Ausnahmezustand: Notwendig oder gefährlich?

Die von der Regierung vorgeschlagene Änderung des Verfassungsartikels zum „état d’urgence“ ist äußerst umstritten.

(Foto: art_inthecity)

Am Dienstag dieser Woche stand eine Debatte und eine Abstimmung über die von der Regierung vorgeschlagene Verfassungsreform auf der Tagesordnung der Abgeordnetenkammer. Wegen einer Erkrankung des „rapporteurs“ der Gesetzesvorlage Alex Bodry musste sie jedoch abgesagt werden.

Beim vorliegenden Text handelt es sich um eine Änderung des Verfassungsartikels 32.4 über den Ausnahmezustand. Seit den Pariser Attentaten von November 2015 befasst sich die Regierung nun mit diesem Text. Frankreich befindet sich seit den Anschlägen übrigens dauerhaft im Ausnahmezustand.

Bisher galt, dass der Ausnahmezustand im Fall einer internationalen Krise von der Regierung in Kraft gesetzt werden kann. mehr lesen / lire plus