Berufliche Wiedereingliederung
: Der Weg zurück


Vor einem Jahr wurde das Gesetz zur beruflichen Wiedereingliederung in entscheidenden Punkten reformiert: Wer aus gesundheitlichen Gründen seine alte Arbeit nicht mehr machen kann, soll risikolos eine Chance haben auf einen neuen Job. Doch die neue Praxis ist womöglich nicht immer so sozial wie propagiert.

Nach jahrelanger Krankheit zurück an den Arbeitsplatz? 
Nicht wenige Menschen in Luxemburg sind angesichts der befürchteten Überforderung verzweifelt. (Foto: Pixabay)

Meist war es eine Reise ohne Wiederkehr. Ein Unfall, eine schwere Erkrankung, gesundheitliche Beschwerden – wer aus solchen Gründen in Luxemburg seinen Beruf nicht länger ausüben konnte und sich im „reclassement“ befand, kehrte oftmals nicht mehr auf den Arbeitsmarkt zurück. Ein neuer Job war ein extremes Wagnis. Wer wusste schon im Voraus, ob die alte Leistungsfähigkeit tatsächlich wieder abrufbar ist? Zu groß das Risiko, dass man sich als überfordert erwies und womöglich kündigen musste, ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld mit nichts als RMG dastand. Dann doch lieber geduldig das am vormaligen Lohn orientierte Wartegeld beziehen und weiter abwarten, auf die Idealstelle ohne Überforderungsrisiko.

Ein untragbarer Zustand, der mit der Reform des Gesetzes zur beruflichen Wiedereingliederung vor einem Jahr beendet worden ist. Das neue Gesetz sieht einen „statut de reclassement professionnel“ vor: Die wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedernde Person kann einen Arbeitsplatz annehmen; wenn sie in der Probezeit entlassen wird, kommt sie wieder zurück in den Status des Reclassement. Carlos Pereira vom OGBL begrüßt die Reform: „Die Leute brauchen keine Angst mehr zu haben, dass sie vor dem Nichts stehen, falls sie in der Probezeit scheitern.“

Damit scheint ein wesentliches Ziel der Reform erreicht, die ansonsten insbesondere der Aufwertung der betriebsinternen Wiedereingliederung (woxx 1387) und der Einbeziehung der Grenzgänger in die gesetzlichen Garantien galt.

Doch ungetrübt ist die Freude über das Ende des bisherigen Status Quo nicht. „Der Beratungsbedarf ist in den letzten zwei Monaten sprunghaft angestiegen“, sagt Angela Ruess-Kaszun von der Beratungsstelle Zarabina, die sich um Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt bemüht. Grund dafür ist der der Umstand, dass das Arbeitsamt gegenwärtig den Gesundheitszustand all jener überprüfen lässt, die sich noch gemäß dem alten Gesetz im Reclassement-Status befinden, die wegen ihrer gesundheitlichen Situation zurzeit also ganz oder teilweise erwerbsunfähig sind. Die medizinische „Re-evaluierung“ dieser Betroffenen war vor der Gesetzesreform gar nicht möglich. Nun jedoch kann der Arbeitsmediziner der ADEM entscheiden, ob der Zustand dieser Personen tatsächlich unverändert und es daher sinnvoll ist, wenn sie weiterhin das von der Pensionskasse ausgezahlte Wartegeld beziehen. Ist keine Besserung mehr in Aussicht, steht der Antrag auf Invalidenrente an.

Plötzlich wieder arbeitsfähig?

Probleme gibt es derzeit vor allem in Fällen, in denen der Amtsarzt die dritte Möglichkeit in Betracht gezogen hat: dass die re-evaluierte Person wieder arbeitsfähig ist. Mit dieser Einschätzung sehen sich dieser Tage plötzlich Menschen konfrontiert, die mitunter schon sechs, sieben Jahre oder sogar noch länger unter Bezug von Wartegeld im „Reclassement“ gewesen sind. „Viele sind relativ hilflos angesichts des neuen Status, den sie jetzt auf einmal haben. Wer arbeitsfähig geschrieben wird, ist deshalb nicht gesund“, hebt Ruess-Kaszun hervor. Rund 4.000 Personen werden ihr zufolge derzeit neu evaluiert; die Adem indes gibt auf Nachfrage keine Zahlen preis. „Diese Leute müssen zum einen damit klarkommen, dass sie jetzt eine Arbeitsstelle brauchen“, so Ruess-Kaszun. „Zum anderen müssen sie herausfinden, welchen Beruf sie überhaupt noch ausüben können, wenn sie in den alten Job nicht zurückkönnen.“

Die Betroffenen seien auf die neue Situation nicht vorbereitet, beklagt sich auch Carlos Pereira vom OGBL. Zwar steht ihnen laut Gesetzesreform noch zwölf weitere Monate nach Bescheinigung der Arbeitsfähigkeit der Bezug des Wartegeldes zu. „Diese Frist ist zu kurz, vor allem, weil die nötige Unterstützung durch die ADEM fehlt“, wie nicht nur Pereira meint.

