Der Konflikt um die Sparmaßnahmen im Sekundarschulbereich nimmt kein Ende. In einem Urteil vom 12. Oktober erklärt das Verwaltungsgericht ein „Règlement grand-ducal“ vom 25. August 2015 für nichtig. Dieses war ein Resultat des zwischen Bildungsminister Meisch und den Gewerkschaften im Juli 2015 erzielten Kompromisses um die Sparmaßnahmen. Damals hatte das Bildungsministerium, unter Berufung auf die Dringlichkeit der Sache das „Règlement“ nicht dem Staatsrat vorgelegt. Die Dringlichkeit wurde aber vom Verwaltungsgericht nicht anerkannt. In der Zwischenzeit aber, so heißt es aus dem Ministerium, habe man ein neues „Règlement grand-ducal“ in Kraft treten lassen – diesmal mit Gutachten des Staatsrats. Das Urteil hätte damit de facto so gut wie keine Wirkung. Der Zusammenschluss der Lehrerkomitees DNE, der die Klage eingereicht hatte, bejubelte in einer Pressemitteilung den Gerichtsbeschluss als „kollektiven Sieg“ der Lehrerschaft. Gegenüber der woxx erklärte DNE-Vertreterin Jasmina Pucurica, sie halte es für „bedenklich, wenn von Seiten des Ministeriums behauptet wird, eine juristische Entscheidung habe keinen Impakt“. Ob man weiter gegen das Abkommen von Juli 2015 vorgehen werde, könne erst die Generalversammlung der DNE am 10. November entscheiden.
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