VERBRECHENSBEKÄMPFUNG: Grenzenlose Akteneinsicht

Organisiertes Verbrechen, Geldwäsche und Betrugsdelikte – das sind nur einige Einsatzbereiche von Eurojust. Luxemburg hat nun offiziell die Weichen für eine Beteiligung an der Ermittlungsbehörde gestellt.

Allgemeine Zustimmung und kaum Kritik – die Parlamentssitzung zum Gesetzesprojekt Eurojust vom vergangenen Dienstag ist schnell zusammengefasst. Drei der Abgeordneten, die den Entwurf in der juristischen Kommission ausgearbeitet hatten, ließen sich entschuldigen. Eine Diskussion fiel deshalb aus. Statt dessen wurde rasch zur Abstimmung geschritten. Dabei dürften wohl die wenigsten Deputierten wissen, was sich hinter Eurojust genau verbirgt.

„Renforcer la coopération entre les Etats membres dans le domaine de la lutte contre la criminalité, y compris contre le terrorisme“, nennt der Gesetzestext eine der Aufgaben der europäischen Behörde. Um dieses Ziel zu erreichen, soll Eurojust die Arbeit zwischen EU-Ebene und nationalen Ermittlungen koordinieren und die Zusammenarbeit der Behörden der nunmehr 25 Mitgliedstaaten erleichtern. Staatsanwälte aus Luxemburg, Spanien, Lettland oder Polen arbeiten in der Behörde in Den Haag Seite an Seite, vor allem in den Bereichen organisiertes Verbrechen, Computerkriminalität, Geldwäsche und Betrugsversuche, welche die EU-Finanzen betreffen.

„Wir helfen, Rechtshilfeersuchen zu beschleunigen“, sagt Georges Heisbourg, Luxemburgs Vertreter bei Eurojust. Insbesondere Sprachbarrieren stünden einer effizienten Zusammenarbeit oft im Wege. Benötigt eine Staatsanwältin in einem Fall Grenzen überschreitender Kriminalität Informationen über die Rechtslage eines Mitgliedstaates oder konkrete Angaben zu einem ausländischen Tatverdächtigen, kann sie sich an die Den Haager KollegInnen wenden. Sie vermitteln dann die entsprechende Informationen oder Kontaktpersonen. So geschehen in der Betrugsaffäre Nickts, bei der spanische Ermittler ihren Luxemburger Kollegen dabei halfen, veruntreute Gelder aufzuspüren. Der Ex-Präsident der Briefträgergewerkschaft soll über Jahre Mitgliederbeiträge unterschlagen und sich davon unter anderem Immobilien in Spanien gekauft haben.

Deckmantel Terrorbekämpfung

Eurojust ist aber mehr als nur ein Dolmetscher- und Informationsdienst für StaatsanwältInnen und RichterInnen. „Im Dezember 2000 konnte unsere Behörde einen Anschlag auf den Straßburger Weihnachtsmarkt durch islamistische Terroristen verhindern“, beschreibt Heisbourg einen der größten Erfolge von Eurojust. Wie bei einem Puzzle fügten ErmittlerInnen aus Deutschland, Frankreich und Spanien ihre gesammeltes Wissen über europäische Terrornetzwerke zusammen und konnten so eine europaweit operierende Al-Qaida-Zelle ausheben.

Doch auch wenn Europas PolitikerInnen nicht müde werden, die Unverzichtbarkeit von Eurojust für eine effektive Terrorbekämpfung zu beschwören und die Behörde in ihrem EU-Anti-Terrorprogramm an prominenter Stelle führen, von den insgesamt 300 Fällen, in denen Eurojust im Jahr 2003 tätig wurde, hatten nur sieben Prozent einen terroristischen Hintergrund. Die Entstehung von Eurojust hat mit der sicherheitspolitischen Diskussion nach den Anschlägen vom 11. September 2001 in New York und vom 11. März 2004 in Madrid nichts zu tun: Die Vorläuferorganisation Pro-Eurojust wurde bereits im März 2001 von der EU eingesetzt. Der Plan, eine Koordinierungsstelle für grenzüberschreitende Ermittlungen einzurichten, geht auf einen Beschluss des Europarates in Tampere vom Oktober 1999 zurück. Gleichwohl hat die verschärfte Sicherheitsdebatte wesentlich dazu beigetragen, dass der Eurojust-Beschluss vom 28. Februar 2002 mittlerweile in fast allen Mitgliedstaaten rechtlich umgesetzt wurde. Mit mehr als einjähriger Verspätung hat dies jetzt auch in Luxemburg getan. Das ist insofern erstaunlich, als das Land wegen seiner Lage auf eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit besonders angewiesen ist und Justizminister Luc Frieden (CSV) neben seinem deutschen Kollegen Otto Schily zu den vehementen Befürwortern von Eurojust zählt.

