PUNKTEFÜHRERSCHEIN: Kein Allheilmittel

Zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr soll der neue Punkteführerschein beitragen. Das klappt aber nur, wenn auf Luxemburgs Straßen künftig auch schärfer kontrolliert wird.

Jetzt ist es amtlich: Der Punkteführerschein wird kommen. Am Mittwoch erteilten die Abgeordneten von CSV, DP und Déi Gréng dem entsprechenden Gesetzesprojekt 4712 nach jahrelangen Diskussionen grünes Licht.

Bis zuletzt hatten vor allem die LSAP und die Gewerkschaften gegen den Gesetzentwurf gewettert – mit zweifelhaften Aussagen.

So ist die Behauptung, dass künftig für AutofahrerInnen keine Möglichkeit mehr bestehe, gegen Strafpunkte Einspruch zu erheben, schlicht falsch. Auch wenn der Punktabzug automatisch erfolgt, ein ungerechtfertigter Vorwurf oder ein fälschlich ausgestelltes Strafmandat kann juristisch sehr wohl angefochten werden. Das mag zusätzliche Arbeit für die VerkehrsrichterInnen bedeuten. Aber: Wie viel mehr hätten diese zu tun, wenn – wie es der LSAP-Vorschlag vorsah – der Punkteführerschein insgesamt vom Gericht verwaltet würde?

Auch das sozialistische Lamento gegen die Vielzahl der Delikte mutet bei einem Blick über den luxemburgischen Tellerrand lächerlich an: In Deutschland etwa, wo der Punkteführerschein seit 1972 zum Verkehrsalltag gehört, stehen zwar nur sieben Kategorien im Punktekatalog, dahinter verbergen sich aber weit mehr als 50 Einzeldelikte (die Ordnungsmaßnahmen nicht mitgerechnet) – ein Ergebnis der immer komplexer gewordenen Straßenverkehrsordnung und der gestiegenen Missachtung derselben.

Laut deutscher Verkehrsstatistik erreichen übrigens auch nur 0,3 Prozent der im Verkehrszentralregister eingetragenen Personen (das sind rund 16 Prozent aller FührerscheinbesitzerInnen) 18 Punkte oder mehr, kommen also über jene Schwelle, die zum Führerscheinverlust führt.

Daraus zu schlussfolgern, der Punkteführerschein wäre nicht notwendig, ist mehr als voreilig. Denn dabei wird die statistisch erwiesene Tatsache übersehen, dass gerade die Aussicht, den Führerschein auf längere Zeit zu verlieren, viele davon abhält, noch das i-Tüpfelchen auf die Liste ihrer Verkehrssünden zu setzen. Das heißt, das Punktesystem trägt dazu bei, ungeeignete KraftfahrerInnen aus dem motorisierten Straßenverkehr auszusieben – zur Sicherheit der anderen. Da ist es auch nur logisch, dass schwere Delikte, die strafrechtlich belangt wurden, ebenfalls in die Sünderkartei eingetragen werden. Oder soll ein Autofahrer, der einen tödlichen Unfall durch Rasen verursacht hat und danach wider besseren Wissens weitere Geschwindigkeitsüberschreitungen begeht, im Besitz seiner Fahrerlaubnis bleiben? Das gilt umso mehr für einen Berufsfahrer, dessen oberstes Prinzip es ohnehin sein sollte, die Fahrgäste sicher zu befördern. Der OGB-L und seine Lobbyisten scheinen vergessen zu haben, dass der Entzug des Führerscheins erst am Ende einer Reihe von nachgewiesenen Verstößen steht – von einem „repressiven“ oder „asozialen“ Instrument kann also schon wegen der Möglichkeit zur Verhaltensänderung und des Punkteabbaus per Nachschulung keine Rede sein.

Zwei Kritikpunkte der Opposition sind gleichwohl berechtigt: Das Punktesystem kann die Sicherheit auf den Straßen nur erhöhen, wenn es ausreichend und mit adäquaten Kontroll- und psychoedukativen Maßnahmen flankiert wird. Das heißt für den Verkehrs- bzw. für den Innenminister: Eine Aufstockung der Verkehrspolizei, eine bessere technische Ausstattung (Blitzgeräte), eine stimmige Beschilderung sowie Verkehrs(nach)erziehung für SchülerInnen und unverbesserliche Erwachsene sind ein Muss.

Zudem hätte man sich eine andere Lösung bei den BerufsfahrerInnen vorstellen können. Besser als ihnen allein für schlechte Reifen oder bei Überladung ihres Fahrzeugs allein künftig Punkte abzuziehen, wären geteilte Strafpunkte für Fahrzeughalter und -führer. Denn schlampige oder kriminelle Arbeitgeber, die ihren FahrerInnen wissentlich verkehrsunsichere Fahrzeuge zumuten, gehören bestraft. Ganz aus ihrer Verantwortung für die Fahrzeugsicherheit entlassen, sollte man die mündigen FahrerInnen allerdings auch nicht. Zur Not bleibt jenen immer noch der Gang zur Polizei oder zur Gewerkschaft. Der OGBL hat als Reaktion auf die Einführung des neuen Systems bereits alle BerufsfahrerInnen aufgefordert, Dienst nur noch entsprechend dem Code de la Route zu leisten. Auch ein an sich selbstverständlicher Beitrag zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr.

Ein Kommentar von Ines Kurschat


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