BUERGERBEAUFTRAGTE: Multitasking Ombudsfrau

Sie gibt Rat in Fällen, in denen Bürger mit ihren Anliegen an der Administration abprallen. Daneben ist sie aber auch externe Kontrolleurin für alle Einrichtungen, in denen Menschen in ihren Freiheitsrechten eingeschränkt sind. Zieht man nach einem Jahr Bilanz, so sieht es im Bereich der Jugendanstalten und der Psychiatrie noch immer mau aus.

Seit Januar 2012 offiziell im Amt.
Die Juristin und ausgebildetet Mediatorin Lydie Err hat im Grunde eine Doppelkompetenz inne.

Die Ombudsperson ist einE SchlichterIn, er oder sie ist die Instanz, an die sich BürgerInnen wenden können, wenn es Probleme im Verfahren mit irgendeiner Behörde gibt oder wenn sie sich ungleich behandelt fühlen. „Le médiateur n’est ni un juge, ni un arbitre national, mais un facilitateur des relations entre les administrations et la société civile“, so beschrieb der Premierminister vor der Vereidigung des ersten luxemburgischen Ombudsmanns, Marc Fischbach (CSV), dessen Rolle. Er (seit Januar 2012 eine „sie“) fungiert, gemäß dem Organgesetz vom 22. August 2003, damit als Scharnier zwischen staatlichen Stellen und den Betroffenen immer dann, wenn das Anliegen eines Einzelnen an einer Behörde abprallt. Solche Individualbeschwerden ? vom abgelehnten Asylantrag bis hin zu unstimmigen Abrechnungen oder einer nicht erteilten Baugenehmigung ? prüft die Ombudsperson sorgfältig und gibt dann Empfehlungen ab. Von Anfang Oktober 2011 bis Ende 2012 gingen insgesamt 1059 solcher Individualbeschwerden bei der Bürgerbeauftragten Lydie Err (LSAP) ein. Diese Einzelfälle zu prüfen und wo irgend möglich Abhilfe bei Streitfällen zu schaffen ? darin besteht ihr Hauptjob.

Und sie ist zugleich eine Art Wächterin. Denn nachdem im Juni 2006 auch in Luxemburg die Anti-Folter-Konvention (OPCAT) in Kraft getreten war, musste ein Kontrollsystem geschaffen werden. Es besteht aus regelmäßigen Begutachtungen durch unabhängige internationale und nationale Organismen ? und zwar in allen Bereichen, in denen Menschen ihrer Freiheitsrechte beraubt sind. Dies sind sämtliche geschlossenen Einrichtungen, und damit neben den Haftanstalten auch Jugendeinrichtungen und Psychiatrien. Auf nationaler Ebene übertrug der Premierminister 2007 die Mission für diesen nationalen Kontrollmechanismus der Ombudsperson.

Lydie Err vereinigt damit in Personalunion zwei ganz unterschiedliche Funktionen ? zum einen die einer Bürgerbeauftragten für Individualbeschwerden; zum anderen die eines externen Kontrollorgans, das über die Wahrung der Menschenrechte in allen Einrichtungen wacht, in denen Menschen aufgrund einer adminis-trativen oder gerichtlichen Anordnung in ihrer Freiheit eingeschränkt sind. Die Arbeit des externeren Kontrollorgans hat einen präventiven Charakter, zielt auf die Vermeidung von Problemen ab. Sie unterscheidet sich damit fundamental von der Arbeit des Bürgerbeauftragten, der in bestehenden Streitfällen zwischen BürgerInnen und Verwaltungen vermittelt.

Wenn also in diesen Tagen in den Medien vom „Bericht der Ombudsfrau“ zu lesen ist, so ist das streng genommen falsch, denn die Hinweise auf Missstände in den Jugendanstalten in Dreiborn und Schrassig sowie der Befund über die psychiatrischen Einrichtungen, die Lydie Err vergangene Woche auf einer Pressekonferenz präsentierte, sind Ergebnisse zweier Einzelstudien im Rahmen ihrer Tätigkeit als „externe Kontrolleurin“. Diesen anderen Teil ihrer Doppelaufgabe kann sie nur Dank der mühsamen Kleinarbeit eines starken Teams vor Ort (bei der Besichtigung der Anstalten und in zahlreichen Gesprächen mit Ärzten, Betreuern oder Psychologen) bewältigen; die konkrete Form haben ihre Mitarbeiter im Grunde selbst erst finden müssen. „Als dem Bürgerbeauftragten zusätzlich die Kompetenz eines externen Kontrollorgans in geschlossenen Anstalten übertragen wurde, konnte dieser sich nicht auf eine schon bestehende Verfahrensweise berufen, handelte es sich doch um ein komplett neu geschaffenes Organ.“ Die jetzt geltende Prozedur hat somit erst Schritt für Schritt Gestalt angenommen.

