ABTREIBUNG: Empathiemangel

Worum geht es wirklich bei dem neuen Abtreibungsgesetz? Den Schutz des Lebens, die Mündigkeit der Frau oder um schiere Machtpolitik? Der Koalitionspoker um die heikle Frage legt eher Letzteres nahe.

Sie hat es geschafft. Die CSV wird dieses Mal kein Debakel erleben wie vor drei Jahren in der Euthanasiedebatte, als zum ersten Mal in Luxemburg ein Gesetz gegen die konservative Mehrheit gestimmt wurde und prompt eine Regierungskrise aulöste. Zwar wurde in den letzten Wochen teils heftig debattiert, aber doch bei weitem nicht so polemisch wie im Jahr 2009. Obwohl uns zum Zeitpunkt der Drucklegung dieses Artikels das Abstimmungsresultat noch unbekannt ist, scheint es doch sehr wahrscheinlich, dass François Biltgens „Reform“ nicht vom Parlament abgeschmettert wird. Dabei ist vieles an dem Gesetzesprojekt verbesserungsbedürftig und beweist einmal mehr, wie groß der Einfluss immer noch ist, den die katholische Kirche – via CSV – auf die luxemburgische Gesellschaft ausübt.

Der erste Kritikpunkt an dem Gesetz bezieht sich auf das Ministerium, das es ausgearbeitet hat. Grundsätzlich sollte ein eigentlich medizinisches Dossier, wie die Abtreibung nicht vom Justiz-, sondern vom Gesundheitsministerium behandelt werden. Dazu müsste aber der Schwangerschaftsabbruch straffrei gestellt werden – so weit will die CSV nicht gehen. Die LSAP akzeptiert dies, obwohl die Straffreiheit sogar in den eigenen Reihen gefordert wird. Und nicht nur sie: Das vor zwei Jahren gegründete Kollektiv „Si je veux“ fordert ebenfalls, dass der Schwangerschaftsabbruch freizugeben und die zweite – obligatorische – „psycho-soziale“ Konsultation, die jede abtreibungswillige Frau über sich ergehen lassen muss, abzuschaffen sei. Bei einer Demonstration vor dem Parlament am Donnerstagnachmittag taten sie noch einmal lautstark ihre Forderungen kund und verteilten einen Merkzettel an die Abgeordneten, der unter anderem darüber informiert, dass sogar der Europarat Luxemburg dazu anhält, den Schwangerschaftsabbruch aus dem Strafgesetzbuch zu streichen.

Eine unangemeldete Gegendemonstration von etwa zehn Ewiggestrigen der Brüsseler „Pax Europa Christiana“, einer nebulösen Organisation, die der erzkonservativen bis extremen Rechten zuzurechnen ist, versuchte die Kundgebung zu stören, indem sie pathetisch Papp-Kindersärge auf dem Boden verteilte. Die im Internet angekündigte Gegendemonstration stieß auf wenig Interesse, außer beim ADR-Präsident Fernand Kartheiser, der die älteren Herren freundlich begrüßte, als wären sie alte Bekannte, obwohl seine Partei nicht geschlossen gegen das Gesetzesprojekt stimmen wird: „Trotzdem bleibt die ADR eine Pro-Life-Partei“, verkündete er vor den Demonstranten bevor er sich – teilweise unter Buhrufen – ins Parlament begab.

Und nun? Nun wird Luxemburg ein Gesetz stimmen, das zwar – was die Einschätzung der Notsituation, die Rechte der Minderjährigen und die Bedenkzeit von drei Tagen angeht – zum Teil besser ist als das von 1978, das aber immer noch ein frauen- und menschenfeindliches Gesetz bleibt, in dem die Frauen immer noch als unmündige Wesen verstanden werden, die man mit ihrer mangelhaften Urteilsfähigkeit nicht allein lassen darf. Dies ruht auf veraltetem, erzkatholischem Gedankengut, das in diesem Gesetz nun noch einmal bekräftigt wird. Dabei geht es auch dem Kollektiv „Si je veux“ durchaus darum, ungewollte Schwangerschaften zu vermeiden, bloß wollen sie darauf aufmerksam machen, dass auch die beste Verhütung dies nicht immer verhindern kann.

Jedenfalls ist die Gesetzesreform kein Ruhmesblatt der Demokratie, auch nicht für die LSAP, die sich wieder einmal für Realpolitik und Machterhalt entschieden hat. Denn abgetrieben wird immer werden, egal was auf dem Papier steht. Ein kluger Gesetzesgeber würde die Situation anerkennen und einen legalen Rahmen herstellen, der die Frauen schützt und ihnen die Verantwortung über ihr Schicksal überträgt, und nicht, wie hier geschehen, mit Frauenschicksalen Machtpoker spielt. Man sieht sich wieder in drei Jahren, wenn das Gesetz, so wie es versprochen wurde, reformiert werden soll.


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