Interessenkonflikte: Cash for law?

Bisher fehlen in der politischen Landschaft Luxemburgs klare Regeln zur Prävention und zur Bewältigung von Interessenkonflikten. „Déi gréng“ legten nun einen konkreten Vorschlag für einen gesetzlichen Verhaltenskodex für Abgeordnete vor.

Ob die Westen der Abgeordneten tatsächlich so rein sind wie Chamber-Präsident Mosar angibt, kann niemand wissen. Dafür sind die Regelungen in Sachen Interessenkonflikte viel zu unscharf.

„Je voudrais (…) relativiser l’im-portance du phénomène des conflits d’intérêts, alors que d’après mes informations, aucun cas (…) ne s’est posé par le passé.“ Diese Auffassung bezüglich der Gefahr von Interessenkonflikten der Abgeordneten äußerte Chamber-Präsident Laurent Mosar in einem im März mit der Monatszeitung forum geführten Interview. Ein Blick auf die persönlichen Daten der luxemburgischen Delegierten (auf der Chamber-Seite veröffentlicht) genügt, um festzustellen, dass was (angeblich) noch nicht war, sehr wohl noch werden könnte. Angesichts der Tatsache, dass eine nicht unwesentliche Anzahl Abgeordneter in Verwaltungsräten von Wirtschaftsunternehmen sitzen, scheint der Raum für Interessenkonflikte durchaus noch erweiterungsfähig.

Auch innerhalb der Regierung bestehen unter Umständen fragwürdige Beziehungen zwischen Wirtschaft und Politik. Erst kürzlich geriet Wirtschaftsminister Jeannot Krecké in die Kritik, da er neben seinem politischen Amt auch einen Sitz im Verwaltungsrat des Stahl-Giganten ArcelorMittal innehat, laut World Steel Association der größte Stahlproduzent der Welt.

Diese Situation gäbe weniger Anlass zur Sorge, würde Luxemburg über eine handfeste gesetzliche Regelung zur Vermeidung von Interessenkonflikten verfügen. „Die Behauptung von Parlamentspräsident Laurent Mosar: ?Nous sommes un des Parlements les plus transparents‘ (im jeudi vom 13. Januar 2011) ist irreführend.“, so „déi gréng“ während einer Pressekonferenz, zu der die Partei am vergangenen Montag aus Besorgnis über die fehlende Transparenz in Luxemburgs Politikerkreisen lud.

Im Vergleich zu seinen Nachbarländern stelle Luxemburg in Sachen Interessenkonflikte geradezu eine Gesetzes-Wüste dar, betonte Grünen-Partei-Präsidentin Sam Tanson. Auch der Grünen-Europaabgeordnete  Claude Turmes kritisierte die Nicht-Existenz eines klaren Verhaltenskodexes für Abgeordnete und den Mangel an transparenten Regeln, wie sie in anderen Berufsgruppen längst gang und gäbe sind. Allem voran aber ist es die fehlende Transparenz der Politiker-Geldbeutel, die der Partei Sorge bereitet. Während in Belgien, Deutschland, Frankreich und den Niederlanden Abgeordnete ihr Einkommen offenlegen müssen, beschränkt sich die Deklarierungspflicht bei den luxemburgischen Abgeordneten auf die Art der Nebentätigkeiten. Wie hoch die Einkünfte sind, die sie aus diesen erzielen, dürfen sie für sich behalten. Es ist also kaum feststellbar, welche finanziellen Interessen Politiker in bestimmten wirtschaftlichen Positionen haben.

