DEUTSCHLAND: Justitia ist blind

Kommende Woche wird in München der Prozess gegen die rechtsradikale Terrorgruppe NSU beginnen. Doch schon vor dem Verlesen der Anklageschrift zeichnet sich ab: Das Gerichtsverfahren knüpft an die skandalöse Praxis der Ermittlungsbehörden angesichts der politischen Dimension der Taten nahtlos an.

Wer schützt vor dem Verfassungsschutz? Antifaschistische Demonstration anlässlich der rassistischen Morde der rechten Terrorgruppe NSU im Dezember 2011 in Fürth.

„Ich bin die, die Sie suchen“, sagte Beate Zschäpe am 8. November 2011 in der Polizeidirektion im thüringischen Jena. Seitdem hat Zschäpe, mutmaßliches Mitglied des rechtsradikalen terroristischen Netzwerks „Nationalsozialistischer Untergrund“, (NSU) in der Untersuchungshaft kein Wort zu den Vorwürfen gegen sie verloren. Zu Beginn des Prozesses vor dem Oberlandesgericht München scheint der Vorsitzende Richter Manfred Götzl auf eine Einlassung der 38-jährigen Angeklagten zu hoffen.

Nach der Verlesung der fast 500 Seiten umfassenden Anklageschrift beim Prozessauftakt am 17. April sind die folgenden zwei Verhandlungstage bis zum 23. April für mögliche Aussagen freigehalten. Wird Zschäpe nach knapp 14 Jahren über ihr Leben im Untergrund mit den verstorbenen NSU-Mitgliedern Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt reden? Wird sie weiterhin zur Anklage schweigen? Sie soll reden wollen, doch ihre Anwälte Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm raten angeblich ab. Nicht das einzige Unabsehbare in dem Verfahren gegen Zschäpe, die der „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“ angeklagt ist, gemäß dem gegen linke Gruppen in der Vergangenheit häufig angewandten Paragrafen 129a. Mit ihr angeklagt sind die mutmaßlichen NSU-Unterstützer Ralf Wohlleben, Carsten S., Andre E. und Holger G.

Unter strengen Sicherheitsvorkehrungen wird das Verfahren im Saal des Oberlandesgerichts wahrscheinlich über zwei Jahre laufen. Der Auftakt könnte sich jedoch verzögern wegen der seit Wochen umstrittenen Zuhörerplatzvergabe durch das Gericht. Am 5. April hat nun die türkische Zeitung Sabah mit ihrem Anwalt Ralf Höcker Verfassungsbeschwerde gegen die Sicherheitsverfügung des Vorsitzenden Richters eingelegt, wonach 50 Plätze für Journalisten ausschließlich nach der Reihenfolge der Anmeldung vergeben werden. Obwohl neun der zehn Mordopfer einen türkischen und griechischen Hintergrund hatten, hat kein ausländischer Pressevertreter einen gesicherten Platz bekommen. An Vertreter der türkischen Botschaft und der türkischen Gemeinde hat das Gericht erst recht nicht gedacht.

Die Anwälte von Zschäpe haben nun beantragt, sämtliche Akten zum Akkreditierungsverfahren der Medien einsehen zu dürfen. Ein Grund für das Interesse der Verteidiger könnte sein, dass etwaige Fehler bei der Platzvergabe zu Befangenheitsanträgen gegen die Rechter und später gar zu einer Anfechtung des Urteils führen könnten.

Schon lange vor Prozessbeginn wurde in den Medien und der Politik von einer mangelnden Sensibilität für die politische Dimension des größten Terrorprozesses gegen Rechtsextreme in Deutschland geredet. Denn das Oberlandesgericht sperrt sich auch gegen die Videoübertragung in einen weiteren Gerichtssaal, die rechtlich zulässig sein soll. Von einem gelungenen Auftakt des Verfahrens, an dem 60 Anwälte und 70 Nebenkläger beteiligt sind und mindestens 370 Zeugen erwartet werden, kann man nicht reden. Die Familienangehörigen hoffen, Antworten zu bekommen. Warum wurden ihre Angehörigen getötet, warum schlossen Ermittler einen rechtsextremen Hintergrund aus? „Sie wollen wissen, warum gerade sie Opfer geworden sind“, sagt Angelika Lex, Anwältin der Angehörigen von Theodoros Boulgarides. Die Familie erwarte keine möglichst hohe Strafe, sondern Erklärungen.

Zum Prozessbeginn werden bei der Anklageverlesung alle Anwesenden im Saal auf die Angeklagte schauen – wie wird sie reagieren; wird sie Reue zeigen wegen der zehn Morde und der vielen Verletzten oder gar aus politischer Überzeugung gespeisten Stolz?

Generalbundesanwalt Harald Range sieht in Zschäpe ein gleichberechtigtes Mitglied des NSU. In der Anklage hält er ihr vor allem vor, in zehn Fällen heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen getötet und in zwei Fällen durch eine Sprengstoffexplosion bei 22 Menschen teilweise schwere Gesundheitsschädigungen verursacht zu haben.

Die Familienangehörigen hoffen, Antworten zu bekommen: Warum wurden ihre Angehörigen getötet, warum schlossen Ermittler einen rechtsextremen Hintergrund aus?

