NEVER ENDING LUXLEAKS: Auch der Frühling könnte heiß werden

Luxleaks bleibt aktuell. Im Europaparlament gewinnt die Idee eines Untersuchungsausschusses immer mehr Anhänger quer durch die Parteien. Derweil verdeutlichen die Details der EU-Kommission über den Steuerdeal mit Amazon, wie erfinderisch Steuerpolitik sein kann.

Tax-ruling mit „kosmetischen Arrangements“: Der EU-Kommission nach wurde Amazon vom Luxemburger Fiskus bevorzugt behandelt und kam so in den Genuss von unerlaubten Staatsbeihilfen.

„Diese Entscheidung hat nichts mit der Person Jean-Claude Juncker zu tun.“ Der deutsche Europa-Abgeordnete Markus Ferber muss dieser Tage wiederholt erklären, wieso er nun doch den Antrag des Parlaments, einen Untersuchungsausschuss zur Luxleaks-Affäre einzurichten, unterschrieben hat. Es ginge ihm darum, in Sachen Steuerflucht endlich voranzukommen, sagt der CSU-Politiker hinzu und räumt ein, dass sein Entschluss in seiner Fraktion, der Europäischen Volkspartei, zu manchen Diskussionen geführt hat.

Die Parteispitze hatte sich im Herbst vergangenen Jahren in der Tat genau wie die der Sozialdemokraten und der Liberalen gegen einen Spezial-Ausschuss des Parlaments ausgesprochen. Wohl nicht zuletzt, um EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker unangenehme Fragen zu ersparen.

„Juncker sollte in die Offensive gehen“

Doch neben Ferber haben auch andere EVP-Vertreter, wie etwa Werner Langen (ebenfalls CSU), ihre Unterschrift unter den Antrag gesetzt. Manche zogen sie allerdings später zurück. Sie „seien partei-intern unter Druck geraten“, kommentierte Rebecca Harms, die Chefin der Grünen in Brüssel das Geschehen. Gerüchten zufolge soll Kommissionpräsident Juncker gar mit Rücktritt gedroht haben. Es gehe jedoch nicht darum, „gegen Juncker vorzugehen“, betonte Rebecca Harms, man wolle auch keinesfalls „das Mandat des Ausschusses auf Luxemburg beschränken“. Kommissionspräsident Juncker habe, so Harms, in dieser Sache nichts mehr zu verlieren. Im Gegenteil: „Er kann nur gewinnen, wenn er offensiver damit umgeht.“

Dieser Meinung ist auch der Luxemburger Europa-Abgeordnete Frank Engel, ebenfalls EVP-Mitglied. „Jean-Claude Juncker sollte sofort seine Bereitschaft ankündigen, vor einem solchen Ausschuss auszusagen“, bekräftigt Engel. „Alles andere erhärtet den Verdacht, dass doch etwas verheimlicht wird.“ Eventuelle Rücktrittsdrohungen des Kommissionspräsidenten bestätigt der Luxemburger nicht, „Es würde mich jedoch nicht wundern“, fügt er hinzu.

Dass möglicherweise Druck innerhalb seiner Fraktion ausgeübt wurde, streitet der CSV-Politiker Engel ab, weiß jedoch von „massiven Diskussionen innerhalb der deutschen Delegation“ zu berichten. Er spricht von einer „deutschen Angelegenheit“, von „schlechtem Stil“, einen solchen Antrag zu unterschreiben, ohne dies vorher anzukündigen. „Wir werden darüber noch diese Woche auf unserer Fraktionssitzung diskutieren“, so Engel. Das demokratische Recht eines jeden Parlamentariers, eine solche Initiative zu unterstützen, würde in jedem Falle partei-intern nicht in Frage gestellt.

376 EU-Abgeordnete müssen für den Ausschuss stimmen

Die EVP respektiere „das Recht einer Minorität des Parlaments, einen Untersuchungs-Ausschuss zu fordern“, teilte Fraktionschef Manfred Weber (ebenfalls CSU) auf Twitter mit, kurz nachdem bekannt wurde, dass genug Abgeordnete das Mandat für einen Untersuchungsausschuss unterzeichnet haben.

Bereits Ende Oktober hatten die Grünen im Europaparlament einen entsprechenden Antrag gestellt und waren seitdem auf Unterschriftensuche. Anfangs gesellten sich lediglich Grüne und Vertreter der Vereinigten Linken dazu, in den letzten Wochen unterschrieben jedoch zunehmend neben Christdemokraten auch Liberale und Sozialdemokraten. Zwar machten tatsächlich sechs Abgeordnete, allesamt EVP-Mitglieder, einen Rückzieher. Doch aktuell steht der Zähler auf 191 Unterschriften, wie Grünen-Sprecherin Ruth Reichstein bestätigte. Das sind drei mehr als benötigt werden, um einen Untersuchungsausschuss beantragen zu können.

