CNS gegen Privatisierung der StudentInnenversicherung

Momentan wissen die rund 400 Personen aus Nicht-EU-Ländern die an der Uni-Luxemburg studieren nicht, wie es weitergeht. Seitdem Anfang des Jahres die Gesundheitsreform in Kraft ist, übernimmt der Staat die Sozialversicherung jener Studierenden, die nicht über ihre Eltern krankenversichert sind, nicht mehr.
Die danach eilends beschlossene Übergangsregelung läuft zum Ende des akademischen Jahres aus. Sie bestand darin, dass die Uni die Kosten für die Gebühren übernahm und dafür die entsprechende Summe aus dem Staatsbudget zur Verfügung gestellt bekam. „Nachdem die Reform des Universitätsgesetzes vor der Sommerpause nicht mehr gestimmt wurde, ist es unklar, ob die Betroffenen sich jetzt selbst versichern müssen, oder ob die Uni die Kosten weiterhin übernimmt“, sagt Gilberto Fernandes, Präsident der „Luxembourg University Students“ (LUS). Die LUS würde Letzteres „sehr begrüßen“, so Fernandes.
In der Diskussion waren auch private Kassen, deren Tarif möglicherweise deutlich unter dem von der „Caisse Nationale de Santé“ mitgeteilten monatlichen Beitrag von rund 100 Euro lägen. Studierende würden ähnlich wie selbstständige Unternehmer behandelt und müssten einen Beitrag bezahlen der dem von Beziehern eines Mindestlohnes zuzüglich des Arbeitgeberanteils gleich käme. „Abgesehen davon, dass der bisher von der CNS geforderte Beitrag für Studenten viel zu hoch ist, sind wir gegen eine solche Privatisierung,“ sagt Fernandes. Die LUS setzt sich dafür ein, dass in Luxemburg ein Studenten-Statut geschaffen wird – und dafür, dass die CNS einen deutlich günstigeren Tarif anbietet. Der Hochschulminister hatte in dieser Frage auf die Sozialpartner innerhalb der CNS verwiesen. In seinem Gesetzesprojekt ist jedoch eine Änderung des „Code de la sécurité sociale“ festgehalten, die es der Uni erlaubt, mit privaten Kassen Verträge abzuschließen.
Ein Treffen zwischen Studentenorganisationen und dem Comité directeur der CNS im Juni ergab nun, dass auch die CNS gegen eine Privatisierung der studentischen Krankenversicherung ist. Das Gremium hat anschließend einen Brief an den Hochschulminister gerichtet, in dem es sich für die Einführung eines „statut spécifique des assurés étudiants“ und für einen obligatorischen Beitrag, „dont le montant serait modique et adapté au budget dont disposent en général les assurés en question“ ausspricht. Das Comité empfiehlt auch die entsprechende Anpassung des „Code de la sécurité sociale“, die im neuen Universitätsgesetz festgehalten werden könnte. Die Regierung ließ bisher nicht verlauten, wie sie weiter verfahren will. Die Zeit drängt: An der Uni laufen derzeit die Einschreibungen und Studierende können sich nur immatrikulieren, wenn sie eine Krankenversicherung nachweisen können.


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