PRIVATINSOLVENZ: Langwieriges Entschulden

Das Gesetzesprojekt 6021 „concernant le surendettement“, das diese Woche verabschiedet wurde, erfüllt nur bedingt seinen Zweck, nämlich verschuldeten Personen per Privatinsolvenz irgendwann einen Neuanfang zu ermöglichen.

„Das Gesetz zur Überschuldung ist ein kompliziertes Regelwerk“, so der CSV-Abgeordnete Jean-Paul Schaaf, Berichterstatter des neuen Gesetzes 6021 „Projet de loi concernant le surendettement“, das im März 2009 deponiert und diese Woche mit 59 Ja-Stimmen in der Abgeordnetenkammer angenommen wurde.

Die hauptsächliche Neuerung gegenüber dem alten Gesetz vom 8. Dezember 2000 ist die Einführung einer Privatinsolvenz: Ein Richter kann nun, am Ende einer langen Prozedur, die Verbindlichkeiten einer überschuldeten Person streichen und ihr damit einen Neuanfang ermöglichen. „Aus den 31 Artikeln des Jahres 2000 sind 51 geworden. Sie bringen mehr Klarheit und Rechtssicherheit. Menschen, die keine Perspektive mehr im Leben haben, gibt das Gesetz eine zweite Chance“, urteilt Schaaf.

Das neue Gesetz sieht eine abgestufte Prozedur vor, der Schuldner muß schrittweise drei Etappen durchlaufen. In der ersten Etappe stellt die Mediationskommission zusammen mit dem Schuldner einen Finanzierungsplan auf und versucht, mit den Gläubigern eine einvernehmliche Schlichtung zu erreichen. 60 Prozent der Gläubiger – die 60 Prozent der Schuldenmasse umfassen – müssen dem Plan zustimmen, damit er in Kraft treten kann. Kommt es nicht dazu, kann der Schuldner sich an den Friedensrichter wenden, der in einer zweiten Phase ein „redressement judiciare“ beantragt. Gemäß diesem wird ein Finanzierungsplan erstellt, nach dem die Gläubiger entschädigt werden müssen. Wenn trotz aller Bemühungen eine Situation unrettbar verfahren erscheint, kann die Privatinsolvenz eingeleitet werden, die zur Streichung sämtlicher Schulden führt – allerdings erst nach Verlauf einiger Jahre. „Das neue Gesetz stellt eine Evolution dar, jedoch keine Revolution“, so Schaaf. In der Tat weist das Gesetzesprojekt 6021 nach wie vor Schwächen auf.

So zeigen die offiziellen Statistiken, dass die Anzahl der Überschuldeten in Zukunft infolge der Krise noch weiter steigen dürfte. 2011 wurden rund 790 Anfragen an die zwei Schulden-Beratungsdienste, die Ligue médico-sociale und Inter-Actions, gerichtet. Auch der durchschnittliche Schuldenbetrag ist im Laufe der Jahre angewachsen.

Obwohl die neugeschaffene Möglichkeit einer Privatinsolvenz von Vertretern der Beratungsstellen begrüßt wird, wurde im Vorfeld der Abstimmung in einem woxx-Interview (siehe woxx: 1180) bereits bemängelt, dass im neuen Gesetzesprojekt der Weg zum Verbraucherinsolvenzverfahren zu lang und schwierig ist.

Steigende Überschuldung

„Das Verbraucherinsolvenzverfahren kann nur eingeleitet werden, wenn alle anderen Rechtsmittel ausgeschöpft sind und eine Person bereits über Jahre in dem vorausgehenden Justizverfahren steckt“, stellte damals Maria Greindl-Ramirez, Vorsitzende von Inter-Actions, fest. Und selbst wenn sich eine Person irgendwann im Insolvenzverfahren befindet und ihre Situation sich plötzlich ein wenig bessert, etwa durch eine Gehaltserhöhung – wobei das Gesetz hier keine genauen Angaben macht – kann die betroffene Person erneut zurückgestuft werden in das vorherige Verfahren, bei dem sie ihre Schulden in Raten abstottern muss. „Das hat zur Folge, dass eine Person nie einen Strich unter einen schweren Lebensabschnitt ziehen kann, der vielleicht schon einen guten Teil ihres Lebens einnimmt. Viele geraten aufgrund einer Lebenskrise oder eines Unfalls in die Schuldenspirale – ich glaube, dass solche Personen durch das jetzige Gesetzesprojekt ein zweites Mal bestraft werden“, fügte Greindl-Ramirez hinzu. Während das normale Verfahren in Luxemburg gut zehn Jahre dauern kann, wurde in Deutschland die sogenannte Wohlverhaltensphase – also die Zeit, bevor jemand die Privatinsolvenz beantragen kann – von sechs auf drei Jahre verkürzt. Auch um den Schuldnern Anreize zu geben, sich stärker zu engagieren und ihr Leben in die Hand zu nehmen. Die Langwierigkeit des gesamten luxemburgischen Verfahrens wurde aber von den bei der Abstimmung sprechenden Abgeordneten nur am Rande als kritischer Punkt hervorgehoben. Es gibt offensichtlich kein wirkliches Interesse daran, überschuldete Personen schneller zu rehabilitieren.

