VORMUNDSCHAFT: Wer darf was?

Das Vormundschaftsgesetz in Luxemburg ist zu knapp gefasst und bezieht sich fast ausschließlich auf die Finanzen. So die Kritik des Vormundschaftsrichters Sandro Luci.

Sandro Luci hat in Straßburg Recht studiert. Nachdem er drei Jahre als Anwalt tätig war, wurde er 1999 zum Richter ernannt. Seit acht Jahren ist er nun als Vormundschaftsrichter aktiv.

Woxx: Wieviele der Vormundschaften, die Sie einsetzen, haben mit Demenzkrankheiten zu tun?

Sandro Luci: Ich kenne die genaue Anzahl nicht, aber insgesamt betreue ich ungefähr 4.000 Vormundschaft-Dossiers in den unterschiedlichsten Stadien. Die Fälle sind über ganz Luxemburg verstreut. Ich kann aber nicht genau sagen, wieviele Personen altersdement sind oder sich aufgrund eines Autounfalls im Koma befinden und unter Vormundschaft stehen. Ab 18 Jahren kann eine Person vor den Vormundschaftsrichter zitiert werden – das kann auch wegen einer Behinderung sein, oder wenn eine Person infolge eines Lebensunglücks, einer schweren Depression oder wegen Sucht zeitweise unfähig ist, ihre Angelegenheiten zu regeln.

Sie können nicht sagen, ob die Anzahl der Dossiers über die Jahre zugenommen hat?

Doch, sie hat zugenommen. Das liegt teilweise daran, dass wir in einer individualisierten Welt leben, in der es immer unüblicher wird, Eltern oder Geschwister zuhause zu pflegen. Wenn diese nicht mehr alleine leben können, verschwinden sie in Institutionen. Zudem werden wir immer älter, altern aber nicht wirklich besser, so dass wir mehrere Jahre mehr oder weniger verwirrt in dieser Welt leben. Und in dieser Zeit muss sich jemand um uns kümmern. So hat sich die Anzahl von alten Menschen, die unter Vormundschaft stehen, vergrößert.

Das Gesundheits- und Familienminis-terium will demnächst einen „plan d’action national maladies démentielles“ vorstellen, wurden Sie in die Vorbereitungen eingebunden?

Ich bin jetzt nicht direkt damit befasst worden. Ich hatte aber in diesem Zusammenhang an einem Rundtischgespräch teilgenommen, bei dem ich im Allgemeinen über die Sorgen des Vormundschaftsrichters respektive über die Sorgen der Betroffenen berichtet und auf die verschiedenen Lücken im Gesetz – die untragbar sind – aufmerksam gemacht habe. Unser Vormundschaftsgesetz ist fast ausschließlich auf das Vermögen ausgerichtet, regelt also nur, die Verwaltung der Finanzen. Hier haben wir mehr oder weniger alles im Griff. Aber sobald es um die Person an sich und deren Familie geht, stößt man schnell an Grenzen. Als Vormundschaftsrichter kann ich nicht entscheiden, wo jemand wohnen soll. Hier denke ich etwa an ältere Personen, die noch zuhause leben und sich in Gefahr begeben, wenn sie den Gasherd aufdrehen oder vergessen, den Hahn der Badewanne zuzudrehen. Hier habe ich keine Handhabe, ich kann nicht mitentscheiden, wo eine Person leben soll. Allerdings – dass das Gesetz hier nichts vorsieht, bedeutet nicht, dass ich mich nicht kümmere: Manchmal sage ich zu einem Vormund, dass er eine ältere Person im Altersheim anmelden soll. Es gibt aber auch Personen, die unter keinen Umständen ihr Zuhause verlassen wollen, ihr Gesundheitszustand verschlechtert sich irgendwann, sie kommen ins Krankenhaus und landen dann über diesen Umweg im Pflegeheim. Ich bin dagegen, Leute prinzipiell ins Altersheim zu schicken, deswegen ist es notwendig, die ambulanten Dienste massiv auszubauen, sodass die Betroffenen zuhause bleiben können. Ein Mensch definiert sich nicht nur über seine Konten und sein Haus. Sein Wohlbefinden gehört auch zu ihm. Und obwohl dieser Begriff im Gesetz vorkommt, verfüge ich nicht über die rechtlichen Möglichkeiten, es geltend zu machen. Ich kann also nicht entscheiden, ob jemand ins Altersheim kommen soll, wenn es zuhause nicht mehr geht. Ich habe auch keine Einflussmöglichkeiten auf medizinische Aspekte. Manchmal sind Personen so verwirrt, dass sie nicht einsehen, warum eine medizinische Behandlung, obwohl sie letztlich lebensnotwendig ist, vorgenommen werden soll. Andererseits – wenn es um Unwiederbringliches geht, ob einer Person ein Bein amputiert werden soll oder nicht – dann befindet man sich wiederum in Bereichen, von denen ich nicht sicher bin, ob sie zu den Aufgaben des Vormundschaftsrichters gehören. Die Ärzte sind dann manchmal froh, sich hinter der Unterschrift eines Vormunds verstecken zu können. In diesen Bereichen besteht dringender Handlungsbedarf.

