PESTIZIDE: Kontrolle: Mangelhaft

In der EU werden Jahr für Jahr mehr Pestizid- Rückstände in Lebensmitteln gemessen.
Luxemburg bekam von der Kommission schlechte Noten für die Qualität der Labor- Analysen. Darüber diskutierte nun die Chamberkommission.

Bis vor kurzem wurde der Einsatz von Pestiziden in Luxemburg von Zollinspektoren kontrolliert, die laut EU-Kommission „für diese Aufgabe nicht ausreichend geschult worden sind“. (Foto: Hilde Leubner)

Wer suchet, der findet: Ob heutzutage unser Obst und Gemüse mehr Spuren von Spritzmitteln enthalten, oder ob lediglich gründlicher danach gesucht wird, ist schwer zu sagen. Zweifellos ist die Zahl der analysierten Stoffe in den vergangenen Jahren stark angestiegen. Die Labors verfügen in der Regel über eine verbesserte Analytik, das heißt sie können wesentlich mehr Stoffe nachweisen. Die Frage, wie man diesen Fortschritt interpretiert, wird unterschiedlich beantwortet.

Tendenz steigend – das ist in jedem Falle der Trend, der sich in dem seit 1996 von der Europäischen Kommission durchgeführten Monitoring-Programm über Pestizid-Rückstände in verschiedenen Pflanzen abzeichnet. Untersucht werden verschiedene Obst- und Gemüsesorten sowie Getreideproben. Die Daten der Analysen liefern die zuständigen Behörden in die Mitgliedstaaten. Im Jahr 2004 waren es über 50.000 Proben, in fast der Hälfte wurden Rückstände von Pestiziden nachgewiesen. Bei immerhin fünf Prozent lag die Menge über den geltenden Grenzwerten. Vor drei Jahren lagen nur drei Prozent der Proben über dem zulässigen Höchstwert. Im europäischen Vergleich steht Luxemburg nicht schlecht da: Von den 164 Proben, die im Laboratoire National untersucht wurden, zeigten 47 Rückstände auf, in drei Fällen waren die Grenzwerte überschritten.

Diese Werte sind allerdings mit Vorsicht zu genießen. Im Monitoring-Bericht stellt die Kommission in Bezug auf Luxemburg fest, dass wegen begrenzter technischer Mittel nicht alle angefragten Wirkstoffe getestet werden konnten. Zu demselben Ergebnis kam eine Inspektion der Europäischen Kommission, die vom 10. bis 13. Januar 2006 „über die Kontrollen auf Pestizide in Lebensmitteln pflanzlichen Ursprungs“ durchgeführt wurde. Das Ergebnis dürfte allenfalls die Note befriedigend verdient haben: Das Analyse-Spektrum des einzigen Labors, das diese Untersuchungen durchführt, reiche nicht aus, um die gesamte Bandbreite der empfohlenen Analysen zu machen. Im Pflanzenbau, so die Kommission, komme eine wesentlich höhere Anzahl von Pestiziden zum Einsatz. Zudem entsprach das inspizierte Verfahren für die Probenahme nicht den EU-Erforderungen. Besonders im Bereich der Prüfung auf mehrere Rückstände sei die Laborleistung unzureichend. Das Fazit der Kommission: „Die Analyseergebnisse werden nicht ausreichend durch Qualitätskontrollverfahren untermauert.“

Laborleistung unzureichend

Dieses Urteil ist der zuständigen Abteilungsleiterin des Luxemburger Laboratoriums bekannt. „Wir haben nur einen Techniker, der diese Untersuchungen durchführt“, erklärt Carole Dauberschmidt gegenüber der woxx. Dieser sei durch die Messungen für das Monitoring-Programm ziemlich ausgelastet. Bei der Inspektion hatte die Kommission spezielle Messungen in Bezug auf einzelne Pestizide angefragt. Die Luxemburger Methode ist eine andere: Ein Extrakt des gewünschten Obstes oder Gemüses wird im Gas-Chromatograph untersucht, dieser misst ein ganzes Spektrum von Wirkstoffen und zeigt deren Gehalt an. „Um nach Rückständen von spezifischen Pestiziden zu suchen, müssten wir mit anderen Geräten arbeiten“, sagt Carole Dauberschmidt. Allerdings bestünde bei einem konkreten Verdacht die Möglichkeit, eine Probe „ins Ausland zu schicken“. Bemängelt wurde von der Kommission auch die vom Laboratoire ausgewiesene Nachweisgrenze von 0,05 Milligramm pro Kilogramm. Dies reiche insbesondere nicht aus, um Rückstandshöchstwerte für Säuglingsnahrung zu überprüfen. „Unter dieser Nachweisgrenze können wir mit dieser Methode jedoch keine Garantien geben“, so Dauberschmidt, die insgesamt jedoch die Qualität der Messungen des Luxemburger Laboratoriums nicht unterbewerten will: „Mit den Mitteln, die uns zur Verfügung stehen, machen wir unsere Arbeit gut.“

Nicht zufrieden ist indessen der grüne Abgeordnete Henri Kox. „Mit diesem Status quo sollte man sich nicht abfinden“, so Kox. „Wenn das Luxemburger Labo den Anforderungen nicht gerecht wird, dann könnte man ja eine Konvention mit einer ausländischen Einrichtung machen.“ Über solche Pläne oder etwa den Ausbau des Laboratoire National war indessen bei den Zuständigen im Gesundheitsministerium nichts zu erfahren. Kox hat die Diskussion um die Analyse-Methoden und die Kontrolle über den Einsatz von Pestiziden in Luxemburg diese Woche als Diskussionspunkt in die zuständige Chamberkommission eingebracht. Er verweist ebenfalls auf den Bericht der EU-Inspektion.

