PERSÖNLICHE ASSISTENZ: „Ein sehr eingeschränktes System“

Anlässlich der Reform der Pflegeversicherung laden Verbände zum Erfahrungsaustausch. Ihre Kernforderung: eine persönliche Assistenz und ein Budget, das Menschen mit Behinderung ein weitgehend autonomes Leben ermöglicht.

Bildzeile: Selbstbestimmung heißt auch, dahin in den Urlaub zu fahren, wonach einem der Sinn steht …
(Foto: ©Joël Delvaux)

So betucht wie Philippe, der Held in François Cluzet’s französischem Kassenschlager „Intouchables“ mit seinem tollpatschigen Pfleger Driss, sind die meisten Menschen, die auf eine Assistenz im Alltag angewiesen sind, leider nicht. Nicht jeder, der einen Rollstuhl oder eine Hilfskraft benötigt, ist Geschäftsführer eines Champagner-Unternehmens. Die Realität sieht für die Meisten – gleich mit welcher Beeinträchtigung – ganz anders aus. Das Modell der „persönlichen Assistenz“ und eines „persönlichen Budgets“, welches Menschen mit Behinderung erlaubt, eigenständig eine Hilfe einzustellen und so ihren Tagesablauf wirklich selbstbestimmt zu gestalten, gibt es in Luxemburg noch nicht. Dabei stellt Artikel 19 der Behindertenrechtskonvention (BRK) das Recht der Betroffenen auf ein „selbstbestimmtes Leben“ fest. Menschen mit Behinderung sollen genau wie alle anderen die Möglichkeit haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo, wie und mit wem sie leben wollen. Das schließt auch die Möglichkeit ein, nicht zwangsläufig in einem Wohnheim leben zu müssen. Die Konvention sieht ferner vor, dass Menschen mit Behinderung Anspruch auf eine Reihe spezieller Unterstützungsleistungen sowie zu gemeindenahen Diensten haben – einschließlich der persönlichen Assistenz, die die Einbeziehung der Betroffenen in die Gemeinschaft gewährleisten und ihre gesellschaftliche Isolation verhindern soll.

Doch durch die vorhandenen Einschränkungen sehen sich Menschen mit einer Behinderung immer wieder mit Hürden konfrontiert, die ein selbstbestimmtes Leben erschweren. Für Blinde besteht diese vor allem im Fehlen von Informationen in Braille-Blindenschrift im Internet. „Das Internet ist eigentlich nur zum Teil barrierefrei, denn sehbehinderte Menschen bekommen über die Pflegeversicherung zwar eine Braille-Tastatur finanziert, aber damit web-Seiten auch lesbar sind, müssen sie barrierefrei programmiert sein. Es geht darum, dass ein Bildschirmlesegerät oder eine Software die Seite auch gut erkennt“, bestätigt der Präsident von „Nëmme mat eis“, Patrick Hurst. Offizielle Formulare, Briefe oder Rechnungen von Banken sind aber nur selten in Braille-Schrift zu erkennen. Wolle man als Blinder einen qualifizierten Beruf in Luxemburg ausüben, werde es schwer. Auch im Alltag braucht der Präsident von „Nëmme mat eis“, der selbst blind ist, Unterstützung. „Da habe ich persönlich eine Hilfskraft eingestellt – im Grunde ist das genau das Prinzip, das Behindertenrechtsorganisationen hierzulande fordern: das der persönlichen Assistenz. „Dass Menschen mit Behinderung die Hilfe einstellen können, die sie brauchen, wo sie sie brauchen“, meint Hurst. Wolle man etwa eine Lehrtätigkeit ausüben, bekomme man in Deutschland oder in Frankreich als Person mit einer Sehbehinderung eine Assistenz zur Verfügung gestellt. Das gebe es hier in Luxemburg noch nicht. „Wir haben ein sehr eingeschränktes System“, meint Hurst.

„Es geht darum, dass Menschen mit Behinderung die Hilfe einstellen können, die sie brauchen, wo sie sie brauchen“ (Patrick Hurst)

Für blinde Menschen ebenso wie für Hörgeschädigte gibt es eine Pauschale von etwa 700,- Euro. „Das ist eigentlich das Budget, das wir haben, um die Assistenz zu finanzieren“, so Hurst. Doch für Menschen mit einer anderen Behinderung sei es sehr schwer, damit auszukommen, da werde lediglich nach dem Pflegegrad geschaut.

Auch die Präsidentin der Gehörlosenvereinigung daaflux, Nicole Sibenaler, bemängelt die Regelungen der Pflegeversicherung. Nicht plausibel findet Sibenaler, dass etwa Träger eines Cochlea-Implantats keine Leistungen von der Pflegeversicherung bekommen. „Das ist nicht in Ordnung“, meint Sibenaler, zumal Cochleaimplantat-Träger ebenfalls starke Kommunikationsprobleme haben. Gebärdensprachdolmetscher und Schriftdolmetscher müssten Hörgeschädigten als Arbeitsassistenz zur Seite gestellt werden. Das würde ihre gesellschaftliche Integration entscheidend verbessern. Zwar hat das Familienministerium vor Kurzem eine Gebärdensprachdolmetscherin eingestellt, doch gibt es neben ihr nur eine einzige weitere Fachkraft, die von Hörgeschädigten über die Gehörlosenberatung in Düdelingen für Termine beim Arzt oder bei Ämtern angefordert werden kann. Durch eine Assistenz oder entsprechende technische Hilfsmittel würden sich auch die Berufschancen für Gehörlose verbessern.

