Kürzlich erfuhren die UntertanInnen, dass bei „Haffs“ nun das Gleichheitsprinzip zwischen Mann und Frau in der Thronfolgeregelung respektiert wird. So wird endlich die UNO-Konvention von 1979 „zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau“ auch auf monarchischer Ebene angewandt. Eine späte Läuterung, denn hätte das Haus Nassau sich schon früher um Gleichberechtigung bemüht, würde jetzt eine ausgebildete Krankenpflegerin das Zepter schwingen, die zudem noch, zumindest dem Namen nach, Herrin über die Luxemburger Freizeitflotte ist. Als Dame von Welt ging die erstgeborene Marie-Astrid allerdings nie im MLF-T-Shirt auf die Straße, um auf ihr Recht zu pochen. Doch auch das Luxemburger Parlament trägt einen guten Teil Mitschuld an der Diskriminierung. Das geht aus einer parlamentarischen Anfrage des Monarchie-Experten Alex Bodry hervor. Der sozialistische Abgeordnete weist allerdings nicht darauf hin, dass es kein richtiges Leben im falschen gibt, und die Monarchie an sich in einer demokratischen Verfassung keinen Platz hat. Er hält lediglich fest, dass der alte Familienpakt 1907 per Gesetz vom Luxemburger Staat anerkannt wurde. Bodry fordert eine Änderung dieses Gesetzes, oder besser noch, eine Integrierung des Textes in die Verfassung. Was er nicht schreibt, ist dass man im Parlament schon seit Jahrzehnten über eine solche Selbstverständlichkeit nachdenkt, aber bislang den Mut nicht hatte, den sich sträubenden Großherzogs mit einem Alleingang auf die Füße zu treten.
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