Gewonnen ist das Rennen für die Ausschuss-Befürworter jedoch noch lange nicht. Der Antrag liegt derzeit im Büro der Fraktionsvorsitzenden, Parlamentspräsident Martin Schulz lässt ihn von Experten „juristisch im Hinblick auf die EU-Vertragsgrundlage“ überprüfen. Die Fraktionsvorsitzende habe zudem das Recht, das Mandat entsprechend ihren Wünschen zu verändern. Am kommenden Donnerstag soll dann die Entscheidung fallen, ob es der Vollversammlung zur Abstimmung vorgelegt wird. Und dort muss dann immerhin eine Mehrheit der 751 Abgeordneten dafür stimmen.

Kosmetische Arrangements zu Gunsten von Amazon

Doch nicht nur diese Entscheidung dürfte der EU-Kommissionspräsident aufmerksam verfolgen. Auch innerhalb seiner Kommission befasst man sich derzeit mit Dossiers, die für Jean-Claude Juncker alles andere als irrelevant sind. Auf 23 Seiten beschreibt die Kommission, wieso in ihren Augen der 2003 vereinbarte Steuervorentscheid zwischen der Luxemburger Behörde und dem Internet-Kaufportal Amazon „nicht kompatibel ist mit den Regeln des europäischen Binnenmarkts“ und in den Augen der Kommission Amazon den Genuss einer „unerlaubten Staatsbeihilfe“ beschert.

Das verworrene Rechenmodell des besagten Tax rulings wird im Brüsseler Brief detailliert aufgedröselt und engagierte EU-Funktionäre zeichneten es der Brüsseler Presse im eigens einberufenen technischen Briefing auf einem Flip-Chart Schritt für Schritt nach. Sie kommen zu dem Schluss, dass es „unnötig komplex“ ist, dabei keine der von der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) anerkannten Methoden angewandt wurde.

Die Kommission stellt sich insbesondere Fragen darüber, wieso Luxemburg sich bei diesem Tax ruling auf Anfrage des Unternehmens auf eine Rechenmethode eingelassen hat, die eine Deckelung des prozentualen Anteils des Gewinns vorsieht. „Keine traditionelle Methode“, so der Kommentar. Dank „kosmetischer Arrangements“ könnten europäische Amazon-Filialen übertrieben hohe Lizenzgebühren an die für die gesamte europäische Logistik zuständige „Amazon Europe Technologies Holding“ bezahlen und so ihre eigenen Profite minimieren. Bei dieser Niederlassung handelt es sich praktischerweise um ein Unternehmen, das „tax transparent“ ist und demnach nicht der Luxemburger Körperschaftssteuer unterliegt.

Das unübersichtliche Hin- und Herschieben von Unternehmensprofiten erinnert an die Einzelheiten, welche die Kommission vor kurzem über die niederländischen Niederlassungen der US-Kaffee-Kette Starbucks veröffentlicht hatte. Es zeigt gleichzeitig die physischen Grenzen der Brüsseler Kontrollfunktion auf. Derzeit stehen in der zuständigen Generaldirektion der Kommission kaum mehr als eine Handvoll Beamte zur Verfügung, um die Aktenberge zu wälzen.

Begrenzte Kapazitäten der EU-Kommission

Man habe inzwischen der Kommission alle Unterlagen zur Verfügung gestellt, teilte das Luxemburger Finanzministerium mit, dies wurde in Brüssel auf Nachfrage bestätigt. Doch wer soll nun die übermittelte Liste der Tax rulings durchgehen? Oder die durch Luxleaks veröffentlichen Daten? Die für Konkurrenz zuständige Kommissarin Margarethe Vestager ließ unlängst verlauten, man wolle das Problem „struktureller“ angehen.

Vielleicht auch angesichts dieser Perspektive fiel die Reaktion der Luxemburger Regierung auf die veröffentlichten Details zum Steuerdeal mit Amazon eher gelassen aus. Als ob die Nachricht dadurch an Brisanz verlieren würde, teilte das Finanzministerium mit, der Brüsseler Brief enthalte „nichts Neues“. Die Vorwürfe einer illegalen Staatsbeihilfe wies man zurück und gab sich zuversichtlich, die Kommission davon zu überzeugen, „dass der Vorentscheid legal sei und keinerlei selektiven Vorteil gewährt“ habe.

Letzteres bestreitet die Kommission in ihrem Schreiben explizit. Das vorliegende Tax ruling entspreche nicht den Bedingungen des freien Wettbewerbs und bevorteile das Unternehmen Amazon gegenüber seiner Konkurrenten.

Auf eine Summe der Steuern, die Amazon möglicherweise eingespart haben könnte, wollte sich die Kommission nicht festlegen. „Dies zu quantifizieren, wird das größte Problem der Kommission sein“, ist Frank Engel überzeugt. Immerhin müsse nachgewiesen werden, welche Höhe die unerlaubte Staatsbeihilfe beträgt, um festzulegen, welche Summe Amazon an den Luxemburger Staat zurückzuzahlen hat. Eine Rückzahlung der Steuern ist in der Tat die „Strafe“, die das Unternehmen zu befürchten hat. Die Summe könnte beachtlich sein, immerhin läuft das Steuerabkommen nunmehr seit über zehn Jahren.

Eine Entscheidung über diesen Fall will Brüssel im zweiten Trimester bekannt geben. Das wäre also noch bevor das Großherzogtum die Präsidentschaft der Europäischen Union übernimmt. Auch das käme Luxemburg zweifellos entgegen.


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