Luxemburg bekommt in der Tat in einem weiteren Bereich schlechte Noten von der Kommission. Sowohl der Handel als auch die Anwendung von Pestiziden würden „von Zollinspektoren, die für diese Aufgabe allerdings nicht ausreichend geschult sind“, kontrolliert. „Bei diesen Inspektionen lassen Planung und Berichterstattung zu wünschen übrig“, heißt es im Bericht. Umfassende Verfahren in Bezug auf die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln seien lediglich für Winzer entwickelt worden.

Das hat sich inzwischen geändert. „Seit Anfang 2006 werden praktisch alle landwirtschaftlichen Betriebe in dieses Kontrollverfahren einbezogen“, so Antoine Aschman, Leiter der Abteilung Pflanzenschutz in der Administration des Services Techniques de l’Agriculture (ASTA). Zuständig sind neuerdings die Beamten der Unico (Unité de contrôle) des Landwirtschaftsministeriums. Zwar kann es immer noch vorkommen, dass die Kontrollen von der Zollverwaltung durchgeführt werden. Systematischer seien jedoch seit diesem Jahr Überprüfungen der Unico.

Zulässige Tagesdosis überschritten

Der Handel von Pestiziden wird dagegen in Luxemburg nach wie vor von den lokalen Brigaden der Zollverwaltung kontrolliert. „Diese Beamte sind jedoch nicht für den Bereich der Pflanzenschutzmittel spezialisiert, sondern führen eine Vielzahl unterschiedlichster Kontrollen innerhalb ihres geographischen Gebietes durch“, so Aschman. „Sie werden periodisch von der ASTA weitergebildet.“

Unabhängig von den Mängeln im Luxemburger Kontrollsystem stellt sich vor allem eine Frage: Wie gefährlich sind Rückstände von Pestiziden für die menschliche Gesundheit? Wie kann man diese Gefahr ausgehend von einer bestimmten Rückstandsmenge einschätzen? In der Regel wird hier zwischen chronischem und akutem Risiko unterschieden. In keinem Fall hätte der Konsum des belasteten Obstes oder Gemüses die von der Weltgesundheitsorganisation festgelegte täglich zugelassene Dosis überschritten, schreibt die Kommission im Fazit ihres Monitoring-Programmes für 2004. Gemeint ist hier eine Tagesdosis (Acceptable Daily Intake), die hochgerechnet auf die gesamte Lebensdauer ohne Risiko eingenommen werden kann. Was die akute Gefahr durch eine einmalige tägliche Dosis betrifft, so war die zulässige Tagesdosis immerhin für acht Pestizide überschritten. Besondere Beachtung müsse, so die Kommission, dem Wirkstoff Oxydemeton-Methyl geschenkt werden, weil hier beachtliche Überschreitungen in mehreren Apfel- und Kopfsalat-Proben gefunden wurden.

„Dieses Nervengift kann bei Kindern akut gesundheitsgefährdend sein“, sagt Susanne Smolka vom „Pestizid-Aktionsnetzwerk“ (PAN). Die Bewertungen der Kommission teilt die PAN-Expertin nicht in jedem Fall. „Auch die erlaubten Rückstandsmengen von bestimmten Pestiziden können ein Risiko darstellen“, so Smolka. Dies belege eine rezente PAN-Studie. Die Berechnungen zeigen bei 13 ausgewählten Lebensmitteln wie Äpfeln, Trauben und Erdbeeren sechzig „unsichere“ Höchstmengen. Diese überschreiten laut PAN die Menge, die ein Kind ohne Gesundheitsrisiko an einem Tag zu sich nehmen darf.

Auch die Hochrechnungen der Kommission werden von PAN kritisch gesehen. Zur Bewertung des Risikos für die menschliche Gesundheit nimmt die Kommission ein britisches Verzehrmodell. „Wie allgemein gültig ist dieses Modell?“, fragt Smolka. Da die Essgewohnheiten innerhalb der EU durchaus sehr verschieden sein können, seien viele verschiedene Modelle notwendig, um zuverlässige Prognosen zu machen.

Im vergangenen Jahr musste PAN in einer weiteren Studie eine alarmierende Feststellung in Bezug auf die Anwendung von Pestiziden in Deutschland machen. In Lebensmitteln wurden nicht selten Rückstände von Pestiziden nachgewiesen, die gar keine Zulassung in Deutschland hatten. Dies ergab ein Vergleich der Rückstandsdaten aus der amtlichen Lebensmittelüberwachung mit den Zulassungsdaten für Pestizide. Im Jahr 2005 enthielt jede zehnte Probe Spuren eines nicht zugelassenen Wirkstoffs. Vom Apfel bis zur Zucchini wurden in über der Hälfte der untersuchten Anbaukulturen illegale Pestizidanwendungen nachgewiesen. In einigen Fällen seien die Rückstände illegal eingesetzter Pestizide so hoch gewesen, dass eine Gesundheitsgefährdung für VerbraucherInnen nicht ausgeschlossen werden kann, so das Fazit vom PAN. Ob sich die Situation auch in Luxemburg derart bedenklich darstellt, ist ungewiss, dazu fehlen die nötigen Untersuchungen. Es gibt allerdings wenig Grund, vom Gegenteil auszugehen.


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