Wurmen dürfte Frieden zudem, dass das Gesetz für Luxemburgs Eurojust-Vertretung relativ schwache Befugnisse vorsieht. Zwar hat Heisbourg wie ein nationaler Staatsanwalt Zugang zu allen relevanten Informationen, Akten und Registern in seinem Heimatland und kann die einheimischen Justizbehörden ersuchen, Untersuchungen oder Ermittlungen vorzunehmen. Doch seine Bitte hat keinen verbindlichen Charakter. Mit Verweis auf eine mögliche Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung oder eines laufenden Ermittlungsverfahrens können Luxemburgs UntersuchungsrichterInnen und Staatsanwälte die Zusammenarbeit mit KollegInnen in Den Haag verweigern.

„Eurojust funktioniert auch so bei uns“, verteidigt Berichterstatter Patrick Santer (CSV) die restriktive Umsetzung des Eurojust-Beschlusses und verweist darauf, dass Luxemburg bisher allen Rechtshilfeersuchen aus Den Haag nachgekommen sei. Seinen Aussagen zufolge soll Heisbourg seine Befugnisse selbst als „ausreichend“ bezeichnet haben. Dass bei der zurückhaltenden Formulierung des Textes auch die Empfindlichkeiten höher gestellter Justizbeamter eine Rolle gespielt haben dürften, darauf weist ein kleiner Zusatz hin: Luxemburgs Vertretung muss wenigstens zehn Jahre Berufserfahrung vorweisen; wohl, um über eine gewisse Reputation ein Gegengewicht zur mächtigen und stets auf Selbstbestimmung bedachten (General-)Staatsanwaltschaft aufzubauen.

Dass Luxemburgs Chefermittler sich nicht gerne in die Akten schauen lässt, hat er bewiesen: zuletzt mit dem Gutachten zur DNA-Datenbank vom 27. Januar diesen Jahres. Darin weist die Generalstaatsanwaltschaft Bedenken der Datenschutzkommission an der Einrichtung einer nationalen DNA-Datenbank vehement zurück und bezweifelt sogar deren Zuständigkeit, die datenschutzrechtliche Rechtmäßigkeit und Kontrolle einer solchen Datenbank beaufsichtigen zu dürfen. Interessant dabei: Auf europäischer Ebene wird dieselbe Zuständigkeit der DatenschützerInnen überhaupt nicht in Frage gestellt.

Kontrolle im Aufbau

Auch Eurojust, die laut Beschluss von 2002 bestimmte Daten über tatverdächtige Personen sammeln und speichern darf, unterliegt der Kontrolle von Datenschützern. Sollte das „Joint Supervisory Board“ (JSB), das mit über einem Jahr Verspätung ins Leben gerufen wurde und deren Vorsitz die Luxemburger Staatsanwältin Lotty Prussen derzeit inne hat, Eurojust-Daten beanstanden, ist die Behörde verpflichtet, die Mängel unverzüglich zu beheben. Damit datenschutzrechtliche Grundrechte eingehalten werden, kann das JSB jederzeit Einblick in die Daten nehmen. Gemeinsam mit Eurojust hat das JSB zudem präzise Bestimmungen zum Datenschutz formuliert, die dieser Tage vom Europäischen Rat verabschiedet werden sollen.

„Für den Anfang sind die Regelungen ausreichend“, meint Prussen. Ein Auskunftsrecht ist grundsätzlich vorgesehen. Verdächtige Personen, gegen die Eurojust ermittelt, haben das Recht zu erfahren, welche Daten von ihnen erhoben und gespeichert wurden. Der Haken dabei: Laufen die Ermittlungen verdeckt, wird etwa das Telefon heimlich abgehört, erfährt die betreffende Person meist nichts davon – und kann folglich auch gar nicht anfragen.