Wie ist das im Ausland geregelt?

Im Ausland, etwa der Schweiz und Frankreich, ist hier viel passiert, das Vormundschaftsgesetz wurde erneuert. Ich beanspruche hier nicht die absolute Entscheidungsgewalt, aber es gibt in unserem Land nicht nur für alte Menschen keine Anlaufstelle, um solche Aspekte zu diskutieren. Ein weiteres Problem ist, dass eine Person, die unter Vormundschaft steht, kein Testament mehr machen kann. Aber jemand, der nicht mehr mit dem Euro klarkommt, da er mit dem Franken großgeworden ist, kann trotzdem noch wissen, ob er sein Haus eher seiner Kusine oder seinem Neffen überschreiben will. Das Gleiche gilt für die Wahlen; eine Person, die unter Vormundschaft steht, hat nicht mehr das Recht, zu wählen. Ich habe diese Punkte sowohl beim Familien- als auch beim Justizministerium oft vorgebracht, das Interesse, diese Dinge voranzubringen scheint mir sehr begrenzt – es geht ja auch nur um 4.000 Familien! Im Alltag biege ich mir das bestehende Gesetz so zurecht, dass ich Antworten auf die Sorgen der Betroffenen finde. Was die Nominierung der Betreuer angeht so wären auch Sozialarbeiter eher angebracht, da sie den Menschen als Ganzes betrachten – wohingegen Anwälte, die meistens mit einer Vormundschaft betraut werden, strikt verwaltungstechnische Ansichten zur Vormundschaft haben. Sie teilen der betreuten Person das Taschengeld zu, und wenn sie selbst in einem stressigen Prozessverfahren stecken, dann muss diese schon mal auf ihre neuen Schuhe warten. Das ist hart für die Betroffenen. Neben den Anwälten gibt es auch Organisationen wie den „Tutelle an Curatelle Service“ in Bonneweg oder den „Service d’accompagnement tutélaire“ in Ettelbrück, in denen teilweise Sozialarbeiter engagiert sind, die dann auch mal menschliche Aspekte geltend machen. Im Ausland werden Anwälte nicht so systematisch als Vormund ernannt wie in Luxemburg.

Wird bei Demenz-Erkrankungen eher eine Tutelle oder eine Curatelle verhängt?

Das hängt ganz vom Grad der Demenz ab. Wenn ich das Dossier einer Person bekomme, die komplett verwirrt ist, wird diese sofort unter Tutelle gestellt. Wenn ich jedoch mit jemandem zu tun habe, der sich im Anfangsstadium der Demenz befindet, sodass er beispielsweise Rechnungen mehrmals bezahlt, dann kann auch eine Curatelle ausreichen. Es hängt auch davon ab, wie kompliziert und groß das Erbgut ist, das zu verwalten ist. Eine Curatelle hat auch den Vorteil, dass die Person noch ein paar Freiheiten behält, sie muss die großen Entscheidungen mittragen, wohingegen bei der Tutelle der Vormund alles entscheidet.