Dreifacher Schutz

In dieser Hinsicht zeigte sich Parlamentspräsident Mosar im forum-Interview ebenfalls zurückhaltend. „Je suis d’avis qu’il faut être très prudent avec ce genre de divulgation, car on touche de près au secret fiscal, qui fait partie de l’intimité de la vie privé de chaque citoyen.“ Genau an diese so vorgegebene Leitlinie hielt sich auch der Parteivorsitzende der LSAP, Lucien Lux, der im Verwaltungsrat von Leopard Trek sitzt. Leopard, Finanzierer des Luxemburger Radsportteams, wurde von dem Großunternehmer Flavio Becca gegründet, der in Bettemburg, dem Heimatort von Lucien Lux, Bauprojekte realisiert. Da Lucien Lux sich nicht bereit zeigte, Angaben zu seinen Nebenverdiensten zu machen, geriet er als ehemaliger Bürgermeister Bettemburgs unter Verdacht, hier ein doppeltes Spiel zu spielen. Auch „déi gréng“ zitierten seinen Fall während der Pressekonferenz, in der sie ausdrücklich mehr Transparenz forderten. Am vergangenen Dienstag reagierte Lux dann prompt im RTL-Interview und machte seine Nebeneinkünfte publik. Sie beliefen sich auf 4.800 Euro. Jährlich!

Ironischerweise zeigt die letztendlich kaum berechtigte Kritik an der angeblich zweigleisigen Fahrt Lucien Lux‘, dass gerade eine Veröffentlichung seiner Nebeneinkünfte ihn vor der harschen Kritik geschützt hätte. Es wäre von vornherein offenkundig gewesen, dass sein jährlicher Nebenverdienst sich auf wenig mehr als eine Aufwandsentschädigung beläuft.

Aber eben darum nimmt der Fall Lux der Kritik nichts von ihrer Berechtigung. Er zeigt vielmehr, dass eine gefestigte Gesetzeslage für zwei wichtige Güter von großem Vorteil wäre. Sie würde den Schutz des Bürgers vor undurchsichtiger, interessenorientierter Politik verbessern und andererseits auch den Politiker schützen ? und zwar vor ihm selbst, d.h. den Versuchungen, denen er ausgesetzt ist, wie auch vor unbegründeter öffentlicher Kritik.

Tatsächlich lassen sich Interessenkonflikte oftmals schwer eingrenzen. Wo hört politische Überzeugung für das Gemeinwohl auf und wo fängt eigennütziges Interesse an? So betonen auch die Grünen, dass eine Prägung und Meinungsorientierung der Politiker durch ihren Hintergrund und ihre Herkunft normal und sogar wichtig ist. Nicht zu vergessen ist auch, dass nicht jede Nebentätigkeit, auch wirtschaftlicher Art, zwingend einen Interessenkonflikt hervorruft, denn nicht selten investieren Politiker Zeit und Engagement in Ehrenämter. Dennoch scheint eine klare Gesetzgebung wichtig für eine solidere Vertrauensbasis zwischen Bürgern und gewählten Politikern.

Intransparenz auf allen Ebenen

Was hier auf nationaler Ebene diskutiert wird, lässt sich durch alle Instanzen deklinieren. So wurde Besorgnis auch mit Blick auf die Vorgänge auf kommunaler Ebene, diesmal von einer überparteilichen Instanz, geäußert. Luxemburgs Ombudsmann Marc Fischbach bemängelt in seinem im Oktober vorgelegten Aktivitätsbericht insbesondere die interessierte Einflussnahme von Schöffen- und Gemeinderäten sowie Gemeindesekretären und ?einnehmern (woxx 1113). Er sei mit zahlreichen Fällen konfrontiert worden, „où il était évident que des membres du corps communal étaient de près ou de loin impliqués dans la prise de décision concernant des projets d’aménagement englobant des terrains qui soit leur appartenaient personnellement soit des membres de leur famille.“

Und auch in den europäischen Institutionen fehlt es nicht an traurigen Beispielen. Der jüngste „Cash-for-law-Skandal“ brachte eine dreiste Bestechlichkeit der drei Europa-Abgeordneten Strasser (Österreich, EPV), Severin (Rumänien, PSD) und Thaler (Slowenien, SD) zu Tage. Journalisten der britischen Zeitung „Sunday Times“ hatten unter dem Deckmantel angeblicher Finanz-Lobbyisten Geld gegen politische Einflussnahme in ihrem Sinne geboten. Die drei Abgeordneten akzeptierten ohne zu zögern. Leider handelte es sich wohl nicht um Ausnahmefälle, denn die Zahl der Europaparlamentarier, die sich mit den getarnten Journalisten der Sunday Times trafen, betrug mehr als ein Dutzend. Der gemeinnützige deutsche Verein LobbyControl, der sich auch die europäische Ebene vorgenommen hat, machte vor kurzem publik, dass allein mehr als 40% der deutschen Europaparlamentsmitglieder Nebeneinkünfte beziehen, wobei in fast der Hälfte der Fälle ein Potenzial für Interessenkonflikte bestehe. LobbyControl kritisiert den Verhaltenskodex als viel zu schwammig. Jede Nebentätigkeit sei erlaubt, solange sie angegeben werde. Unklar seien auch die Regelungen für finanzielle und materielle Unterstützungen. Als Reaktion auf den jüngsten Vorfall werden nun in der Arbeitsgruppe „Transparenz“ Zugangs- und Transparenzregeln für Interessenvertreter und ein Verhaltenskodex für die Europaabgeordneten ausgearbeitet.

