aber es lässt sich bei dieser Reform ein Mangel an Konsequenz feststellen. Unklar ist beispielsweise, ob nun künftig der Conseil de gouvernance oder der Rektor die neuen Professoren ernennt. Dem neuen Text nach wird der Einfluss des Rektors in den Nominierungs-Ausschüssen ausgebaut. Bislang war der Dekan der entsprechenden Fakultät auch automatisch der Vorsitzende dieser Kommission. Künftig soll der Rektor den Präsidenten nennen.

Um zu vermeiden, dass die Kluft zwischen Rektorat und akademischem Personal an der Uni Luxemburg größer wird, wäre es sicher sinnvoll, die Betroffenen stärker mit in die Diskussion einzubeziehen. Unter anderem deshalb wird nun nach dem Vorbild des deutschen Hochschulverbands die „Association of professors of the University of Luxembourg“ ins Leben gerufen. Auf der Gründungsversammlung am 24. Mai will das Professoren-Corps Stellung zum neuen Gesetz beziehen.

Der Rektor selbst hat seinerseits beklagt, dass die Uni bislang wenig in die Diskussionen um die Gesetzesreform einbezogen wurde. Er habe den Text nur wenige Tage vor der Sitzung des Conseil universitaire bekommen. Dabei könnte das neue Gesetz auch tiefgreifende finanzielle Folgen für die Uni haben. Ein neuer Artikel verfügt, dass der Staat der Uni die Gebäude und Grundstücke, die ihr bislang zur Verfügung gestellt wurden, übertragen kann. Zuvor, so heißt es im Exposé des Motifs, müsse Umfang und Wert des Grunds festgelegt werden. Die genauen Kalkulationen sollen dann ab 2014 im nächsten Vierjahresvertrag zwischen Uni und Staat festgelegt werden. Im neuen Gesetz wurde ein weiterer Abschnitt eingefügt: Die Universität muss für den Unterhalt und die Ausstattung der Gebäude aufkommen. Der Hochschulminister hatte Ende Februar verkündet: „Mehr Autonomie heißt auch mehr Verantwortung.“ Übersetzt heißt das wohl: Mit der Abgabe von staatlichem Mitspracherecht soll auch die finanzielle Belastung für den Fiskus abnehmen.


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