Wurde die „Sauvegarde de justice“ als direkter Schutz eingeführt, da die anderen Verfahren eine zu lange Prozedur vorraussetzen?

Die Sauvegarde de justice ist eine provisorische Schutzmaßnahme für Fälle, in denen Dringlichkeit besteht. Denn von dem Moment an, wo ich ein Dossier bekomme, bis zum Datum, an dem ich ein Urteil fälle, vergehen oft mehrere Monate bis anderthalb Jahre. Mit der provisorischen Schutzmaßnahme kann ich einen Außenstehenden, manchmal auch jemanden aus der Familie, ernennen, der die laufenden administrativen Arbeiten übernimmt. Später bestätige ich dann im Tutelles-Urteil dieses Mandat oder ernenne jemand anderen. Manchmal gibt es auch Familienangehörige, die eine sofortige Tutelle fordern, da die Oma komplett durcheinander sei und sich auch schon ein Käufer für ihr Haus gefunden habe. Dann werde ich natürlich hellhörig und schaue mir die alte Person erst einmal an, um zu sehen, ob sie wirklich so verwirrt ist, wie die Familie behauptet. Die zu schützenden Personen sehe ich persönlich es sei denn sie verweigern jeden Kontakt mit mir. Familienmitglieder sehe ich nur falls aus dem Sozialbericht, den ich verordne, diese Notwendigkeit hervorgeht.

Wird eine Tutelle eher zu früh beantragt oder zu spät – also wenn schon einiges im Argen liegt?

Ich halte den Leuten eher vor, dass sie zu früh kommen. Ich habe kein Problem damit, wenn jemandem mal ein Ausrutscher widerfährt. Wir haben alle schon Dummheiten gemacht – muss dann sofort eine Vormundschaft fällig werden? Erst wenn die Probleme sich allzusehr häufen, wird eine Vormundschaft unumgänglich. Ich sage den Familienangehörigen oft, sie sollen zuerst versuchen, ob es nicht anders geht. In vielen Familien, in denen eines der Kinder über eine Vollmacht der dementen Mutter verfügt und sich kümmert, läuft die Betreuung ganz gut. Warum soll sich hier ein Richter einmischen? Mit einer Vollmacht allein kann normalerweise kein Haus verkauft werden, sie gilt nur für die Bankkonten. Wenn ich eingreife, beschneide ich die fundamentalen Menschenrechte. Deswegen glaube ich, dass man sehr feinfühlig vorgehen muss. Es gibt natürlich auch Fälle, wo zu lange gewartet wurde, diese sind jedoch eher selten.

Ist es schwer geeignete Personen zu finden, und wie wird Missbrauch durch den Vormund ausgeschlossen?

Jeder kann in Luxemburg Vormund werden. Als Richter bevorzuge ich eher ein Familienmitglied. Einen guten Vormund zu finden, ist schwer. Dabei sind Menschenkenntnis wichtig und Informationen, die ich durch Nachforschungen zusammentrage. Ich beanspruche auch das Recht, mich zu irren, und zwar umso mehr, als jede Entscheidung provisorisch ist. Ich kann jederzeit alles rückgängig machen. Es ist nicht wie bei einem Richter, der eine Person wegen eines Geldbetrags verurteilt und dessen Urteil dann rechtskräftig ist. Und wenn ich einen Vormund ernannt habe, der nur die Konten geplündert hat, dann wird er ersetzt und ein Strafverfahren wird gegen ihn eingeleitet. In einer ersten Phase jedoch sehe ich die Vormünder als Mitarbeiter – in einer zweiten bin ich dann der Richter. Die Kontrolle der Vormundschaftsdossiers besteht darin, dass jeder Vormund einmal im Jahr einen Rechenschaftsbericht über alle Kontostände vorlegen muss. Jede außerordentliche Transaktion muss sowieso von mir vorher beglaubigt werden. Das heißt, übers Jahr bekomme ich jeden Tag bis zu 60 Dossiers, wo irgendetwas entschieden werden muss. Wenn ein Haus verkauft werden soll, beantrage ich eine fachliche Begutachtung und frage unter Umständen, was die anderen Familienmitglieder davon halten. Ich erkundige mich nicht systematisch, nur wenn ich den Eindruck habe, dass es Streitigkeiten geben könnte oder dass der Vormund mir etwas verheimlicht. Gibt ein Vormund im Jahr nur 10.000 Euro für seine demente Mutter aus, dann scheint klar, dass er den Hahn aus eigenem Interesse zugedreht hat. Und wenn plötzlich 150.000 Euro im Jahr ausgegeben wurden, dann wurde offensichtlich über die Stränge geschlagen. Ich kann nicht jedes Detail nachprüfen, ich mache jedoch Stichproben bei Dossiers, bei denen ich weiß, hier muss ich aufpassen.

