PränatalDiagnostik
: Das Kind wollen, 
das man wollen soll


Mit der vorgeburtlichen Untersuchung von Föten werden durchaus fragwürdige gesellschaftliche Normen reproduziert. Die Publizistin und woxx-Autorin Kirsten Achtelik hat ein Buch geschrieben, das queer-feministische Kritik an selektiven Schwangerschaftsabbrüchen und Entscheidungsfreiheit der Frau zu vereinbaren sucht.

Kinder nur nach Maß? In der Praxis erfolgt auf den normabweichenden Befund in der sogenannten Vorsorgeuntersuchung immer häufiger die Selektion. (Foto: Internet)

Kinder nur nach Maß? In der Praxis erfolgt auf den normabweichenden Befund in der sogenannten Vorsorgeuntersuchung immer häufiger die Selektion. (Foto: Internet)

Als das Europäische Parlament im Juni einem Strategiepapier zustimmte, wonach in allen EU-Mitgliedsländern Möglichkeiten für eine „sichere und legale Abtreibung und Verhütung“ einzurichten seien, empörten sich fundamentalistische Abtreibungsgegnerinnen und „Lebensschützer“ auf der Internetplattform „Katholisches.info“ vor allem über die christdemokratischen Abgeordneten, die den Vorstoß nicht blockiert hatten. Namentlich den drei Luxemburger Christdemokraten wurde „Versagen“ vorgeworfen, weil sich Georges Bach und Frank Engel der Stimme enthalten hatten, während Viviane Reding erst gar nicht zu der Abstimmung erschienen war.

Das Abstimmungsergebnis markiert zwar einen Rückschlag für die erzkonservativen katholischen und evangelikalen Christen, andererseits belegen die Reaktionen darauf den weitreichenden politischen Einfluss in ihrem Kampf gegen liberale Abtreibungs- und Reproduktionsrechte.

Jene, die das „Recht auf Vielfalt“ auf ihre Regenbogenfahnen geschrieben haben, weisen Angriffe auf die Frauengesundheitspolitik üblicherweise mit der Forderung nach Selbstbestimmung zurück. Doch die Parole hat ihre emanzipative Kraft verloren. Zumindest hat sich im Zeitalter neoliberaler Selbstoptimierung ihre Bedeutung radikal gewandelt. Ein unkritisches Festhalten am Begriff der Selbstbestimmung greift zu kurz.

Um der Vereinnahmung und Instrumentalisierung der Reproduktionsthematik durch radikale Abtreibungsgegner wirksam entgegenzutreten, käme es darauf an, die Angriffe auf das Recht zum Schwangerschaftsabbruch abzuwehren, ohne den religiösen Fundamentalisten deshalb die Kritik an der gängigen Pränataldiagnostik (PND) zu überlassen. Doch wie lässt sich eine emanzipative, queer-feministische Kritik an selektiven Schwangerschaftsabbrüchen formulieren und gleichzeitig an der Entscheidungsfreiheit der Frau für oder gegen eine Schwangerschaft festhalten?

Auf diese Frage sucht die Berliner Publizistin Kirsten Achtelik in ihrem Buch „Selbstbestimmte Norm. Feminismus, Pränataldiagnostik, Abtreibung“ eine Antwort zu geben. Erfreulicherweise betrachtet sie die Frage nicht als sogenannte ethisch sensible oder rechtstheoretische Frage, sondern in ihrer gesellschaftspolitischen Dimension. Es geht der Autorin darum, die Interessen sichtbar zu machen, die das diskursive Feld des Schwangerschaftsabbruchs und der PND bestimmen.

Umkreist wird das Feld aus der Perspektive jener drei sozialen Bewegungen, die mit ihren Kämpfen den Diskurs zu beeinflussen suchen: die Frauen- und Behindertenbewegung sowie die selbsternannte „Lebensschutzbewegung“. Offen bekennt Achtelik, ein „Bewegungsbuch“ verfasst zu haben, das nicht nur analysieren, sondern selbst bewegen, Menschen zusammen oder auseinanderbringen will: Feministische und behindertenpolitische Strömungen sollen zusammenfinden, vermeintlich unvermeidliche Bündnisse zwischen „Lebensschützern“ und behinderten Aktivistinnen und Aktivisten aufgelöst werden. Angeregt wird der Konstellationswechsel durch eine Reflexion auf das in den drei sozialen Bewegungen jeweils vorherrschende Verständnis von Selbstbestimmung.

