LEBENSMITTELKONTROLLEN: Mit Lücken

Das aktuelle Lebensmittelkontrollgesetz sei veraltet und müsse an die Anforderungen der EU angepasst werden, so Déi Gréng. Auch auf EU-Ebene lassen die Reformen zu wünschen übrig.

„Sonndesrieden vs Realitéit. Eis Regierung muss endlech handelen!“, so der Titel einer Pressemitteilung, in dem die grünen Abgeordneten Henri Kox und Claude Turmes die Haltung der Regierung gegenüber den jüngsten Lebensmittelskandalen kritisieren: Diese Skandale seien nicht nur durch Unternehmen und ihre Gier nach Profit verursacht, sondern auch durch die immer stärkere Industrialisierung der Landwirtschaft und der Lebensmittelproduktion. Diese Entwicklung sei von einer lange vorwiegend auf Quantität ausgerichteten europäischen gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) begünstigt worden. Wichtig sei deshalb, dass bei den aktuellen Diskussionen zur GAP Reform ein Kurswechsel hin zur Förderung von kleineren, weniger industrialisierten Strukturen erreicht wird. Desweiteren sei eine korrekte und europaweite Fleisch- bzw. Tierkennzeichnung vonnöten, die auch Fertiggerichte miteinbezieht.

Während im Ausland nach den Skandalen neue Aktionspläne vorgestellt wurden, geschah in Luxemburg nichts dergleichen, monieren Déi Gréng. So hätten die Minister Schneider und Di Bartolomeo in einer Ende Februar im Parlament zu dem Thema abgehaltenen Aktualitätsstunde gemeinsam versichert, dass es keinen Grund für eine Reform der Kontrollbehörden oder für die Schaffung eines eigenen Verbraucherschutz-Ministeriums gebe. Nur, dass sie mehr und besser kontrollieren könnten, wenn sie mehr Personal hätten, ließen sie gelten.

Dennoch schneide, so Déi Gréng, in den bisherigen Audits des EU-Lebensmittel- und Veterinäramtes für Luxemburg das Land ziemlich schlecht ab. Es sei dort etwa zu lesen, dass die „Legislation needs to be updated to fully implement the Hygiene Package“. Ebenso seien Mängel bei der gezielten Probenahme festgestellt worden, und Tier-Arzneimittel, die in Luxemburg nicht zugelassen sind, würden trotzdem in großem Maße verwendet. Beim Kontrollsystem in Geflügelfleischbetrieben, bei der Durchführung von Eigenkontrollen seien Mängel festgestellt worden. Auch die Kontrollen der Restaurants genügten den Erfordernissen nicht: die zuständigen Organe bewältigten nicht einmal die gesetzliche Mindestanzahl von Kontrollen.

„Wenn die zuständigen Minister betonen, es sei alles bestens, dient das vor allem zur Beruhigung der Verbraucher und zum Verschönern der eigenen Bilanz“, so das Fazit von Déi Gréng. Denn das aktuelle Lebensmittelkontrollgesetz von 1953 sei längst veraltet. Es müsste aufgebessert und an die Anforderungen der EU-Kommission angepasst werden. „Nur strenge und regelmäßige Kontrollen sowie abschreckende Sanktionen bei Verstößen – kombiniert mit einer aktiven Informationspolitik und Hilfestellung für die Betriebe zwecks Einhaltung der Vorschriften – garantieren die Einhaltung der Normen!“, heißt es im Communiqué.

Diese Woche hat auch das Europaparlament über die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik abgestimmt, die unter dem Motto „Greening“ steht und die die Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft in der EU bis zum Jahr 2020 festlegt. Sie sei nur ein Reförmchen, lautete die Kritik schon im Vorfeld. So forderten Déi Gréng eine naturnähere EU-Agrarpolitik, die kleinbäuerliche Strukturen fördert und gegen Monokulturen vorgeht. Kritisiert wurde auch, dass derzeit 80 Prozent der EU-Hilfen an 20 Prozent der Betriebe gehen, wodurch die Industrialisierung der Landwirtschaft weiterhin gefördert wird. Auch warnten sie vor einer Aufweichung der Umweltauflagen: Die Entscheidung, wer für welche ökologische oder soziale Leistung unterstützt werden soll, bedürfe klarer Kriterien. Leider hat die EU hier bisher wenig Profil gezeigt: Brüssel will „Greening“ – aber nicht zu viel. So hat sich nach der Abstimmung am großen Ganzen nichts geändert: Die Bauern bekommen weiterhin ihre Direktzahlungen – je größer das Land, desto mehr. Auch haben die Neuregelung nicht zu einer Vereinfachung der GAP, sondern zu weiterem bürokratischen Aufwand geführt.


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