Im Kampf gegen Gewalt gegen Mädchen und Frauen wurde hierzulande bereits viel getan, es bleibt aber noch Luft nach oben, so die Vertreter*innen der konsultativen Menschenrechtskommission (CCDH) am Donnerstag auf einer Pressekonferenz. Anlass war die Vorstellung ihres Gutachtens zum Gesetzesprojekt 7167, das die Umsetzung der Istanbul-Konvention vorsieht. Auf ebendiese beruft sich die CCDH, wenn sie im Gesetzesentwurf fehlende Definitionen der Konzepte „weibliche Genitalverstümmelung“ und „häusliche Gewalt“ kritisiert. Im aktuellen Text liege der Fokus zudem ausschließlich auf der physischen Gewalt. Diese Beschränkung entspreche nicht den Forderungen der Istanbul-Konvention und müsse erweitert werden, so die Juristin Deidre Du Bois. Außerdem beanstandet die CCDH, dass die Bedürfnisse von Frauen, die sich aufgrund eines Handicaps oder eines Migrationshintergrundes in einer besonders verletzlichen Lage befinden, zu wenig bedacht wurden. Als größte Schwachstellen macht die CCDH fehlende Statistiken zu Gewalt gegen Frauen sowie mangelnde Bemühungen im Bereich der sexuellen und affektiven Bildung bei Kindern und Jugendlichen in der Schule aus. Sie legt der Regierung nahe, ihre Bemühung hinsichtlich Prävention, Information und Sensibilisierung künftig zu verstärken.
Gewalt gegen Frauen: CCDH fordert weitere Bemühungen
Cet article vous a plu ?
Hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Tagged CCDH, feminismus, gewalt, Istanbul-Konvention, Menschenrechte, woxx1458.Speichere in deinen Favoriten diesen permalink.