Diskriminierung von Alleinerziehenden

45 Prozent der Einelternfamilien in Luxemburg leben unter der Armutsgrenze. Um dem entgegenzuwirken fordert das „Collectif monoparental“, Alleinerziehende der Steuerklasse 2 zuzuordnen.

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Verheiratete Paare werden im Vergleich zu Alleinerziehenden steuerlich stark bevorzugt. In einem offenen Brief an die kommende Regierung fordert das „Collectif monoparental“, dem entgegenzuwirken. Zurzeit fallen Alleinerziehende in die Steuerklasse 1A, verheiratete oder gepacste Paare mit oder ohne Kinder dagegen in die Steuerklasse 2. Das sei darauf zurückzuführen, dass Alleinerziehende und ihre Kinder nicht als Familien anerkannt seien, heißt es im Brief. Diese immer noch vorherrschende Abgrenzung würde Einelternfamilien stark benachteiligen.

Es wird gefordert, Einelternfamilien ebenfalls der Steuerklasse 2 zuzuordnen, den „crédit d’impôt monoparental“ zu vervierfachen und den „crédit d’impôt salarial“ zu verdoppeln. Alle Bedingungen, um Steuerkredite zu erhalten, sollen zudem abgeschafft werden.

11 Prozent der Luxemburger Haushalte setzen sich aus Alleinerziehenden und ihren Kindern zusammen. Davon leben 45 Prozent unter der Armutsgrenze. Das „Collectif monoparental“ bittet die Parteien deshalb darum, sein Anliegen sowohl in den Koalitionsverhandlungen als auch im Regierungsprogramm zu berücksichtigen.


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