ABGEORDNETE: A la tête du client

Der Streit zwischen dem LCGB und „seinen“ zwei Abgeordneten Spautz und Kaes legt den Finger auf einen wunden Punkt: die ungleiche finanzielle Behandlung der Chamber-Mitglieder.

Das Eingeständnis des LCGB-Präsidenten und CSV-Abgeordneten Robert Weber, seine parlamentarische Arbeit nur mit gebremsten Einsatz zu leisten, um so seiner Gewerkschaft besser zur Verfügung stehen zu können, mag einen Betrug an seiner Wählerschaft offengelegt haben, ein Argument, ihn gewerkschaftsintern anders zu behandeln als seine CSV-Kollegen Marc Spautz und Aly Kaes, ist es jedoch nicht.

Dabei ist die korrekte Entlohnung der Abgeordneten kein Problem des LCGB allein. Derzeit geht die Chamber von dem Prinzip aus, dass die verschiedenen Abgeordneten für ihre Tätigkeit nur „entschädigt“ werden. Es ist also durchaus gewollt, dass sie ihrer bisherigen Tätigkeit im Rahmen des Möglichen weiter nachgehen. Rechtsanwälte plädieren auch weiter vor Gericht, Makler verkaufen weiter Häuser, und Angestellte können sich mit ihren Arbeitgebern arrangieren – wobei eine halbe Freistellung in gewissen Grenzen ebenfalls von der Chamber finanziert wird. Nur öffentlich Bediensteten wird jede weitere berufliche Tätigkeit untersagt. Nach dem Prinzip der Gewaltenteilung gehören sie der Exekutive an und müssen sich deshalb zwischen Beruf und Abgeordnetentätigkeit entscheiden. Die Wahl zwischen Amt und Mandat wird ihnen allerdings durch eine Rückkehrgarantie in den Staatsdienst und durch eine Übergangspension in Höhe von bis zu zwei Dritteln ihres Gehaltes vereinfacht.

Daraus ergibt sich ein Einkommens-Potpourri bei den Abgeordneten, das vor allem durch ihre berufliche Vorgeschichte bedingt ist. Am ungünstigsten ist die Lage bei Angestellten, da sie sich mit ihrem Arbeitgeber arrangieren müssen – sofern sie, anders als der LCGB Präsident, ihre ganze Kraft der Chamber widmen wollen. In der Regel lautet der Deal, dass sie sich zur Hälfte ohne Entlohnung beurlauben lassen und zur Hälfte freigestellt werden, wobei diese Teilentlohnung von der Chamber übernommen wird. Bessergestellte Betriebe, denen das Prestige, jemanden aus den eigenen Reihen in der Chamber zu wissen, wichtig ist, leisten sich auch großzügigere „Berater“-Regelungen, die für die gewählten Angestellten nicht mit Lohnverlust verbunden sind. Dazu kommt auch das Phänomen des Ämterkumuls, das ebenfalls zur Aufbesserung des einen oder anderen Deputierten-Einkommens führt.

Dass die Abgeordnetentätigkeit anstrengend und zeitraubend ist und deshalb einer angemessenen Entlohnung bedarf, steht außer Frage. Ziel sollte allerdings sein, dass alle Mitglieder der Chamber unter möglichst gleichen Bedingungen ihrer Aufgabe nachgehen können. Eine Vorbedingung dazu könnte sein, jedwede – entlohnte – berufliche Tätigkeit zu untersagen, verbunden mit einer Arbeitsplatzgarantie nach einem Ausscheiden aus der aktiven Politik. Damit könnte auch die derzeitige Debatte um die Transparenz der Abgeordneteneinkommen ihr Ende finden: Eine wirtschaftliche Abhängigkeit durch etwaige Nebenverdienste würde es nicht mehr geben.

Das Abgeordnetengehalt müsste natürlich angehoben werden, da die bisherigen Einkommensmöglichkeiten entfallen (Staatspension, Einkünfte aus freier und angestellter beruflicher Tätigkeit …).

Dass ein solcher Idealzustand nicht angestrebt wird, liegt natürlich daran, dass das bisherige System vielen entgegenkommt und nur wenige tatsächlich vor schwierige Entscheidungen stellt. Dass unser Parlament – wie andere Parlamente auch – als Heimstatt von Advokaten und Staatsfunktionären verschrien ist, hat seine Ursache auch in den materiellen Bedingungen, unter denen Politik hierzulande betrieben wird. Privat Angestellte – und zu diesen gehören auch Gewerkschaftssekretäre – müssen immer auch die Zukunft ihres Betriebes im Auge behalten. Durchaus in eigenem Interesse: Denn was nützt die vielbeschworene Wiederbeschäftigungsgarantie, wenn der Betrieb, und damit der Arbeitsplatz, in der Zwischenzeit eingegangen ist?


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