Brexit: War es das?

Erstaunlich schnell hat das europäische Establishment den Brexit als unumkehrbar abgehakt.

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(Foto: Secretlondon)

In den Schlussbestimmungen des Lissaboner Vertrages heißt es im Artikel 50: „Jeder Mitgliedstaat kann im Einklang mit seinen verfassungsrechtlichen Vorschriften beschließen, aus der Union auszutreten.“ Und weiter in einem zweiten Absatz: „Ein Mitgliedstaat, der auszutreten beschließt, teilt dem Europäischen Rat seine Absicht mit. Auf der Grundlage der Leitlinien des Europäischen Rates handelt die Union mit diesem Staat ein Abkommen über die Einzelheiten des Austritts aus und schließt das Abkommen, wobei der Rahmen für die künftigen Beziehungen dieses Staates zur Union berücksichtigt wird.“

Auch wenn es in den Vorgänger-Verträgen überhaupt keine Angaben zum Austritt aus der Europäischen Union gab, so erstaunt der Mangel an Präzision dieser Regelung doch: Ist der Austrittsbeschluss bekanntzugeben oder nur die Absicht zu ihm?

Es ist nämlich zumindest umstritten, wie ein Beschluss zum Brexit in Großbritannien „im Einklang mit seinen verfassungsrechtlichen Vorschriften“ zu Stande kommen kann. So mancher Verfassungsrechtler jenseits des Ärmelkanals bezweifelt, dass die britische Regierung ein Verfahren zum Austritt aus einem internationalen Vertrag in Gang setzen kann, ohne dass das Parlament dazu seine Zustimmung gegeben hat.

Schließlich handelt es sich nicht um ein einfaches internationales Abkommen, das im Vereinigten Königreich tatsächlich zu den Prärogativen der Regierung ihrer Majestät gehört, sondern um ein Vertragswerk, das eine ganze Palette von Regelungen umfasst, die auf das Alltagsleben direkte Auswirkungen haben.

Unklar ist auch, ob, angesichts des besonderen Autonomiestatus von Schottland, ein Austrittsbeschluss nicht auch der Zustimmung des dortigen Parlamentes bedarf.

1378Referendum-BallotSo gesehen ist es etwas erschreckend, wie schnell jetzt die Austritts-prozedur in Gang gesetzt wird, von der fast alle eingestehen, dass sie eigentlich nicht dafür vorgesehen war, einmal ernstlich aktiviert zu werden.

Dass der politisch abgehalfterte David Cameron nicht mehr an allen Ratssitzungen teilnimmt, weil die restlichen EU-Mitglieder bei den Beratungen über die Folgen des Brexit nun unter sich bleiben wollen, ist als pragmatisches Vorgehen sicherlich nachzuvollziehen. Aber seine Nicht-Teilnahme kann offiziell erst verlangt werden, wenn der Austrittsbeschluss seitens der Briten formell erklärt worden ist.

Natürlich ist es im Sinne beider Seiten, wenn das „Abkommen über die Einzelheiten des Austritts“ schnellstmöglich in Angriff genommen wird. Aber noch handelt es sich um einen innerbritischen Prozess, dessen Ausgang alles andere als klar ist.

Brüssel verfällt in Sachen Brexit in den alten Reflex, den Rat als alleinigen Akteur zu sehen.

Nach einem konsultativen Referendum, das ein anderes Ergebnis erbracht hat, als die Regierung und eine Mehrheit des Parlamentes erwartet hatten, wären Neuwahlen wohl die sauberste Lösung. Es wäre zwar ein Spiel mit dem Ukip-Feuer, doch so ein Spiel ist auch das Referendum bereits gewesen.

Die Eile, die jetzt auf einmal bei dem Vorhaben, sich der unbequemen Querulanten von der Insel zu entledigen, an den Tag gelegt wird, konterkariert auch alle Bemühungen, ein „Exit vom Brexit“ zu erreichen. 51,9 Prozent zu 48,1 mag auf den ersten Blick ein eindeutiges Ergebnis sein, doch in Wahrheit ist es nur etwas mehr als ein Drittel der Stimmberechtigten, das sich aktiv für ein „should leave“ ausgesprochen hat – und keineswegs alle von diesen hatten eine halbwegs zutreffende Vorstellung von den Konsequenzen. Die meisten Parlamente gestehen sich für die Verabschiedung ihrer Gesetzte mindestens eine zweite Lesung zu, um Gewissheit zu schaffen: Ist es wirklich das, was wir wollen?

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(Foto: Christine Matthews)

Aber nicht nur auf der Insel gibt es in großen Teilen der Bevölkerung den Wunsch alles noch einmal zu überdenken, auch auf dem Kontinent fehlt es nicht an Stimmen, die den Brexit noch nicht für ausgemacht halten.

Das europäische Establishment spricht zwar von jetzt anstehenden notwendigen Veränderungen und von mehr Bürgernähe, doch verfällt es in Sachen Brexit in den alten Reflex, den Rat als alleinigen Akteur zu sehen, der alles hinter verschlossenen Türen vorbereitet und am Ende das Ergebnis als „alternativlos“ durchboxt.


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