Wie in vielen anderen sozialen Bewegungen hat sich Selbstbestimmung ab den Siebzigerjahren auch in der westdeutschen Frauenbewegung als „emanzipatorische Leitvokabel“ etabliert. Allerdings betont Achtelik, dass der Begriff im Kampf gegen das Abtreibungsverbot, trotz des berühmten Slogans „Mein Bauch gehört mir“, zunächst nicht vorherrschend war. Fokussiert worden sei eher die soziale Diskrepanz, die vor allem mittelose Frauen zu illegalen Abtreibungen unter lebensbedrohlichen Bedingungen zwang.

Nach Inkrafttreten des reformierten Abtreibungsparagraphen 1976 verlor die Frauenbewegung in Deutschland ihre Mobilisierungskraft, obwohl die Forderung nach einer ersatzlosen Streichung des § 218 nicht erfüllt worden war. Abtreibungen blieben rechtswidrig, das Gesetz formulierte jedoch Ausnahmen, sogenannte Indikationen, wonach innerhalb bestimmter Fristen legale Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden konnten. Neben der kriminologischen und sozialen Notlagenindikation wurde eine unbefristete medizinische, sich also an der Gesundheit der schwangeren Frau orientierende, sowie eine auf 22 Wochen befristete sogenannte embryopathische Indikation bestimmt, die sich auf den Fötus bezog. Dokumente der radikalen Frauenbewegung belegen, dass sie sich schon damals nur an der mit der Fristen- und Indikationsregelung eingeführten Beratungspflicht störte, nicht aber an der eugenischen Indikation, die Abbrüche aufgrund einer diagnostizierten oder mutmaßlichen Behinderung des Fötus erlaubte.

Achtelik dokumentiert das schwierige Verhältnis zwischen behinderten und nicht behinderten Feministinnen.

Die eugenische Indikation war nach der nationalsozialistischen Machtübernahme zusammen mit der Einführung von Zwangssterilisationen erstmals in Deutschland legalisiert worden. Ab 1939 folgte die als „Euthanasie“ bezeichnete planvolle Ermordung von Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung. Ihr Leben galt den Nationalsozialisten als „lebensunwert“, insofern sie gemäß der NS-Ideologie die Gesundheit und Leistungskraft der als „deutscher Volkskörper“ vorgestellten Gesellschaft zu schwächen drohten. Diese Argumentation konnte nach dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr aufrechterhalten werden. Dennoch lebt der eugenische Gedanke fort, und zwar in der bis heute in der Diskussion um PND allgemein verbreiteten und von der Frauenbewegung häufig unkritisch übernommenen Auffassung, wonach ein Leben mit Behinderung für die Betroffenen nicht lebenswert sei.

Die Aufarbeitung der personellen, sozialen und medizinischen Kontinuitäten mit der NS-Behindertenpolitik in Deutschland begann Mitte der Siebzigerjahre durch die autonome Behindertenbewegung, die sich in provokanter Aneignung der pejorativen Zuschreibung selbst als Krüppelbewegung bezeichnete. Achtelik ruft die Geschichte dieser Bewegung in Erinnerung und dokumentiert das schwierige Verhältnis zwischen behinderten und nicht behinderten Feministinnen. Für die Krüppelfrauen verband sich Selbstbestimmung nicht mit der Forderung nach freiem Zugang zu Verhütungsmitteln, Sterilisation und Abtreibung, sondern umgekehrt, mit der Abwehr entsprechender Zwangsmaßnahmen. Ihre Kritik an der staatlich geförderten Ausbreitung von pränataler Diagnostik wurde von der Mehrheit der Frauenbewegten ohne Behinderung als Einschränkung der weiblichen Selbstbestimmung abgelehnt.

Achteliks Darstellung der Entwicklung und Verbreitung der PND legt offen, dass sich die meisten vorgeburtlichen Untersuchungen gar nicht auf die Schwangere, sondern in Wahrheit auf den Fötus beziehen, also auf die gezielte Suche „nach körperlichen und genetischen Abweichungen von einer gedachten und festgelegten Norm“. In der Praxis erfolgt auf den normabweichenden Befund in der sogenannten Vorsorgeuntersuchung immer häufiger die Selektion. „Da ein Ungeborenes in der Regel nicht behandelt werden kann, bedeutet Prävention in diesen Fällen zu verhindern, dass behinderte Kinder geboren werden.“

An diesem Trend hat sich auch durch die Streichung der embryopathischen Indikation 1995 aus der ersten gesamtdeutschen Fassung des § 218 nichts geändert. Eugenische Abtreibungen erfolgen seither verdeckter, unter Berufung auf die medizinische Indikation, die einen Abbruch bei „Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren“ weiterhin unbefristet ermöglicht.

