UNIVERSITÄT LUXEMBURG: Gute Bilanz mit Schatten

Die positive Evaluierung zehn Jahre nach der Gründung kaschiert das Unbehagen an dem immer wieder hinausgezögerten Umzug nach Belval und den Defiziten im strukturellen Aufbau nur oberflächlich.

Hochschulminister François Biltgen, der Vorsitzende der Evaluierungskommission Páll Skúlason und der amtierende Rektor Rolf Tarrach zogen am Montag eine durchaus positive Bilanz nach zehn Jahren Uni Luxemburg. Reformen im Bereich der zentralen Verwaltung und der internen Demokratie sind dennoch notwendig. (Foto: Jeannot Berg MESR)

„Das wird dann alle Probleme lösen.“ Als Rektor Rolf Tarrach bei der Vorstellung der zweiten externen Evaluierung der Luxemburger Universität am vergangenen Montag Minister François Biltgen (CSV) ins Wort fiel, weil dieser gerade eine der anstehenden Reformen in die Vitrine stellte, wurde deutlich, dass die Nach-Tarrach-Ära eingeläutet ist. Die Freude des Ministers für Hochschulbildung über das insgesamt sehr positive Resultat der zweiten externen Evaluierung der Luxemburger Universität war für einen kurzen Moment verflogen, das zur Schau gestellte Einvernehmen dahin.

Tarrachs ironisch gemeinter Einwurf galt der teilweisen Entmachtung, die ihm (und seinen Nachfolgern) bevorsteht: In Zukunft soll der Rektor der Universität Luxemburg nicht mehr automatisch auch der Vorsitzende des Universitätsrates sein. Dieses aus allen Bereichen der Universität beschickte Organ bekommt nämlich auch im zweiten Evaluierungsbericht von internationalen Experten alles andere als gute Noten. In zurückhaltender Form, aber unmissverständlich, weisen die Gutachter auf die mangelnde Informationskultur innerhalb der Universität hin. Während sie den einzelnen Fakultäten und Forschungsbereichen gute, ja exzellente Noten ausstellen, fällt das Urteil über die allgemeine Governance klar negativ aus: Der Bericht spricht von Frustrationen der Ratsmitglieder, von überlangen, aber zu seltenen Sitzungen, aber auch von einer mangelnden übergreifenden Identität der Universität. Dass François Biltgen als Antwort auf diese Mängelanalyse die Neudefinierung des Unirates und vor allem die Wahl des Vorsitzenden durch die Ratsmitglieder empfahl, ist denn auch das, was Tarrach darin sah: ein Misstrauensbeweis des Ministers.

Dass dem gegenwärtigen Rektor die von Biltgen mitgetragene Reform nicht passt, macht auch die Pressemitteilung der Uni-Leitung deutlich, die im Anschluss an die Vorstellung der Evaluierung verteilt wurde. In dieser werden die im Bericht angeführten Aussagen zu der schlechten Kommunikations- und Entscheidungskultur als „Stimmungsbild“ abgetan: „Von Mitarbeitern geäußerte Kritik am Funktionieren von Gremien sowie an nicht ausreichender Mitbestimmung wird ernst genommen, beruht nach Ansicht der Hochschulleitung aber auch auf unterschiedlichen Kulturen von Hochschulgovernance.“ In der Stellungnahme wird auch die von Tarrach mehrfach vertretene Interpretation des Unigesetzes aus dem Jahre 2003 vorgetragen: „Das Hochschulgesetz sieht für die Universität Luxemburg ein angelsächsisches Governancemodell mit starker Leitung und einem Universitätsrat mit beratender Funktion vor.“

Raymond Bisdorff, Vorsitzender der Vereinigung der Professoren der Luxemburger Universität Apul und Mitglied des aktuellen Universitätsrates, bestätigt gegenüber der woxx die mangelhafte Transparenz und das schlechte Funktionieren der internen Demokratie: „Die vom Rektor gegebene Interpretation des Universitätsgesetzes deckt sich nicht mit den Vorstellungen der unterschiedlichen Akteure an der Uni, jedenfalls nicht mit der der Mitglieder der Apul und nicht mit der des Hochschulministers, der ja die Reform, wie sie im derzeit deponierten Gesetzestext beschrieben wird, mitträgt.“ Zur Zeit funktioniere das Gremium wie eine „chambre d’enregistrement“, die vorgefertigte Texte nur absegnen, aber kaum diskutieren, geschweige denn abändern könne. „In zwei Stunden werden bis zu 15 Tagesordnungspunkte abgearbeitet, da bleiben lediglich ein paar Minuten für oft sehr wichtige, das Uni-Leben bestimmende Beschlüsse“, so Bisdorff weiter, der auch das von der Universitätsleitung vorgebrachte Argument, viele Mitglieder des Unirates seien oft unvorbereitet oder nicht anwesend, zumindest für sich nicht gelten lässt: „Wenn ein Gremium nichts zu entscheiden hat, dann ist es für einige Mitglieder irgendwann nicht mehr sinnvoll, Zeit und Energie in die Mitarbeit zu investieren.“ Schlimmer noch sei die Situation für den Akademischen Rat, zu dem der Evaluierungsbericht feststellt, dass er faktisch gar nicht mehr zusammentritt.

