Endlich stehen die parlamentarischen Arbeiten zum Gesetzesprojekt in puncto Denkmalschutz vor dem Abschluss. Doch das Ergebnis ist mager.
Seit nunmehr sieben Jahren wird am Gesetzesprojekt 4715 „concernant la conservation et la protection des sites et monuments nationaux“ herumgedoktert. Dieses neue Denkmalschutzgesetz soll das geltende vom 18. Juli 1983 ablösen, da diese alte Regelung Anlass zu divergierenden Interpretationen gab. Doch gerade in einer Zeit, in der die Auseinandersetzungen um die Luxemburger Denkmalschutzpolitik mit dem Streit um die Belvaler Hochöfen oder die angekĂĽndigte Renovierung des Pont Adolphe wieder aufflammen – die wiederum offensichtlich machten, wie unzureichend und ineffizient in Luxemburg Kriterien und Mittel des Denkmalschutzes ausgelegt sind – liegt ein Gesetzesprojekt vor, das an Halbherzigkeit kaum zu ĂĽberbieten ist.
So wird die Gelegenheit verpasst, dem Denkmalschutz endlich ein klares und zeitgemäßes Profil zu geben: Etwa, indem die Kompetenzen der Denkmalschutzbehörde gestärkt werden und grundsätzlich für mehr Transparenz in Bezug auf Klassierungsanträge, Gutachten und Entscheidungen gesorgt wird. Doch anstatt die Beteiligung von Gemeinden, betroffenen Berufssparten und der Zivilgesellschaft zu garantieren, erschöpft sich das Gesetzesprojekt 4715 in einer laschen Beschreibung des Klassierungsherganges sowie einem größeren Kapitel über das Anbringen von Reklame im öffentlichen Raum.
Gravierende Schwachstellen in der Denkmalschutzpolitik wurden nicht behoben – im Gegenteil: So soll demnächst sogar die Schutzphase fĂĽr ein Monument, die bislang schon mit Antragstellung begann, insofern abgeschafft werden, als sie erst mit dem Vorliegen eines „ArrĂŞtĂ© grand-ducal“ rechtskräftig wird – was de facto jedem Bauherrn die Möglichkeit gibt, zwischenzeitlich vollendete Tatsachen zu schaffen. Auch das Initiativrecht der BĂĽrgerInnen fĂĽr Klassierungsvorschläge wurde beschnitten: Ein Ă„nderungsantrag der Regierung zum Gesetzesprojekt schreibt nun zehn Prozent der Unterschriften sämtlicher Gemeindeeinwohner vor, um ĂĽberhaupt die Klassierung eines Objektes beantragen zu können. Und dies, obwohl es sich letztlich nur um ein Vorschlagsrecht handelt.
Das Gesetzesprojekt wird denn auch vom Mouvement Ă©cologique in seiner Stellungnahme, die am 3. Mai in der parlamentarischen Kommission besprochen wurde, als „rĂĽckwärtsgewandte Reform“ bezeichnet. Aus einem klaren denkmalschĂĽtzerischen Auftrag an den Staat sei eine Kann-Bestimmung geworden, moniert der Mouvement. So sei der bestehende Wirrwarr an Schutzkategorien nicht geklärt worden. Der vorliegende Gesetzesentwurf wurde nicht mit der „commission d’amĂ©nagement“ des Innenministeriums abgestimmt: Unklar bleibt somit, wie eine Klassierung aus Denkmalschutzinteressen mit den kommunalen Entwicklungs- und Bebauungsplänen zusammengeht.
Auch ist laut MĂ©co eine von allen BĂĽrgern nachvollziehbare Hierarchie der Schutzkriterien notwendig – gerade, weil die aktuell bestehenden rechtlichen Unterschiede zwischen Klassierung und Inventarisierung so verwischt wurden, dass diese Aufteilung de facto keinen Sinn mehr macht. Insgesamt fordert der MĂ©co mehr Transparenz: Mittels einer öffentlichen Datenbank sollten Anträge und Gutachten der „Commission des sites et monuments“ sowie Entscheidungen des Ministeriums zugänglich gemacht werden. Auch mĂĽsse endlich eine kohärente Denkmalschutzstrategie ausgearbeitet werden. Das Gesetzesprojekt hätte die Möglichkeit bieten können, ein nationales Kulturgut-Inventar zu erstellen. Dieses könnte dann als Grundlage fĂĽr einen Aktionsplan fungieren.
Allzu oft hat das Kulturministerium in puncto Denkmalschutz mittels Last-minute-Aktionen reagiert, statt eine pro-aktive Vorgehensweise an den Tag zu legen. Das Gesetzesprojekt 4715 gibt kaum Instrumente an die Hand, diese Vorgehensweise zu verändern.

