EINWANDERUNG: Immigrant auf Zeit

Die EU-Migrationspolitik bestand jahrelang vornehmlich im Kampf gegen illegale Immigration. Nun soll über legale Einwanderung diskutiert werden. Auch in Luxemburg.

Der delegierte Außenminister Nicolas Schmit besuchte in Montenegro ein Projekt zur Förderung der ländlichen Entwicklung im Norden des Landes.
(Foto: Danièle Weber)

„Zu einer besseren Kontrolle der illegalen Immigration gehört die Organisation der legalen Einwanderung“, stellte der delegierte Außenminister Nicolas Schmit anlässlich seiner Reise nach Montenegro in der vergangenen Woche fest. Das bedeute, „dass man den Leuten sagen muss, dass es auch die Möglichkeit gibt, nach Luxemburg zu immigrieren“.

Würden diesen Worten Taten folgen, wäre dies eine fast schon fundamentale Richtungsänderung in der Luxemburger Immigrationspolitik. Nicolas Schmit will in Kürze den ersten Entwurf eines Immigrationsgesetzes vorlegen und eine breite gesellschaftliche Diskussion darüber entfachen. Was dabei auf dem Spiel steht, weiß man spätestens, seitdem die Meinung von Teilen der Luxemburger Bevölkerung während der Debatten um die EU-Osterweiterung oder drogendealende Asylbewerber zu diesen Themen an die Öffentlichkeit drang. Ende Oktober vergangenen Jahres regte der Ombudsmann bei der Vorstellung seines jährlichen Berichtes an, über eine Legalisierung der Sans Papiers nachzudenken, die seit mehr als fünf Jahren im Großherzogtum leben und arbeiten. Er wies auch darauf hin, dass diese Menschen, „obwohl sie eigentlich nicht hier sein dürfen, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zahlen“. Eine Aussage, die prompt die ADR auf den Plan rief, deren Abgeordneter Jacques Ives Henckes beim Minister Details über solche Machenschaften der Sécurité Sociale nachfragte.

Kulturelle Nähe gefragt

Doch ungeachtet des bodenständigen Widerstands weiß man inzwischen auch in Regierungskreisen, dass ein gewisser Handlungsbedarf in Sachen aktiver Immigrationspolitik besteht. Zukunfts-Szenarien des Statec sagen voraus, dass etwa im Jahr 2055, bei einem Wirtschaftswachstum von drei Prozent, nahezu 320.000 ausländische Arbeitskräfte in Luxemburg gebraucht werden könnten. Darauf hatte im Oktober 2006 auch der Conseil Economique et Social in seinem Avis zum Thema aufmerksam gemacht. Nicht ohne dabei auf eine „peur de la ‚Überfremdung‘ par d’autres cultures“ der traditionell „offenen und toleranten“ Luxemburger Gesellschaft hinzuweisen. Der Rat des CES lautete deshalb: Im Interesse einer leichteren Integration solle die Regierung eine Immigration „en provenance de pays culturellement proches du nôtre“ fördern.

Darunter könnte ein Land wie Montenegro durchaus fallen. Zumal in Luxemburg bereits über 6.000 Menschen leben, die aus diesem Balkanland geflüchtet sind. Immerhin 1.130 abgelehnte AsylbewerberInnen wurden seit 2001 wieder nach Montenegro ausgewiesen. Längst nicht alle machten sich freiwillig auf die Heimreise. Mit Hilfe eines kleinen Startkapitals von bis zu 3.000 Euro oder aber der rigiden Maßnahmen eines so genannten „retour accompagné“, bei dem die mit Handschellen gefesselten Flüchtlinge von einem Polizeibeamten begleitet werden, wurden die richterlichen Beschlüsse durchgesetzt.

Davon, dass die Mehrheit derer, die nun wieder zu Hause in Montenegro leben und arbeiten müssen, bereit ist, auf der Stelle wieder nach Luxemburg zurückzukehren, konnte sich Nicolas Schmit während seines Besuchs in den montenegrinischen Bergen überzeugen. Doch so weit, dass nun wiederum von Luxemburger Seite aus eine offizielle Einladung zur Einreise ausgestellt werden wird, sind wir noch nicht. Tatsächlich sind die Vorstellungen von einer legalen Einwanderung bislang nicht ganz konkret. „Eine moderne Immigrationspolitik wird zusammen mit dem Partnerland gemacht“, so Schmit, der im kommenden Monat auf die Kapverdischen Inseln reisen will, um „auch die, zum Teil illegale, Einwanderung aus diesem Land gemeinsam anzugehen“.

Sanktionen gegen Arbeitgeber

Auf europäischer Ebene wurde erstmals Anfang diesen Jahres angekündigt, dass man nach Wegen suche, die EU für eine legale Einwanderung zu öffnen. Noch unter deutscher Präsidentschaft sollen die Grundzüge der europäischen Migrationspolitik definiert werden. Dabei steht weiterhin der Kampf gegen illegale Zuwanderung im Vordergrund. Vor zwei Wochen präsentierte der für Justiz, Freiheit und Sicherheit zuständige Kommissar Franco Frattini einen Vorschlag für eine Richtlinie, die Sanktionen gegen Arbeitgeber definiert, die illegale Immigranten beschäftigen. Der Hauptantrieb für illegale Zuwanderer aus Drittstaaten liege darin, „dass sie mit sehr großer Wahrscheinlichkeit Arbeit bei uns finden“, sagte Frattini in Brüssel und hielt fest: „Diese Art von Beschäftigung ist nicht nur rechtswidrig, sondern auch schädlich.“