Wird der Vormund entlohnt?

Nahestehende Familienmitglieder bekommen nichts, Außenstehende, respektive professionelle Vormünder, erhalten eine Entschädigung. Den Betrag bestimme ich, abhängig vom Umfang des zu verwalteten Erbgutes. Und wenn eine Person über keine eigenen Gelder mehr verfügt und der Staat bereits dazulegen muss – wie das bei vielen Menschen im Altersheim der Fall ist – dan entscheide ich, dass der Staat auch die Vormundschaft bezahlen muß. Das ist auch ein kleiner Streitpunkt mit dem Ministerium. Ich muss Entschädigungen fixieren, obwohl ich über keine offizielle Beitragstabelle verfüge. Der Staat ist natürlich total überrascht, wieviel Geld er jedes Jahr für die Vormundschaft bezahlen muss, jedoch kommen sehr viele mittellose Menschen einfach nicht mehr alleine klar.

Wo kommen sogenannte Korsokov Patienten unter?

In Ettelbrück sitzen sehr viele Korsakov-Patienten. Es fehlt ganz sicher an Einrichtungen für diesen Personenkreis, aber es gibt auch oft keinen Ansprechpartner, etwa einen Sozialarbeiter, der mit ihnen zusammen die Zukunftsperspektiven auslotet. Und darüber hinaus haben wir aus meiner Sicht hier in Luxemburg auch eine Schwarz-Weiß-Gesellschaft, es gibt das Krankenhaus, das Altersheim und die Psychiatrie in Ettelbrück – dazwischen fehlen Nuancen.

Wie kann die Kommunikation zwischen Institution, Arzt, Familie und Vormund verbessert werden?

Die Beteiligten sind die Familie, dann eventuell ein außenstehender Vormund, dann der Sozialdienst, die Mediziner und unter Umständen ein Altersheim. Das Problem ist, dass die Rollen nicht klar definiert sind: wer darf was? Wenn ich als Richter der Meinung bin, die Person sollte nicht mehr zuhause sein, der Vormund es aufgrund der Gesetzeslücke aber nicht entscheiden kann, dann wird es schwer. Jeder kennt Bruchstücke, aber niemand ist wirklich da, der entscheidet. Dann entstehen Situationen, die von Unschärfe geprägt sind, in denen niemand weiß, wo es hingehen soll und in denen die Betroffenen hängen gelassen werden.

Wo sehen Sie Handlungsbedarf?

Grundsätzlich glaube ich, dass wir uns immer vor Augen halten müssen, dass Demenz uns allen früher oder später blüht. Man darf Betroffene nicht schlecht behandeln, weil sie sich nicht mehr wehren können. Es ist entscheidend, hier immer die Menschenrechte im Sinn zu behalten. Auch geht es hierbei um individuelle Freiheiten: Warum soll nicht eine Person entscheiden können, dass sie lieber sterben will, als das Risiko einer verfehlten Behandlung einzugehen, oder dass sie lieber das Risiko in Kauf nimmt, zuhause zu stürzen, als in ein Altersheim zu kommen. Muss man hier wirklich eingreifen und Entscheidungen für eine Person treffen, oder sollte die Gesellschaft nicht eher akzeptieren, dass jeder frei entscheiden kann? Diese Diskussion muss unbedingt auf der politischen Ebene geführt werden, denn sie betrifft fundamentale Themen, die mit der Auffassung unserer Gesellschaft zu tun haben.

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Siehe auch Dossier | Demenz


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