Schon im ersten Evaluierungsbericht vom Jahre 2009 galt eine der Kritiken dem Top-Down-Modell, gemäß dem der Uni-Aufbau seinerzeit gestaltet wurde. Der Vorsitzende der Evaluierungskommission, Páll Skúlason, zeigt Verständnis für den anfangs gewählten Ansatz, da es galt, in relativ kurzer Zeit eine funktionierende Universität auf die Beine zu stellen. Doch jetzt, wo die drei Fakultäten ihre Reisegeschwindigkeit erreicht hätten, müsse der Konsolidierungsprozess nach innen Priorität erhalten: „Die einzelnen Fakultäten funktionieren ganz gut, aber der Uni als Ganzem fehlt es an Identität. Es ist Aufgabe des Universitätsrates, die allgemeine Entwicklung der Universität zu begleiten. Im Bericht sprechen wir von einer ?blame culture‘, die sich installiert hat, weil die unterschiedlichen Bereiche und die Leitung sich gegenseitig den Vorwurf machen, am Nichtfunktionieren der globalen Diskussionskultur schuld zu sein“, so der isländische Philosophieprofessor, der sich in den letzten Jahren vor allem der Evaluierung von Universitäten gewidmet hat.

Autokratie vs. Demokratie

Die von Skúlason geleitete Kommission hat in ihren Gesprächen mit vielen Beteiligten festgestellt, dass der Kommunikationsmangel und die untransparente Entscheidungsfindung an der Spitze der Universität nicht selten zu Frustrationen und Demotivierung bei den MitarbeiterInnen führt. Ironischerweise scheint das zentralistische und etwas autokratische Modell, nach dem die Universität in ihren ersten zehn Jahren funktionierte, gerade für den Aufbau der zentralen Verwaltung nicht förderlich gewesen zu sein. Professoren und Studenten beklagen sich über teilweise inexistente oder schwer nachvollziehbare Prozeduren. Páll Skúlason spricht von einem fehlenden Bewusstsein bezüglich eines in allen Bereichen der Universität geltenden Qualitätsmanagements: „Es liegt sicher auch am Personalmangel, aber auch an den Prioritäten, die sich die Universitätsleitung in den letzten Jahren gegeben hat.“

Ein Punkt des Anstoßes sind auch die Anstellungsmodalitäten, die an der Luxemburger Universität praktiziert werden. Der Bericht wünscht sich eine Angleichung der Verfahren über die Fakultätsgrenzen hinweg. Aber dem stehen der Rektor und das 2003 im Schnellverfahren verabschiedete Universitätsgesetz entgegen: Damals hatte man das Modell einer Uni als Staatsbetrieb, wie sie in unseren Nachbarländern funktioniert, verworfen und ein privatrechtliches Modell mit möglichst großer Gestaltungsfreiheit auch bei den Arbeitsverträgen favorisiert.

Der amtierende Rektor interpretiert das Gesetz, ähnlich wie in Bezug auf den Universitätsrat, sehr zugespitzt. In einem Interview mit „Zeit-online“ aus dem Jahre 2011 erklärte Tarrach seine Strategie: „Wenn Sie den Anspruch haben, die exzellentesten Köpfe weltweit zu bekommen, dann müssen sie als Rektor selbst zum Telefon greifen und die potenziellen Kandidaten anrufen, auch wenn [d]ie in Singapur sitzen. Natürlich müssen Sie denen dann auch etwas bieten (…).“ Wenn die „exzellentesten Köpfe“ ausschließlich über das Telefon des Rektors herangeschafft werden, bedeutet das natürlich das Ende jeder Transparenz und verstärkt noch einmal die Machtposition des Rektors.

Im Juni will Hochschulminister Biltgen uniweite „assises“ einberufen, auf denen die Schlussfolgerungen und vor allem die Vorschläge der Evaluierungskommission ausführlich diskutiert werden sollen. Danach wird dann der nächste Vierjahresplan, Laufzeit 2014 bis 2017, zwischen der Universität und dem Staat verhandelt. Parallel dazu laufen die parlamentarischen Arbeiten zum Gesetzesprojekt 6283, das die Uni-Gesetzgebung aus dem Jahr 2003 reformieren soll. Neben der bereits erwähnten Stärkung des Universitätsrates soll das Gesetz vor allem auch die komplizierten Fragen zu den Besitzverhältnissen an dem neuen Standortes auf Esch-Belval regeln.

Die Reform ist eigentlich längst überfällig, da der Staatsrat sich 2003 nur widerwillig bereit fand, das erste Universitätsgesetz quasi unbesehen im Schnellverfahren zu verabschieden, um den Start des Lehr- und Forschungsbetriebs, wie geplant, zu ermöglichen. Spätestens nach fünf Jahren sollten offensichtliche Mängel behoben und offene Fragen geklärt werden. Aus fünf Jahren wurden zehn. Eine zusätzliche Denkpause, die allerdings nicht verhinderte, dass handwerkliche Fehler gemacht wurden. Das Vorhaben, das im Herbst 2011 in einer ersten Fassung vorlag, musste mehrfach amendiert werden. Einem zweiten Gutachten des Staatsrates werden weitere folgen müssen. In dem zweiten Reformentwurf ist Biltgens Wunsch bezüglich der Besetzung des Universitätsrates zwar enthalten, nicht aber die Änderung in der Rollenbeschreibung des Rektors, die diesem den automatischen Vorsitz des Gremiums nimmt.


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