Ein rechtlicher Anspruch auf „persönliche Assistenz“ würde bedeuten, ganz und gar autonom wohnen und im besten Fall über ein persönliches Budget verfügen zu können.

Zunächst aber bedarf es der gesetzlichen Anerkennung der Gebärdensprache (DGS). „Wir warten noch immer“, meint Sibenaler, die in Bezug auf eine baldige Anerkennung skeptisch ist. Die Anerkennung der Gebärdensprache wäre nicht nur ein wichtiges Signal für die Gehörlosengemeinschaft, sie würde auch mit sich bringen, dass die DGS schon an Grundschulen gelehrt wird. Für Menschen mit Lernschwierigkeiten fehlt es in Luxemburg an einer Selbstvertreterorganisation, wie auch einem Ressourcenzentrum für Leichte Sprache. Verwaltungen und Krankenhauspersonal muss auch im respektvollen Umgang gegenüber ihnen geschult werden. Zudem muss auch den Menschen in geschützten Einrichtungen die Möglichkeit gegeben werden, sich gegen rüde Bevormundungen oder Gewalt zu wehren. „Empowerment“ lautet die Forderung der Selbsthilfeorganisationen.

Zurzeit kann man über die Pflegeversicherung dreieinhalb Stunden Hilfe durch Drittpersonen beantragen, doch gibt es keinerlei gesetzlichen Anspruch auf eine Assistenz. „Diese 3,5 Stunden sind das Minimum, um überhaupt in die Pflegeversicherung eingebunden werden zu können. Wer darunter liegt, hat keinerlei Anspruch und muss sehen, wie er zurechtkommt. Manche können sich Dienste wie „Hëllef Doheem“ gar nicht leisten“, konstatiert Joël Delvaux, zuständig für behinderte Arbeitnehmer beim OGBL. Würde ein gesetzlicher Anspruch durchgesetzt, hätte die Person die Wahl, welche Art von Pflege sie erhält – ob in einer größeren Struktur im institutionellen Bereich oder von zu Hause aus. Als Betroffener würde man dadurch selbst zum Arbeitgeber und könnte eigenständig über sein Geld verfügen. Dazu bedarf es auch eines eigenen Statuts. Was eigenständige Wohnstrukturen angeht, ist Luxemburg noch ein Entwicklungsland. Die Wohnungen in Gasperich, die eine „semi-autonome Struktur“ bilden, sind in puncto Selbstbestimmung zwar ein Fortschritt, doch die Anlage umfasst lediglich zehn Wohnungen. „Es ist die einzige Struktur, die es Menschen wie mir, die körperlich ziemlich eingeschränkt sind, möglich macht, ein autonomes Leben zu führen“, so Delvaux. In einem Heim kann es vorkommen, dass die Pfleger einem bevormundend gegenübertreten. Man werde verkindlicht. In der betreuten Struktur, in der Delvaux lebt, ist sogar vertraglich festgehalten, dass das Personal sich aus seinen Angelegenheiten herauszuhalten hat. – Unabhängig davon, zu welcher Tageszeit man essen, zu Bett gehen oder Musik hören wolle. Doch die Wohnstruktur in Gasperich ist noch immer ein Pilotprojekt. Ein rechtlicher Anspruch auf „persönliche Assistenz“ würde bedeuten, ganz und gar autonom wohnen und im besten Fall über ein persönliches Budget verfügen zu können. Noch stehe man am Anfang. „Wir veranstalten diese Informationsveranstaltung am Montag, weil die Pflegeversicherung reformiert werden soll und wir wirklich ein Modell schaffen wollen, in dem Selbstbestimmung und soziale Teilhabe der Menschen im Vordergrund stehen und nicht die Defizite“, fasst Patrick Hurst die Anliegen der Behindertenrechtsorganisationen zusammen. „Es ist höchste Zeit, dass die Regierung in diesem Sinne ein Gesetz verabschiedet, das die UN-Konvention in Nationales Recht umwandelt. Das heißt, wir bräuchten ein echtes Teilhabegesetz.“

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Am kommenden Montag laden „Nëmme mat eis“, „Zesummen fir Inklusioun“, „ZAK!“ und „daaflux“ zur gemeinsamen Diskussion ein. Die Informationsveranstaltung zum Thema „Reform der Pflegeversicherung“ für Menschen mit Behinderung findet am 22. September von 18.30h bis 21h im Saal „Eugénie Ensch“ in den Räumlichkeiten von Info-Handicap (65, avenue de la Gare, Luxembourg) statt. Der Veranstaltungsort ist barrierefrei, die Verdolmetschung in Deutsche Gebärdensprache (DGS) ist gewährleistet.


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