Sind LGBT (lesbian, gay, bi, transgender)-Menschen im Gefängnis ausreichend vor Übergriffen geschützt? Wie werden Transsexuelle angesprochen? Und sind im neuen Knast „Ueschterhaff“ spezielle Vorrichtungen zum Schutz von LGBT-Personen vorgesehen? Das wollte die LSAP-Abgeordnete Cécile Hemmen von Justizminister Felix Braz wissen. Der antwortete auch – allerdings gewohnt vage. Die Gefängnisanstalten täten alles in ihrer Macht Stehende, um gefährdete Personen adäquat zu schützen – auch wenn es keine besonderen Bestimmungen für LGBT-Häftlinge gebe, so Braz. GefängniswärterInnen sei es verboten, Häftlinge mit ihrem Vornamen anzusprechen; allerdings respektiere man bei der Anrede den Wunsch des/der Betroffenen. Im „Ueschterhaff“ werde es verschiedene Blöcke geben, sodass man die Häftlinge nötigenfalls nach verschiedenen Kriterien gesondert unterbringen und damit auch den Schutz von LGBT-Personen gewährleisten könne. Über Zahlenmaterial zu homophoben oder sexuellen Übergriffen auf Queers verfüge man nicht, da man erstens die Gefangenen nicht zwingen könne, Angaben zu ihrer sexuellen Orientierung zu machen, und zweitens viele Opfer von Übergriffen sich nicht zu deren Ursachen äußerten.
Knast: Schutz für LGBT-Menschen?
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