Menschenrechte: Some are more equal than others

Am 6. Juni lud das Centre pour l’égalité de traitement (CET) zusammen mit Intersex und Transgender Luxembourg a.s.b.l. (ITGL) zu einem Diskussionsabend zum Schutz der Menschenrechte von Trans’-Menschen ein. Der Abend war geprägt von konstruktiven Diskussionen, zeigte aber auch, dass noch viel Austausch nötig ist, da „Selbstbestimmung“ unterschiedlich dekliniert wird.

Luxemburg ist wieder mal kein Vorreiter was das Recht auf Selbstbestimmung von Minderheiten betrifft. (Foto: Wikipedia)

Luxemburg ist wieder mal kein Vorreiter was das Recht auf Selbstbestimmung von Minderheiten betrifft. (Foto: Wikipedia)

Sie ist immer noch ein Tabuthema, geprägt von Vorurteilen und Fehlinformationen: Die gesellschaftliche und rechtliche Situation von Trans’-Menschen in Luxemburg ist prekär. Die Prozedur zur Änderung der Geschlechtsangaben im Personalausweis, allein schon die Namensänderung, ist ein bürokratischer und unvermeidlich pathologisierender Spießrutenlauf. Luxemburg gehört immer noch zu den Ländern, in denen medizinische Eingriffe, unter anderem die unsägliche Sterilisation, sowie die Diagnose einer sogenannten „Geschlechtsidentitätsstörung“ bindend verlangt werden. Der Schutz vor Diskriminierung ist zwar fortgeschritten, immerhin, aber das gesellschaftliche Stigma bleibt. Umso mehr wurde der Vorstoß der CSV-Abgeordneten Françoise Hetto-Gaasch und Sylvie Andrich-Duval begrüßt, die im Februar dieses Jahres einen ersten Vorschlag zur Umsetzung der Resolution 2048 der Parlamentarischen Versammlung des Europarates präsentierten. Im Zentrum dieser Resolution, die bereits im April 2015 mit großer Mehrheit angenommen worden war, finden sich wichtige Ansätze zur gesetzlichen Anerkennung von Trans‘-Menschen und zur konsequenten De-Pathologisierung der Geschlechtsanpassung. Auch wenn diese Resolution keinen juristisch bindenden Charakter hat, soll sie doch schrittweise in die Ländergesetzgebung der EU-Mitgliedsländer übernommen werden.

An diesem Abend stand also der Vorschlag von Françoise Hetto-Gaasch und Sylvie Andrich-Duval zur Debatte: Der Text sieht vor, dass eine Person, die eine Änderung des Personenstands wünscht, dem zuständigen Gericht nur noch ein Schreiben eines Arztes vorzulegen braucht; dieses Schreiben solle lediglich dem Nachweis dienen, dass sich die betroffene Person vom Arzt über die Konsequenzen ihres Antrags habe informieren lassen. In der folgenden Diskussion des Textes mit den Parlamentsabgeordneten Josée Lorsché (Déi Gréng), Gilles Baum (DP) und Franz Fayot (LSAP) sowie den ITGL-Vertretern Georges Weyer und Tim Grüneisen, unter Moderation von Nathalie Morgenthaler vom CET, zeigte sich, dass der Ansatz der Gesetzesvorschlags zwar begrüßt wurde, aber nach Meinung vieler zu kurz greift und noch viele Unklarheiten, juristische wie auch praktische, aufweist.

„Geschlechtsidentitätsstörung“

Die Krux liegt aber vor allem in der Rolle, die dem „Arzt“ übertragen wird, impliziert sie doch die recht problematische Auslegung, eine offizielle Drittperson sei immer noch notwendig, um die Legitimität des Anspruchs eines Trans‘-Menschen zu bestätigen. In seinem Schlusswort bemängelte Dr. Erik Schneider von ITGL zudem, dass auch dieser Vorschlag immer noch auf einem Akt der Geschlechtszuweisung beruht, der die Mär von der Binarität der Geschlechter perpetuiert.

Der anwesende Justizminister Félix Braz betonte an dem Abend die Absicht der Regierung, noch dieses Jahr ein Gesetzesprojekt zu präsentieren, das der Resolution 2048 gerecht wird und neue, schnelle Prozeduren einführt. Hoffentlich haben sie jenen Teil der Resolution nicht überlesen, in dem explizit steht, dass diese auf Selbstbestimmung beruhen sollen!

Für mehr Informationen zur Situation von Intersexuellen und Trans‘Menschen in Luxemburg: www.itgl.lu

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