Ob im lokalen, nationalen oder europäischen Kontext, überall besteht entschiedener Handlungsbedarf. Déi gréng fordern nun Transparenz auf allen drei Ebenen und haben diesbezüglich konkrete Gesetzesvorschläge vorgelegt.

Von den Abgeordneten verlangen sie neben der Offenlegung aller beruflichen Aktivitäten, Verträge, Mitgliedschaften in Vorständen sowie Beteiligungen an Kapitalgesellschaften die Angabe der Einkünfte, die Offenlegung von Interessenverknüpfungen im Rahmen der parlamentarischen Arbeiten sowie die Verhängung von Sanktionen bei Nichtbeachtung dieser Regeln. Auch für Minister sollten strengere Regeln gelten. Mitgliedschaft in Verwaltungsräten von Unternehmen sei generell zu verbieten. Ministern dürfe erst nach Ablauf einer Karenzfrist von drei Jahren gestattet sein, wieder in Wirtschaftsbereichen zu arbeiten, für die sie während ihrer Amtszeit zuständig waren. Für Gemeindepolitiker solle, so „déi gréng“ ein „code de déontologie“ ausgearbeitet werden.

Auf Europa-Ebene müssen sich agierende Lobbys seit dem 1. Juni in ein Register der EU-Kommission und des Europaparlamentes eintragen, in dem sie ihren Auftraggeber und das erzielte Einkommen eintragen. Claude Turmes kritisiert hier vor allem, dass insbesondere größere Interessengruppen nur sehr grobe Angaben über ihr Einkommen, und keine über ihre genauen Lobbyaktivitäten zu machen brauchen. Die Grünen fordern detailliertere Angaben als bisher und eine stichprobenartige Überprüfung. Im Einklang mit der europäischen Nichtregierungsorganisation Alter-EU (Alliance for Lobbying Transparency and Ethics Regulation) verlangen sie ein Verbot der Lobbytätigkeit für Europaabgeordnete.

Vor der eigenen Tür kehren?

Die Forderungen von „déi gréng“ sind gleichermaßen überfällig und mutig. Dennoch ist nicht ganz von der Hand zu weisen, was Laurent Mosar im März in dem besagten forum-Interview vorbrachte. Er verwies darauf, dass niemand davon abgehalten wird, weiter zu gehen, als es die Regeln verlangen. So kritisierte die Piraten-Partei kurz nach der Veröffentlichung der Forderungen der Grünen, dass die Partei selbst nicht mit gutem Beispiel vorangehe und weder die Nebeneinkünfte ihrer Abgeordneten publik mache noch die Parteifinanzierung selbst.

Bei Fraktionssekretär Abbes Jacoby stieß diese Kritik auf völliges Unverständnis. Gegenüber der woxx betonte er. „Die Grünen waren in Fragen der Transparenz schon immer die fortschrittlichste aller Parteien, und gerade hinsichtlich der Parteifinanzierung und der Finanzkonten sind alle Dokumente online einsehbar.“ Nur auf ihren Druck seien das Gesetz 167, laut dem die Abgeordneten ihre Nebentätigkeiten publik machen müssen, und das Parteienfinanzierungsgesetz überhaupt erst entstanden. „Vor unserem Einzug ins Parlament gab es keine einzige Regelung.“

Die Transparenz sei Teil ihres Selbstverständnisses, und sie würden die neuen Regelungen als erste umsetzen, sollte ihre Initiative von Erfolg gekrönt sein.


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