Mit der flächendeckenden, von den Krankenkassen großzügig finanzierten PND wächst der Druck auf die Schwangeren, ein behindertes Kind zu „vermeiden“. Gesellschaftliche Erwartungen fallen mit dem persönlichen Wunsch nach einer Optimierung des eigenen Lebens zusammen. Schließlich wollen Schwangere, „was sie wollen sollen“: ein gesundes Kind. Achtelik leugnet die gesellschaftlichen Bedingungen nicht, die Schwangeren, trotz der propagierten Inklusionspolitik, die Geburt eines behinderten Kindes als unzumutbar erscheinen lassen können. Doch dürfe deshalb nicht der Unterschied verwischt werden zwischen einem Abbruch, weil die Frau kein Kind möchte und einem Abbruch, weil die Frau kein von der Norm abweichendes Kind möchte. Für eine feministische Position, die die Kritik an einer behindertenfeindlichen PND nicht den „Lebensschützern“ überlassen will, dürften selektive Abtreibungen nicht als „selbstbestimmte Entscheidung“ von Schwangeren gerechtfertigt werden.

Achtelik kritisiert das Festhalten an einem „ungebrochenen, absoluten Verständnis“ von Selbstbestimmung vor dem Hintergrund der gegebenen unfreien gesellschaftlichen Verhältnisse. „Das Selbst kann nur insoweit über sich selbst bestimmen, wie die Verhältnisse dies zulassen.“

Es scheint unvermeidlich gewesen zu sein, dass die Autorin eines „Bewegungsbuchs“ zum Ende hin in die Tradition der marxistischen Bewegungslinken verfällt und sich zu praktischen Vorschlägen hinreißen lässt, deren voluntaristischer Charakter sich in einer Aneinanderreihung von Ausrufesätzen entlarvt. „Umsturz aller Verhältnisse, in denen wir, unsere Lieben und alle anderen pflegeleicht sein müssen!“ Dass mit der geforderten Streichung der Ultraschalluntersuchung aus dem Katalog der Krankenkassenleistungen die Revolution eingeleitet werden könnte, darf jedoch bezweifelt werden, wahrscheinlich würde allein sozial schwächeren Frauen der selektive Abbruch unmöglich gemacht.

Spannender wäre es gewesen, Achtelik hätte sich auf die kritische Reflexion des Konzepts der Selbstbestimmung und dem ihm zugrunde liegenden Verständnis des Selbst konzentriert. Die zeitgenössische innerfeministische Kritik reicht diesbezüglich weiter als die von ihr skizzierten ökofeministischen und lesbischen Kritik-
ansätze der späten 1980er Jahre.

Anzuknüpfen wäre an den von der Autorin nur angedeuteten Gedanken, es sei „fundamental feministisch und emanzipatorisch, die Konstruktion, wir alle könnten autonome Subjekte sein, die umsichtige und gute Entscheidungen treffen, zurückzuweisen.“ Für die feministische Subjekt- und Care-Theorie ist die traditionelle Vorstellung von Autonomie seit jeher nur Fiktion, sie betont die Bezogenheit und wechselseitige Abhängigkeit der Subjekte.

Unter Bezugnahme auf diese feministische Theorieproduktion könnte, statt an der ambivalenten Forderung nach Selbstbestimmung festzuhalten, der relationale Charakter von Subjektivität stärker hervorgehoben werden, insbesondere gegenüber den „Lebensschützern“, die in ihrer Argumentation den Fötus als autonomes Rechts-Subjekt gegen die Subjektivität der Schwangeren auszuspielen suchen.

Mit ihrem Buch liefert Achtelik einen wichtigen, neuen Anstoß für die Kritik am Selbstbestimmungsbegriff. Diese Diskussion gilt es fortzusetzen.

Kirsten Achtelik: Selbstbestimmte Norm. Feminismus, Pränataldiagnostik, Abtreibung. Verbrecher Verlag, 223 Seiten.

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