Das Ombuds-Comité fir d’Rechter vum Kand publizierte am Montag seinen Jahresbericht 2017. Darin sind zahlreiche Analysen und Empfehlungen festgehalten. Besondere Aufmerksamkeit wird den Bedürfnissen nicht-luxemburgischer Kinder gewidmet.
Der 20. November ist der Geburtstag der einstimmigen Adoption der Internationalen Kinderrechtskonvention durch die UN-Generalversammlung. Es ist auch der Tag, an dem das Ombuds-Comité fir d’Rechter vum Kand (ORK) seinen jährlichen Bericht vorlegt. Dieses Jahr stehen vor allem Kinder von Expats, GrenzgängerInnen und geflüchtete Kinder im Fokus des Berichts mit dem Titel „Les droits de l’enfant et les enfants en situation transfrontalière et internationale“.
So wird unter anderem die besonders fragile Lage von Expat-Kindern hervorgehoben. Ein familiäres Umfeld zurückzulassen, um sich im Ausland niederzulassen, stelle einen tiefen Einschnitt im Leben dieser Kinder dar. 10- bis 15-Jährige seien vom „syndrome de l’enfant expatrié“ besonders betroffen, da das wechselnde soziale und schulische Umfeld sie stärker mitnehme als jüngere Kinder. Der Bericht hebt den zentralen Stellenwert der Wahl der richtigen Schule für den Integrationsprozess dieser Kinder hervor. Nach wie vor verfügen luxemburgische und nicht-luxemburgische Kinder nicht über dieselben schulischen Erfolgschancen. So schaffen es bei den nicht-luxemburgischen Kindern nur 21,6 Prozent in den klassischen Sekundarschulunterricht. Das ORK begrüßt indes, dass mittlerweile neben den privaten auch öffentliche Schulen zunehmend Bildungslaufbahnen anbieten, die die Bedürfnisse und Wünsche von Kindern unterschiedlicher Herkunft und Muttersprache berücksichtigen.
Ferner wird im Bericht die Lage geflüchteter Kinder analysiert, die das ORK als sehr prekär einstuft. Oft haben diese Kinder nur in der Schule die Möglichkeit, am sozialen Leben teilzunehmen. Das Ombuds-Comité hebt hervor, dass die Kinder laut internationaler Kinderrechtskonvention nicht gegen ihren Willen von ihren Eltern getrennt werden dürfen. Die Mitgliedsstaaten seien darüber hinaus verpflichtet, alle notwendigen Maßnahmen einzusetzen, um diese Kinder vor Handel und Ausbeutung zu schützen und den Respekt ihrer Grundrechte zu gewährleisten. Das ORK beklagt den schlechten Zustand vieler Asylunterkünfte und fordert eine verstärkte Sensibilisierung für die Problematik des Menschenhandels, welchem vor allem unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zum Opfer fallen.
Ein ganzes Kapitel ist der weiblichen Genitalverstümmelung gewidmet. Jährlich werden, Schätzungen zufolge, weltweit drei Millionen Frauen und Mädchen auf diese Art verstümmelt. In Luxemburg ist Genitalverstümmelung zwar per Gesetz verboten, manche hier lebende Familien und Kinder stammen jedoch aus Ländern in denen sie praktiziert wird. In Anbetracht dessen ruft das ORK dazu auf, eine konsequente Informations- und Präventionspolitik zu betreiben. Das Komitee begrüßt die anstehende Ratifizierung der Istanbul-Konvention, die einen erhöhten Schutz von Mädchen und Frauen vor Gewalt vorsieht (woxx 1447). Im entsprechenden Gesetz wird weibliche Genitalverstümmelung als eigenständiges Verbrechen anerkannt, Maßnahmen zum verstärkten Opferschutz werden vorgeschrieben. Auch hinsichtlich von Zwangsheirat fordert das ORK eine zeitnahe Umsetzung der Istanbul-Konvention.
Der familienpolitische Ausschuss des Parlaments wird sich nun mit dem ORK-Bericht befassen.