Mangelnde Differenzierung

Neben der mangelnden Differenzierung ihrer Tätigkeiten, deren Details in den Medien häufig zu einem Einheitsbrei verschwimmen, beklagt die Mediatorin die pauschalen Zuschreibungen im Bereich der geschlossenen Jugendeinrichtungen in Schrassig und Dreiborn. Oft sei von Gefängnissen die Rede. „Die staatlichen sozio-edukativen Anstalten in Dreiborn und Schrassig sind zum Schutz der Jugendlichen da, es handelt sich keineswegs um Haftanstalten“, betont Err. Jugendliche würden gemäß den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes dort eingewiesen. Denn Luxemburg kenne kein Jugendstrafrecht. Doch ändert die präzise semantische Bezeichnung etwas an den dort herrschenden inakzeptablen Verhältnissen, selbst wenn diese landläufig unkorrekt als „Haftbedingungen“ bezeichnet werden?

Dass die Infrastruktur in beiden Einrichtungen zum Teil defizitär ist, prangert die Bürgerbeauftragte in deutlichen Worten an. So sei die Ausstattung der Räumlichkeiten in der für Jungen reservierten Anstalt in Dreiborn unzureichend: Auf einem Stockwerk beispielsweise gebe es nur Dreier-Gemeinschaftszimmer ohne Toilette und ohne ausreichende Belüftungsmöglichkeit. Wolle man nachts auf die Toilette, so müsse man erst warten, bis jemand kommt. „Ich finde, dass das eigentlich nicht mehr zeitgemäß ist“, betont die Bürgerbeauftragte gegenüber der woxx.

Besorgniserregend findet Err, dass es in Dreiborn wie auch in der Mädchenanstalt in Schrassig noch Zellen gibt, in denen Minderjährige als Disziplinarstrafe eingesperrt werden. „Theoretisch bis zu zehn Tage, in kleine Zimmer ohne Toilette und ohne jegliche Einrichtung ? in Zimmer, in denen man überhaupt nichts machen kann. In dieser Zeit kann der Jugendliche nur einmal am Tag während maximal einer Stunde an die frische Luft gehen.“ Err spricht hier von strukturellen Missständen.

Auch die Tatsache, dass in der Haftanstalt von Schrassig, einer für Erwachsene konzipierten Einrichtung, Minderjährige und Erwachsene zusammengesperrt werden, hält die Bürgerbeauftragte für untragbar. Ein Missstand, der auch Justizminister Biltgen bewusst ist, verspricht er doch ständig, ihn zu beheben.

Inhaltliche Vorarbeit

In einer inhaltlichen Vorarbeit zur Reform des Strafvollzugs sieht Lydie Err denn auch „das Herzstück“ ihrer Arbeit sowie die Chance, im Vorfeld der Gesetzgebung ihre Meinung darzulegen. Sie schaffe die Möglichkeit, im Vorhinein gestaltend an dem Gesetz mitzuwirken. Aus Sicht Errs müsste gerade Minderjährigen die Möglichkeit eingeräumt werden, einen individuellen Plan zur Wiedereingliederung aufzustellen. Sie müssten das Recht haben, sich über Disziplinarmaßnahmen zu beschweren und vom Gang ihres Verfahrens in Kenntnis gesetzt zu werden. Transparenz ? eines der eisernen Prinzipien der Ombudsfrau – ist auch hier dringend vonnöten.

Weniger vehement, doch im Kern ebenfalls kritisch, fällt der Bericht über die Zustände in bestimmten Psychiatrie-Einrichtungen aus. Während die Gutachter in den Zwangseinweisungen zwar keinen direkten Verstoß gegen Menschenrechte sehen, wird in dem Bericht bemängelt, dass ein Teil der psychisch Kranken zu lange gegen ihren Willen in Anstalten interniert sind. In Luxemburg betrifft das zur Zeit etwa 80 Personen.

Insbesondere bei älteren Menschen, von denen nicht mehr anzu-nehmen ist, dass sie wieder selbstständig leben können, und die deshalb voraussichtlich in geschlossenen Einrichtungen verbleiben, plädiert die Bürgerbeauftragte dafür, „sie aus dem personalschweren Umfeld der Psychiatrie herauszunehmen und geriatrische Strukturen zu schaffen, in denen sie selbstbestimmt leben und zugleich in einem angemessenen Umfeld versorgt werden können“.

Derart sind die Empfehlungen, die Err als externes Kontrollorgan formuliert. Empfehlungen, die grundlegend sein könnten, um Missstände zu beseitigen und wegweisend, bevor ein Gesetz reformiert wird.

In ihrer Tätigkeit als Bürgerbeauftragte will sie in ihrer Amtszeit „die bestmögliche Art und Weise herauszufinden, Verstöße und eventuelles Fehlverhalten, die es in den Verwaltungen gibt, auszubügeln“. Man müsse die Kommunikation ver-stärken ? sowohl mit den Nutzern der Verwaltung als auch mit der Verwaltung selbst. Mediation heißt für Err vor allem, allgemein verbindliche Verfahrensweisen im Sinne des „code de bonnes pratiques administratives“ zu schaffen. „Das heißt, dass der Bürger weiß, worauf er ein Anrecht hat, dass der Beamte weiß, welche seine Pflichten sind, und dass somit jeder genau weiß, nach welchen Kriterien er sich zu richten hat.“ Das, so Err, sei im Grunde ihr Hauptanliegen in ihrem ersten Jahr als Bürgerbeauftragte gewesen.


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