ABSCHIEBEHAFT: Wer kontrolliert den Frieden?

Mit einem Hungerstreik wollen zehn in Schrassig inhaftierte Flüchtlinge ohne Aufenthaltsgenehmigung auf sich aufmerksam machen. Ihre Haftsituation verstößt gegen elementare Grundrechte.

Von einem glücklichen neuen Jahr sind sie weit entfernt: die zehn bis zwölf im Centre penitentiaire (CPL) inhaftierten Flüchtlinge, die sich seit Silvester im Hungerstreik befinden. Sie wollten, so heißt es in einer Pressemitteilung des Luxemburger Flüchtlingsrats, damit auf ihre menschenunwürdigen Haftbedingungen aufmerksam machen. Insbesondere protestierten die Inhaftierten dagegen, dass sie bislang weder Besuche von Familienangehörigen erhalten noch Telefonate führen dürfen.

Das ist auch schon alles, was die Außenwelt, Presse inklusive, über das Schicksal der In-Haft-Genommenen erfährt. Der Justizminister ist nicht erreichbar und auch die Direktion der Haftanstalt hat offensichtlich Besseres zu tun, als unbequeme Fragen von JournalistInnen zu beantworten. Eigentlich nichts Neues, es ist ja beileibe nicht das erste Mal, dass das CPL für Schlagzeilen sorgt, die Verantwortlichen sich in Schweigen hüllen und die Öffentlichkeit deshalb nur wenig mitbekommt. Das gilt umso mehr, als Flüchtlingsorganisationen wie Asti und Caritas bislang kein verbrieftes Besuchsrecht haben.

Anders die Situation im Ausland: Vom französischen Innenministerium anerkannte Organisationen haben das Recht, sowohl Flüchtlinge in Abschiebehaft zu besuchen als auch jene, die in speziell eingerichteten Wartezonen auf dem Pariser Flughafen Roissy darauf warten, dass ihr Ayslbegehren von den französischen Behörden angenommen wird.

In Deutschland können spezialisierte Organisationen wie das Hochkommissariat für Flüchtlinge der Vereinten Nationen UNHCR oder Amnesty International auf Antrag ebenfalls Haftanstalten, in denen Flüchtlinge bis zu ihrer Abschiebung festgehalten werden, besuchen. Allzu häufig werden sie dann ZeugInnen von miserablen Haftbedingungen: überlange Haftdauer, 23 Stunden Einschluss, fehlende Freizeit- und Arbeitsmöglichkeiten, keine oder zu wenige DolmetscherInnen, kaum Betreuungsstrukturen für psychisch Labile oder Traumatisierte. So manch ein Flüchtling hält die Ungewissheit und Isolation nicht aus und nimmt sich aus Angst vor der Abschiebung das Leben.

Die Asti hat beim Justizminister Luc Frieden am 31. Dezember einen Antrag auf Besuch der hungerstreikenden Flüchtlinge gestellt, bisher ist das Schreiben aber ohne Antwort geblieben. Wie lange der Streik andauern soll, wie die Flüchtlinge genau untergebracht sind, wann und wie sie Kontakt nach außen aufnehmen dürfen und auf welcher Grundlage sie überhaupt in Gewahrsam genommen wurden, die Antworten auf diese wichtigen Fragen bleiben vorerst das Geheimnis des Justizministeriums und der Gefängnisdirektion.

Das Gesetz vom 28. März 1972 erlaubt der Regierung bei bevorstehender Abschiebung „de placer dans un établissement approprié un étranger pour une durée d’un mois“ sowie in dringlichen Fällen eine Verlängerung um zwei weitere Monate. Laut internationalem Recht ist damit aber keineswegs die Unterbringung im Gefängnis mit verurteilten Strafgefangenen gemeint. Diese darf nur in sorgfältig begründeten Ausnahmefällen geschehen – und nach Empfehlung von Europäischem Flüchtlingsrat und UNHCR nur, „wenn die Haftbedingungen dem straffreien Status der Inhaftierten gerecht werden“. Das ist richtig so, schließlich wird mit der Inhaftierung mindestens ein elementares Grundrecht beschnitten: die Freiheit.

So geschehen auch bei den Flüchtlingen im CPL: Ihre Unterbringung in einem Extragebäude auf dem CPL-Gelände hebt die Haft nicht auf, auch nicht die damit verbundene Stigmatisierung und die Gefahr möglicher Re-Traumatisierung.

Das Règlement grand-ducal vom 20. September 2002, das den inhaftierten Flüchtlingen das Telefonieren prinzipiell, innerhalb der Beschränkungen, die der Justizminister vorgibt, erlaubt, schafft zudem eine weitere Rechtsunsicherheit. Denn wer kontrolliert Rechtmäßigkeit, Umsetzung und Dauer ministerieller Anweisungen, wenn nicht jemand Unabhängiges von außen?


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