Der Ausschluss von der Möglichkeit, Blut zu spenden, beziehe sich nicht auf „die homosexuellen Männer als solche, sondern auf deren Sexualpraktiken“. So argumentiert Gesundheitsministerin Lydia Mutsch in ihrer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage von Martine Mergen. Die CSV-Abgeordnete hatte von der Ministerin wissen wollen, ob sie gedenke, „angesichts einer Lockerung des Blutspende-Verbots gegenüber homosexuellen Männern in verschiedenen EU-Ländern“ das in Luxemburg bestehende Verbot „zu überdenken“. Ein Urteil des EU-Gerichtshofs hatte Mitte 2015 die Entscheidung hierüber den nationalen Gerichten übertragen (woxx 1317): Es sei an diesen, zu beurteilen, ob in ihren jeweiligen Ländern die Übertragung von Sexualkrankheiten nicht mit anderen, wirksameren Methoden verhindert werden könne. Seit dem Urteil bemühe sich das luxemburgische Gesundheitsministerium gemeinsam mit den Nachbarländern um ein „koordiniertes Vorgehen“, so Lydia Mutsch. Einige Länder würden in Erwägung ziehen, homosexuelle Männer, die während mindestens einem Jahr „kein riskantes Sexualverhalten hatten“, als Blutspender zuzulassen. „Sollte man in Zukunft in der Lage sein, zu belegen, dass eine solche Öffnung der Zulassungskriterien kein erhöhtes Risiko zur Folge hat, könnte man sich in Luxemburg ein ähnliches Modell vorstellen“, schließt die Ministerin ihre Antwort ab.
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