„It is crucial that the powers of law enforcement agencies to exchange information and intelligence are subject to external control and authorisation“, betont Tony Bunyan von Statewatch angesichts aktueller Bestrebungen sowohl von Eurojust als auch von der EU-Polizeibehörde Europol, mehr Personendaten zu sammeln und auszutauschen. So sind die Planungen für ein Vorstrafenregister auf europäischem Niveau bereits in vollem Gange – obwohl auf nationaler Ebene bereits Strafregister mit Täterprofilen existieren, die laut Experten miteinander vernetzt werden könnten und dies zu niedrigeren Kosten.

Lücken im Datenschutz stellen aber nur einen der Knackpunkte bei der grenzüberschreitenden Kooperation nationaler Ermittlungsbehörden dar. Eurojust kann als Kollegium, wenn es die Mitgliedsländer wollen, Ermittlungen in einem Mitgliedstaat anregen. Weil aber die Polizei- und Strafgesetze in den EU-Ländern unterschiedlich sind, befürchten ExpertInnen und Menschenrechtsorganisationen wie Statewatch Rechtsdumping durch „Forum shopping“. Um etwa Auflagen bei der Spuren- und Beweissicherung zu umgehen, könnte Eurojust in dem Land ermitteln lassen, wo niedrigere oder keine Auflagen existieren. In Spanien beispielsweise sind die Voraussetzungen für eine Telefonüberwachung relativ vage gehalten. Denkbar wäre also, dass in Spanien eine Telefonüberwachung eines Luxemburgers erwirkt wird, obgleich sie nach luxemburgischem Recht nur begrenzt zulässig wäre.

Die Problematik des Forum shopping stellt sich umso mehr, sollte aus Eurojust tatsächlich einmal eine europäische Staatsanwaltschaft hervorgehen, wie sie im EU-Verfassungsvertrag unter Artikel III-175 vorgesehen ist. Die deutschen Strafverteidigervereinigungen warnen in einer Stellungnahme zu „Procedural Safeguards for Suspects and Defendants in Criminal Proceedings throughout the EU“ davor, eine originäre Staatsanwaltschaft auf EU-Ebene könnte Zwangsmaßnahmen jeweils in dem Mitgliedstaat anordnen, „der die niedrigsten Eingriffsschwellen für die Zwangsmaßnahme statuiert hat, mit der Folge, dass höhere Eingriffsschwellen anderer Mitgliedstaaten unterlaufen werden“.

Damit nicht genug: Trotz immer weiter reichender Befugnisse und Informationseingriffe fehlt eine wirksame parlamentarische Kontrolle von Europas entstehender Exekutive bislang weitgehend. Die europäischen Abgeordnete haben lediglich in Haushaltsfragen Mitbestimmungsrechte. Somit wiederholt sich, was das Freiburger Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht bereits 2001 in einer Studie zum EU-Polizeiamt Europol kritisiert hat: Im Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit gebe es „Platz für ein Kontrollvakuum“, bei dem elementare Menschenrechte Gefahr laufen, auf der Strecke zu bleiben.

________________________
Weitere Informationen über Eurojust unter www.eurojust. eu.int oder www.publications. parliament.uk/pa/ld200304/ ldselect/ldeucom/138/ 13802.htm (Bericht des House of Lords zur „Judicial Cooperation in the EU: the role of Eurojust“. Die Menschenrechtsorganisation Statewatch informiert zudem unter www.statewatch.org über Risiken und Nebenwirkungen.


Cet article vous a plu ?
Nous offrons gratuitement nos articles avec leur regard résolument écologique, féministe et progressiste sur le monde. Sans pub ni offre premium ou paywall. Nous avons en effet la conviction que l’accès à l’information doit rester libre. Afin de pouvoir garantir qu’à l’avenir nos articles seront accessibles à quiconque s’y intéresse, nous avons besoin de votre soutien – à travers un abonnement ou un don : woxx.lu/support.

Hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Wir stellen unsere Artikel mit unserem einzigartigen, ökologischen, feministischen, gesellschaftskritischen und linkem Blick auf die Welt allen kostenlos zur Verfügung – ohne Werbung, ohne „Plus“-, „Premium“-Angebot oder eine Paywall. Denn wir sind der Meinung, dass der Zugang zu Informationen frei sein sollte. Um das auch in Zukunft gewährleisten zu können, benötigen wir Ihre Unterstützung; mit einem Abonnement oder einer Spende: woxx.lu/support.
Tagged .Speichere in deinen Favoriten diesen permalink.

Kommentare sind geschlossen.