Pierre Bayonnove, der als Abteilungsleiter des „Service handicap et reclassement professionnel“ bei der ADEM für das Thema zuständig ist, weist diese Kritik zurück. „Wir versuchen seit Jahren zu vermitteln, dass man zuerst einmal selbst aktiv nach einer Anstellung suchen muss.“ Das Arbeitsamt sei vor allem als Hilfestellung gedacht. „Für die Leute, die mit uns zusammenarbeiten, können wir natürlich auch umso mehr tun.“

Der zuständige Minister reagiert verärgert über die Kritik an der ADEM und der Reform. „Die Leute werden auf jeden Fall begleitet und unterstützt, deswegen sind die Vorwürfe ganz einfach falsch“, sagt Nicolas Schmit. So sei die Evaluierung der „capacité restante“ der erste Schritt, nachdem festgestellt wurde, dass eine betroffene Person wieder arbeitsfähig ist. „Es wird gemeinsam mit dem Berufsberater geschaut, welche Arbeitsplätze in Frage kommen, um die Person in den Arbeitsmarkt zu reintegrieren. Wir haben uns die nötigen Mittel verschafft, um den Leuten zu helfen. Zum Beispiel haben wir einen Arbeitspsychologen eingestellt, der nur für die betreffende Kategorie von Personen zuständig ist“, so der Arbeitsminister. Des Weiteren gebe es beispielsweise einen „stage de professionnalisation“, der es den Betroffenen erlaube, sich in einem bestimmten Betrieb über die Adäquatheit einer Arbeitsstelle zu informieren.

„Keine Hetzjagd“

Carlos Pereira vom OGBL befürchtet dennoch, dass die auch von seiner Gewerkschaft befürwortete Reform sich letztlich gegen die Lohnabhängigen richtet: „Das Ziel der Reform ist im Endeffekt die Einsetzung eines Sparprogramms. Man will Leute aus dem Reclassement rausbekommen, ohne sich den Kopf zu zerbrechen, was aus ihnen wird.“ Beim OGBL sei man der Auffassung, dass wer nach der alten Regelung jahrelang im Reclassement war, ohne einen Arbeitsplatz vermittelt bekommen zu haben, die Bedingungen zum Bezug der Invalidenrente erfüllt: „Wenn jemand acht, neun Jahre lang Wartegeld bezogen hat, dann muss man mir erklären, warum diese Person nicht mittlerweile in den Arbeitsmarkt integriert werden konnte“, so Pereira. „Also ist das jetzige Verfahren offensichtlich die billige Art, um Leute in den RMG zu drängen.“

Wo der Minister Drückeberger wittert, betonen Zarabina und andere die individuelle Not: Es könnten all jene auf der Strecke bleiben, die zwar physisch arbeitsfähig erscheinen mögen, deshalb aber noch lange nicht in der Lage sind, von heute auf morgen in der stressigen Realität am Arbeitsplatz zu bestehen.

„Das Interesse unseres Arbeitsmediziners ist es sicher nicht, eine Hetzjagd zu starten, weil irgendwelche Leute vermeintlich jahrelang Wartegeld bezogen haben“, entgegnet Pierre Bayonnove von der ADEM.

Arbeitsminister Schmit erklärt sich die negative Reaktion letztlich damit, „dass Leute, die nun eine ganze Zeit im reclassement waren natürlich nicht froh sind, dass sie nun re-evaluiert werden und ihnen gesagt wird, du könntest eigentlich gut an den Arbeitsmarkt zurückkehren“. Zwar sei es menschlich nachvollziehbar, wenn man einen Vorteil habe, diesen nicht verlieren zu wollen. Sozialpolitisch jedoch, so Schmit, sei dies der falsche Weg: „Solche Maßnahmen können nur dann aufrechterhalten bleiben, wenn sie den Leuten zugutekommen, die wirklich darauf angewiesen sind.“

Für Zarabina-Geschäftsführerin Ruess-Kaszun ist es noch nicht ausgemacht, welche Folgen die Reform letztendlich hat. „Es geht darum, das Gesetz so menschenfreundlich umzusetzen, dass die Betroffenen die Chance haben, auch tatsächlich wieder eine adäquate Arbeitsstelle zu finden.“


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