(avt) – Trotz eines breiten gesellschaftlichen Konsenses hierzulande darüber, dass fortschrittlich ist, wer ein Recht hat, über sein Lebensende selbst zu bestimmen und einem entsprechenden „Euthanasie-Gesetz“ vom 16. März 2009, das in Luxemburg theoretisch Möglichkeiten der Sterbehilfe gewährt, wie sie in Europa – neben den Niederlanden und Belgien – singulär sind (siehe woxx 1209), beklagt die „Association pour le droit de Mourir dans la Dignité – Lëtzebuerg, a.s.b.l.“ (admdl) in ihrer jüngsten Resolution noch immer einen Mangel an Informationen bei Ärzten und Pflegepersonal. Diese müssten besser geschult und auf eine potenzielle Sterbehilfe vorbereitet werden, fordert die admdl. Ferner sieht die Organisation ihren Auftrag darin, Partnerorganisationen in anderen europäischen Ländern in der Liberalisierung von Sterbehilfe aktiv zu unterstützen.
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