SOZIALDIALOG: Ist denn schon wieder Weihnachten?

Regierung und Arbeitnehmer haben ein 19 Punkte umfassendes Abkommen unterschrieben. Im Gegenzug für Zugeständnisse von Blau-Rot-Grün verpflichtet sich das Patronat, im Zeitraum von drei Jahren 5.000 Arbeitslose einzustellen.

Engere Zusammenarbeit zwischen Adem und Unternehmen, Flexibilisierung des Elternurlaubs, ein zweites „Omnibus-Paket“ zur administrativen Vereinfachung, bis zum Jahr 2018 Verzicht auf Steuererhöhungen für Betriebe, Anhebung des Regierungsbeitrags zur „Mutualité des employeurs“…Sowohl Xavier Bettel als auch die Vertreter der UEL (Union des entreprises luxembourgeoises) zeigten sich am Ende der „Bipartite“ vom 14. Januar zufrieden.

Grund zur Zufriedenheit hatte aber vor allem die Unternehmerseite: Neben konkreten Maßnahmen in ihrem Sinn hat sie sich auch längerfristige Garantien erstritten. Zum Beispiel eine Selbstverpflichtung der Regierung, Steuererhöhungen für Betriebe bis zum Ende der Legislaturperiode 2018 möglichst zu vermeiden. Eine Festlegung, die angesichts der anstehenden Debatte zu einer Steuerreform erstaunen mag: Wenn schon im Voraus feststeht, dass es weder Steuererhöhungen für Betriebe noch eine Reichensteuer geben wird – die letztere hat Finanzminister Pierre Gramegna explizit ausgeschlossen -, riskiert die Debatte, zumindest einseitig zu werden.

Den größten Sieg hat der Unternehmerverband UEL aber wohl beim gesetzlichen Mindestlohn errungen. Die Regierung verpflichtet sich, das Gesetz zum Mindestlohn in dem Sinne abzuändern, dass eine automatische Anhebung des unqualifizierten Mindestlohns zum qualifizierten Mindestlohn nach zehn Dienstjahren nicht stattfindet. Sie will damit, laut Abkommen, verhindern, dass unqualifizierte Arbeitnehmer nach Ablauf der Zehn-Jahres-Frist entlassen werden.

Die Maßnahme ist vor allem als Reaktion auf ein Urteil der „Cour de cassation“ zu verstehen. Diese hatte im Juli 2014 entschieden, die OGBL-Sekretärin für den Reinigungsbereich Estelle Winter habe nach zehn Jahren Beschäftigung als Putzfrau bei einer Reinigungsfirma ein Anrecht auf den qualifizierten Mindestlohn und ihr Arbeitgeber die Pflicht, ihr die Differenz für die letzten 15 Jahre, während derer sie den unqualifizierten Mindestlohn erhalten hatte, zu erstatten. Ziel der Einigung zwischen Arbeitnehmern und Regierung ist es nun, zu verhindern, dass dieses Urteil „Schule macht“.

Arbeitsplätze gegen Planungssicherheit

Es gibt gute Gründe für eine Anhebung des Mindestlohns nach zehn Dienstjahren – nach dieser Zeitspanne kennt man, gerade in Bereichen wie dem Reinigungssektor, seinen Beruf und kann demnach als qualifiziert gelten. Doch gibt es auch Gründe, die dagegen sprechen: Was ist mit Arbeitnehmern, die sowohl über zehn Jahre Erfahrung als auch über eine Ausbildung verfügen? Nun hat die Regierung gewissermaßen ein Machtwort gesprochen und mischt sich damit indirekt in einen schwelenden Arbeitskampf ein. Die Anhebung vom unqualifizierten zum qualifizierten Mindestlohn ist seit Jahren Gegenstand des Sozialkonflikts im Reinigungssektor.

Im Gegenzug für die zugestandene „Planungssicherheit“ hat sich die UEL verpflichtet, über drei Jahre verteilt 5.000 zusätzliche Arbeitslose einzustellen. Werden in diesem Zeitraum in der Regel ca. 30.000 bei der Adem eingeschriebene Arbeitsuchende eingestellt, so sollen es in den kommenden drei Jahren 35.000 sein. Eine Kampagne soll die Arbeitgeber dazu motivieren, bei Einstellungen verstärkt auf die Adem zurückzugreifen. Außerdem soll bis Ende 2015 eine neue Software zur Jobvermittlung eingesetzt werden.

Für eine zukünftige Flexibilisierung des Elternurlaubs, gegen die sich die Arbeitgeber bislang gewehrt hatten, hat die UEL nun grünes Licht gegeben. Darüber hinaus wurde festgehalten, dass in nächster Zeit auch über eine eventuelle Flexibilisierung der Arbeitszeiten debattiert werden soll. Bleibt für die Arbeitnehmer nur zu hoffen, dass ihnen die Gewerkschaften bei dem anstehenden Dreierdialog nicht die späte Bescherung vermasseln.


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