EUTHANASIE: „Letzte Freiheit“ per Gesetz
In Luxemburg ist aktive Sterbehilfe nach wie vor verboten: Zwar ist sie nicht mehr für jeden Kritiker ein Rückfall in vorchristliche Barbarei, birgt aber neue Gefahren. Für die Befürworter stellt sie die konsequente Selbstbestimmung des Einzelnen dar.
Ist den LuxemburgerInnen gar nichts mehr heilig? Da wagten es doch im Februar die beiden Chamber-Abgeordneten Lydie Err und Jean Huss, einen Gesetzesvorschlag zur Regelung der Euthanasie vorzulegen – und dies im erzkatholischen Großherzogtum, dem Bollwerk gegen den „leichten Tod“, so die deutsche Übersetzung des griechischen Wortes. Während in den beiden anderen Benelux-Staaten bahnbrechende Gesetze zur Legalisierung der Euthanasie in Kraft traten, ist sie ÄrztInnen in Luxemburg bis heute verboten – auch bei ausdrücklichem Wunsch der PatientInnen. mehr lesen / lire plus