Derzeit hielten sich, so Frattini, schätzungsweise zwischen 4,5 und acht Millionen Menschen illegal in der EU auf. Um ihre illegale Beschäftigung zu unterbinden, müssten die Mitgliedstaaten ähnliche Strafen gegen Arbeitgeber vorsehen. Das Risiko, entdeckt zu werden tendiere quasi gegen null, heißt es in der Mitteilung. Konkret schlägt die Kommission deshalb vor, dass die Mitgliedstaaten jedes Jahr mindestens bei zehn Prozent ihrer Unternehmen Inspektionen durchführen müssen. Dem Vorschlag nach sollen die Arbeitgeber zu Hilfssheriffs der Ausländerbehörden avancieren: Wer einen Drittstaatsangehörigen einstellen will, wird nicht nur verpflichtet, zuvor dessen Aufenthaltstitel zu überprüfen, sondern muss auch die zuständige Behörde informieren. Gegen Arbeitgeber, die dieser Pflicht nicht nachkommen, werden Geldbußen verhängt und „sonstige Verwaltungsmaßnahmen“ ergriffen.

Was unter Letzteren zu verstehen ist, wird in einem gesonderten Papier erläutert. Demnach dürften sich etwa Landwirte ihre Saisonarbeiter in Zukunft mit mehr Aufwand aussuchen. Vorgesehen sind unter anderem der Ausschluss von Subventionen einschließlich EU-Finanzhilfen und von öffentlichen Ausschreibungen. Zugeständnis an die Betroffenen: Die Mitgliedstaaten sollen jenen illegalen Zuwanderern, die „besonders ausbeuterischen Arbeitsbedingungen ausgesetzt waren und bei Strafverfahren gegen den Arbeitgeber kooperieren, befristete Aufenthaltsgenehmigungen für die Dauer des Verfahrens gewähren“.

Einreise mit Rückkehrpflicht

Nur wer die illegale Einwanderung konsequent bekämpft, schafft die Voraussetzung für den legalen Weg, so Frattinis Überzeugung. Im September will die Kommission ihre Pläne für die Anwerbung hoch qualifizierter Arbeitnehmer vorlegen. Angedacht ist ein Blue-Card-System, das sich an der US-amerikanischen Greencard orientiert. Die Gastarbeiter würden demnach verpflichtet, die EU nach einer bestimmten Zeit wieder zu verlassen.

„Die Vereinbarungen mit Zeit-Arbeitern würden auf den Bedürfnissen der Arbeitsmärkte in den Mitgliedstaaten basieren“, so Frattini. Mit diesen Maßnahmen sollen vor allem die erwarteten dramatischen Auswirkungen des Geburtenrückgangs auf die Arbeitsmärkte der EU ausgeglichen werden. Die Kommission erwartet, dass den Unternehmen in den kommenden 20 Jahren mehr als 20 Millionen Menschen fehlen.

Man dürfe jedoch nicht nur hoch qualifizierte Arbeiter anziehen, stellte der deutsche Innenminister und EU-Ratspräsident Wolfgang Schäuble auf einem informellen Treffen der EU-Minister im Januar klar. „Wenn nur die gut ausgebildeten Kräfte kommen und die weniger qualifizierten in den Entwicklungsländern bleiben, werden wir in einer Debatte um den Abzug der Intelligenz enden und würden uns damit keinen Gefallen tun.“

Dem Phänomen der Abwanderung von Fachkräften setzt nun die Kommission die so genannte „zirkuläre Migration“ und „Mobilitätspartnerschaften zwischen der EU und Drittstaaten“ entgegen. Zu solchen Ländern, die bereit sind, zusammen mit der EU gegen illegale Einwanderung vorzugehen, wird eine besondere Partnerschaft aufgebaut: Ihren Staatsangehörigen könnten beispielsweise Möglichkeiten einer legalen Zuwanderung wie Kurzeit-Visa angeboten werden. Damit schlüge man laut Kommission zwei Fliegen mit einer Klappe: Einerseits könne die zirkuläre Migration helfen, den Arbeitsmarktbedarf in der EU zu decken, andererseits würde die dauerhafte Abwanderung von Fachkräften verhindert.

Den Weg zu dieser Art von moderner Migrationspolitik bereitete Luxemburgs Minister Nicolas Schmit in Montenegro vor. In der Hauptstadt Podgorica wurde ein Abkommen über Visa-Erleichterungen für Montenegriner unterschrieben. „Voraussetzung dafür ist die Wiederaufnahme der Flüchtlinge“, so Schmit, der sich dafür aussprach, „darüber nachzudenken, die Visumpflicht ganz aufzuheben“. Des Weiteren habe er sich mit dem Außenminister Milan Rocén darüber unterhalten, wie man jungen Montenegrinern die Möglichkeit bieten könne, „während einer bestimmten Periode Erfahrungen in bestimmten Berufen zu sammeln“, um dann später heimzukehren und in Montenegro ihr eigenes Unternehmen zu gründen. Eine Vorstellung, die zweifellos ein „Best-case-Szenario“ darstellt. So genannten „Wirtschaftsflüchtlingen“, wie die nach Luxemburg ausgewanderten Montenegriner gerne bezeichnet werden, dürfte es in der Regel schwer fallen, das nötige Kapital zur Unternehmensgründung zusammenzusparen. Denn zu Hause, im Bergdorf, sitzt der Rest der Familie und hat meist wenig Möglichkeiten, Geld zu verdienen. Auf den monatlichen Scheck aus dem Ausland kann kaum verzichtet werden.


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