Revenu d’inclusion sociale: (Nicht) Garantiertes Mindesteinkommen


Die Reformpläne zum Mindesteinkommen stoßen bei der Opposition auf Kritik. Der Rechtsanspruch auf Sozialhilfe sei mit ihnen nicht mehr gewährleistet.

Auch wenn hierzulande absolute Armut kaum vorhanden ist: Auf Sozialhilfe sind dennoch mehr als 20.000 Menschen angewiesen. (Bildquelle : Wikipedia)

Bekämpfung von Kinderarmut, verstärkte Unterstützung von Frauen und Alleinerziehenden, administrative Vereinfachung und soziale Inklusion – das sind die Ziele, die vom Familien- und Arbeitsministerium mit der Reform des Revenu minimum garanti (RMG), künftig Revenu d’inclusion sociale (Revis) genannt, avisiert werden. Die staatliche Hilfeleistung gilt Personen und Haushalten, deren Einkommen nicht dem zur Existenzsicherung erforderlichen Minimum genügt. Künftig sollen diejenigen, die an Maßnahmen zur Resozialisierung oder zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt teilnehmen oder mehr als zehn Stunden pro Woche arbeiten, zusätzlich zur Allocation d’inclusion eine Allocation d’activation erhalten. Je nach der Beschaffenheit ihres Falls müssen EmpfängerInnen Maßnahmen bei unterschiedlichen Institutionen beantragen. AntragstellerInnen, deren Chancen auf dem Arbeitsmarkt als realistisch einzuschätzen sind, werden an die Adem vermittelt, alle anderen an den Office national d‘inclusion sociale (Onis).

Von kleineren Kritikpunkten …

„Diese Reform richtet sich mehr gegen arme Menschen als gegen die Armut an sich“, bedauert Marc Spautz. Auf einer Pressekonferenz am vergangenen Montag ging der christlich konservative Abgeordnete auf gleich mehrere kritikbedürftige Punkte ein. Der Umstand, dass das auf den jeweiligen Internetseiten des Snas und des Fonds national de solidarité (FNS) bereitgestellte Zahlenmaterial divergiert, habe zur Folge, dass Betroffene nicht wissen, auf welche Datenbank sie sich verlassen können. Ferner beanstandet Spautz, dass unter 25-Jährige nur dann den Revis beanspruchen dürfen, wenn sie schwanger sind oder einen Säugling haben. „Junge Frauen und Männer, die ihre Großeltern betreuen, gehen dabei leer aus. Ist das Absicht oder wurden sie vergessen? Da fehlen uns Antworten von Seiten der Regierung“, so Spautz. Zudem merkte er an, dass nicht jedeR der Betroffenen erwerbstätig sein könne. Manche seien krank, und bei fast der Hälfte handele es sich entweder um Kinder oder aber über 60-Jährige. Der Revis sowie die angebotenen Maßnahmen könnten also unmöglich allen Betroffenen den Zugang zur Arbeitswelt öffnen. Als begrüßenswert bezeichnet Spautz, dass der Basispauschaulbetrag für Kinder erhöht werden soll. Unter dem Strich erhielten manche nun jedoch weniger, da das Kindergeld heruntergesetzt wurde.

… hin zu grundsätzlicheren

Grundsätzlicher ist dann schon die Kritik an der Regelung, das garantierte Mindesteinkommen künftig an Bedingungen zu koppeln: „Mit den neuen Zugangsbestimmungen wird das Recht auf ein garantiertes Mindesteinkommen in Frage gestellt. Das grundlegende Recht auf eine finanzielle Unterstützung entfällt.“

Erbringen Betroffene nicht das erforderte Engagement, erhalten sie künftig in den meisten Fällen zwar mehr als vor der Reform, aber immer noch zu wenig. Auch wenn der Name „Allocation d’inclusion“ das Gegenteil suggeriert: Ohne zusätzliche Unterstützung ist der soziokulturell definierte Mindestbedarf für ein menschenwürdiges Leben in Luxemburg nicht zu gewährleisten. Der im letzten Jahr vom Statec durchgeführten Untersuchung „Quels besoins pour une vie décente“ zufolge benötigt eine vierköpfige Familie mindestens 3.935 Euro um hierzulande halbwegs gut leben zu können. Nach der geplanten Reform würde sie jedoch eine „allocation d’inclusion“ von lediglich 2.538,95 Euro erhalten. Für die CSV ist völlig unverständlich, weshalb die Ergebnisse der Studie beim Ausarbeiten des Gesetzesentwurfs nicht berücksichtigt worden sind.

Nur wer etwas leistet, hat also Anrecht auf eine Grundsicherung. Eine solche Forderung nach eigenverantwortlicher Selbstaktivierung entspricht dem neoliberalen Menschenbild, nach welcher jedeR seiner_ihres eigenen Glückes SchmiedIn ist. Als UnternehmerIn seiner_ihrer selbst im Sinne Foucaults, sollen Betroffene in einer individuell zu erbringenden Leistung auf eine Verbesserung ihrer Lage hinarbeiten. Zugleich wird eine stigmatisierende Sichtweise verstärkt, nach welcher es Arbeitslosen an Verantwortungsbewusstsein fehlt und sie deshalb mit restriktiv-disziplinierenden Maßnahmen zum Arbeiten motiviert werden müssen. Bewirkt wird dadurch vor allem eine Verlagerung der sozialen Verantwortung auf die Individuen.

Weniger soziale Verantwortung

Insgesamt steht bei dem Ganzen also nicht die soziale Sicherung im Vordergrund, sondern die Vermittlung prekarisierter Arbeit. Wenn Corinne Cahen die geplante Reform Anfang des Jahres damit begründete, dass es sich wieder lohnen müsse, arbeiten zu gehen, ist ihr entgegenzuhalten, dass Arbeit an sich den Ausweg aus der Armut noch nicht garantiert. So betrachtet gewährleistet die Bindung der Unterstützung an Bedingungen vor allem eines: eine Unterscheidung der Armen in tugendhafte, arbeitswillige und andere, die faul sind und der Disziplinierung bedürfen.

Ein wenig klingt all das nach individualisierender „Beschäftigungstherapie“; grundsätzliche Probleme, wie strukturelle Ungleichheit, werden nicht einmal angekratzt. Ob dies eine CSV-Regierung wesentlich anders angehen würde, ist fraglich. Die christlich-konservative Partei sieht eine Reform jedoch in jedem Fall als notwendig an und ist bereit, sich konstruktiv einzubringen. Von der Regierung fordert sie, die geplanten Änderungen sowohl mit den Sozialpartnern als auch im parlamentarischen Fachausschuss zu beraten, und zwar noch bevor das Gutachten des Staatsrats vorliegt.


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