STUDIENBEIHILFEN: Anzeige gegen unbekannt
Das Gesetzesprojekt zur Reform der Studienbeihilfen durchläuft den Instanzenweg derzeit im Eiltempo – anscheinend ist niemand in der Lage, die sozialen Folgen genau abzuschätzen.
Hochschulminister François Biltgen (CSV) sähe das neue Gesetz gerne schon zum Start des akademischen Jahrs 2010/2011 in Kraft treten. Dabei hatte er das Reformprojekt der Presse erst am 8. Juni vorgestellt: Anstelle von Kindergeld, Kinderbonus und nach dem Einkommen der Eltern berechneten Studienhilfen sollen die Studierenden in Zukunft jährlich 13.000 Euro vom Staat erhalten können ? je zur Hälfte als Stipendium und als Darlehen. Zusätzlich werden ihnen bis zu 3.700 Euro für Studiengebühren rückerstattet.
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