Kritisiert wurde dagegen von den Abgeordneten, etwa von Georges Engel (LSAP), zu Recht die Tatsache, dass die Überschuldungsprozedur in einem Verzeichnis bis zu sieben Jahre nach der Privatinsolvenz dokumentiert bleibt. Problematisch daran ist die dadurch gegebene Stigmatisierung, die einen Neustart erschwert: Denn der Zugang zum Verzeichnis ist nicht befriedigend gesichert. „Es kann für Personen, die sich im Verfahren befinden, ein großes Problem darstellen, wenn sie irgendwann keine Wohnung oder Arbeit mehr finden, da der zukünftige Arbeitgeber oder Wohnungsvermieter sich zuerst über eine mögliche Akte im Verzeichnis informiert. Der Zugang müsste besser geregelt sein“, so Engel.

Überschuldung hat viele Ursachen. Menschen, die nicht gut mit Geld umgehen können, weil sie es nie gelernt haben; eine Gesellschaft, in der Konsum großgeschrieben wird und Werbung zum Kaufen verleitet, spielen eine Rolle. Ist doch das System an sich pervers und belohnt die Überschuldeten – indem sie etwa die Zinsen ihrer Schulden beim Staat steuerlich absetzen können. Verführt nicht das System zum Sich-Verschulden?

Hauptursache der Überschuldung – so die Erfahrungen der Beratungsstellen – sind jedoch oft Schicksalsschläge, wie Sterbefälle, Krankheiten, der Verlust des Arbeitsplatzes und Scheidungen. Die Verschuldung hängt auch mit dem Einkommen zusammen. „In Luxemburg zählen Personen mit niedrigem Einkommen schon bei einer Verschuldung von nur 30 Prozent zu den Überschuldeten – da die monatlich anfallenden Fixkosten sehr hoch sind“, meinte Eugène Berger vor der Abstimmung zum Gesetzesprojekt. Die hohen Mietpreise sind deshalb im Laufe der Jahre mit zur Ursache dafür geworden, dass immer mehr Menschen am Schuldenrand stehen. Der Anteil an Sozialwohnungen macht in Luxemburg nur zwei Prozent des gesamten Wohnbestands aus. „Überschuldung hat nicht nur persönliche Hintergründe, sondern auch politische und ökonomische. Die Regierung hat in den letzten Jahren in der Wohnungsbaupolitik versagt“, betonte die grünen Abgeordnete Josée Lorsché. Die Problematik müsse auch in einem ökonomischen Gesamtkontext gesehen werden. Hier stelle die Überschuldung der Privatleute nur die Spitze des Eisberges dar. Denn der Umgang mit Geld sei nicht nur im Privatbereich aus dem Ruder gelaufen, sondern auch auf ganz anderen Ebenen – wie die Abhängigkeit der Banken von staatlichen Finanzspritzen und die Einrichtung der EU-Rettungssschirme jedermann vor Augen führe. „Die Summen, die der Staat hier zur Verfügung stellt, stehen in keinem Verhältnis zu dem, was in die verschuldete Privatperson investiert wird“, so Lorsché. Die Banken hätten im Zeitraum von September 2008 bis Juli 2009 staatliche Garantien von 4,8 Milliarden Euro entgegengenommen, 8,8 Prozent des PIB. Dagegen habe der Staat nur eine halbe Million in soziale Sanierungsmaßnahmen fließen lassen – auch die Geschwindigkeit der Abwicklung sei jeweils eine ganz andere.

Hohe Mietpreise als Schuldenrisiko

„Die Privatinsolvenz ist kein großer sozialer Fortschritt, sondern eine unumgängliche Pflicht – auch die Schaffung von Rahmenbedingungen gehört dazu“, betont Lorsché. Nicht nur Déi Gréng forderten, den Umgang mit Geld und Kredit stärker zu thematisieren, zum Beispiel im Schulbereich. Auch die Sensibilisierungskampagnen bei Bürgern und Dienstleistern müssten verstärkt werden. So wurden auch die Kreditinstitute der Grenzregion kritisiert, die heilllos Verschuldete weiterhin ködern und Kredite mit überhöhten Zinsen – 15 Prozent und mehr – gewähren, wodurch Betroffene immer tiefer in die Schuldenspirale gerieten. Bemängelt wurde von den Abgeordneten auch, dass Prävention inhaltlich und bezüglich ihrer budgetären Mittel im neuen Gesetzesprojekt nicht konkret definiert sei.

„Sicher muss man noch Erfahrungen mit dem neuen Gesetz sammeln. Es ist jedoch auch notwendig, dass regelmäßig Bilanz geführt wird und gegebenenfalls Korrekturen vorgenommen werden“, so Berger. Bedauerlich, dass hier der von den Grünen vorgebrachte und von der DP unterstützte Änderungsvorschlag einer regelmäßigen Bilanzierung des neuen Gesetzes nicht als obligatorisch festgeschrieben wurde. Denn es scheint schon jetzt sicher, dass das beschlossene Gesetz 6021 „concernant le surendettement“ nur einen weiteren ersten Schritt auf dem Weg zur Lösung des Problems darstellt.


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