Dass Zschäpe vermutlich bei den Morden nicht geschossen hat und bei den 14 Banküberfällen nicht dabei gewesen ist, ist für den Generalbundesanwalt irrelevant. In der Anklage führt er immer wieder aus, dass sie für Mundlos und Böhnhardt den „Rückzugsraum“ schuf, indem sie als „nette Nachbarin“ die Kontakte zu den Anwohnern pflegte. Der Mittäterschaft schuldig sei sie außerdem dadurch, dass sie die Taten „abtarnte“. Sie soll Fahrzeuge angemietet, das Beutegeld verwaltet und die Reisen geplant haben. Zudem wird ihr vorgeworfen, einen Brand in der gemeinsamen Wohnung des Trios in Zwickau gelegt zu haben, um Spuren zu vernichten. Angelastet wird ihr auch, dass sie die Propaganda-DVD, auf der die Taten verherrlicht und die Opfer verhöhnt werden, als Bekenntnis mehrfach verschickt habe. Eine Aussage des Beschuldigten Holger G. belastet Zschäpe schwer. Im Auftrag von Ralf Wohlleben will G. den dreien eine Pistole übergeben haben. Zschäpe soll ihn in Zwickau von Bahnhof abgeholt haben. In der Wohnung hätten Mundlos oder Böhnhardt die Waffen dann ausgepackt und durchgeladen. Zschäpe soll die ganze Zeit im Raum gewesen sein.

Diese Aussage belastet auch Wohlleben, der einst stellvertretender Landesvorsitzender der NPD in Thüringen war. Das gilt auch für die Aussage von Carsten S. Dieser gab in Vernehmungen zu, Ende 1999 oder Anfang 2000 mit dem Zug nach Chemnitz gefahren zu sein und dort in einem Abbruchhaus Mundlos und Böhnhardt eine Pistole des Typs „?eská 83“ mit Schalldämpfer übergeben zu haben. Den Auftrag hatte der damals 19-Jährige, der bei der NPD-Jungendorganisation Junge Nationaldemokraten führend aktiv war, von Ralf Wohlleben bekommen. Von ihm sollen auch die 2.500 Mark zum Kauf der Waffe gekommen sein. Der NSU setzte die Pistole bei neun Morden ein. Wohlleben und Carsten S. wirft der Generalbundesanwalt daher Beihilfe zum Mord in neun Fällen vor.

Andre E., der an der Herstellung der DVD mitgewirkt haben soll, wird vom Generalbundesanwalt beschuldigt, in Köln an einem der Bombenanschläge beteiligt gewesen zu sein. Holger G. hingegen ist lediglich wegen „Unterstützung einer terroristischen Vereinigung“ angeklagt. Er soll unter anderem Pässe für Böhnhardt besorgt haben.

Die Strategie der Verteidigung deutet sich bereits an. Für die Anwältin Anja Sturm ist Zschäpe eine Mitläuferin, die unglücklich in der Sache verstrickt ist. Der Thüringer Allgemeinen sagte die Anwältin: „Angenommen, Frau Zschäpe erfährt im Nachhinein von den Taten von Böhnhardt und Mundlos, dann hätte sie verständliche Angst, dafür zur Verantwortung gezogen zu werden.“

Bis Juli will das Gericht die Morde an Enver Simsek, Abdurrahim Özüdogru, Süleymann Tasköprü, Habil K?l?ç, Mehmet Turgut, Ismail Yasar, Theodoros Boulgarides, Mehmet Kubas?k und Halit Yozgat verhandeln. Nach dem Sommer ist der Mord an der Polizistin Michèle Kiesewetter dran. „Der Strafsenat will offenkundig flott verhandeln“, schreibt der Berliner Tagesspiegel. Für mehrere Zeugentermine sei weniger als eine Stunde vorgesehen, was sehr knapp bemessen ist. Allein das Nachfragen der Prozessbeteiligten bei Zeugen und Sachverständigen dürfte den Zeitplan durcheinander bringen.

Aus den Kreisen der Nebenkläger wird berichtet, dass zum Verfahrensbeginn vor allem die Beweiserhebung und die Hörung von Sachverständigen zu Waffen und Sprengstoff geplant sei. Ein nötiges Verfahren, aber durch die Terminierung sind die Anhörungen von brisanten Zeugen aus dem Umfeld der Unterstützer und den Sicherheitsorganen weit nach hinten gerückt. Man kann sich fragen, ob ein Kalkül dahinter steckt. Denn wenn sich das Verfahren in die Länge zieht, sinkt irgendwann das öffentliche Interesse. Schließlich ist nicht nur das Vertrauen der betroffenen Familien in Polizei und Verfassungsschutz seit dem zufälligen Auffliegen des NSU-Kerntrios und ihrer Mordserie im November 2011 schwer erschüttert. Das Schreddern von Akten und das Verschweigen von Aktionen durch die Geheimdienste verstärkte das berechtigte Misstrauen noch. Wie die Rechtsextremismus-Expertin Andrea Röpke anmerkt, fällt auf, dass kaum Personen aus dem Netzwerk um das Trio als Zeugen geladen sind.

Der Hoffnung auf Antworten steht bei einigen Angehörigen die Sorge gegenüber, dass vieles unaufgeklärt bleiben wird. Angela Wierig, Anwältin der Hinterbliebenen von Süleyman Tasköprü, sagte unlängst der Taz, dass die Erwartungen enttäuscht werden könnten. Auch Semiya Simsek, die Tochter des ermordeten Enver Simsek, fasst das Misstrauen zusammen, an dem sich der Prozess wird messen lassen müssen: „Können wir überhaupt noch davon ausgehen, dass wenigstens im Gerichtsverfahren gegen Beate Zschäpe und ihrer Helfershelfer alle wichtigen Fakten auf den Tisch kommen und nichts unterschlagen wird?“

Andreas Speit ist freier Journalist und arbeitet seit vielen Jahren zum Thema Rechtsextremismus.


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