Verhütung: Rückerstattung erweitert

Ab morgen, dem 1. August werden manche Verhütungsmethoden bis zum 30. Lebensjahr rückerstattet.

© Wikipedia

Lange Zeit sah es nicht danach aus, doch nun hat die Regierung ihr Versprechen endlich wahrgemacht: Das Rückerstattungsangebot für Verhütungsmethoden wird erweitert. Bisher wurden Frauen, die in Luxemburg krankenversichert sind, bis zum 25. Lebensalter die Ausgaben für die „Pille“, den Vaginalring sowie das Verhütungspflaster zu 80 Prozent rückerstattet. Ab dem 1. August gilt das Angebot nun bis zum 30. Lebensjahr. Eine weitere Änderung: Auch die Kosten für Hormon- und Kupferspirale werden ab jetzt zu 80 Prozent rückerstattet.

Das ist ein wichtiger Fortschritt, doch es gibt immer noch Nachholbedarf. So äußerte das Planning Familial die Kritik, dass von den Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen ließen, 38 Prozent über 30 seien. Vor diesem Hintergrund sei die Festlegung auf dieses Höchstalter nicht nachvollziehbar. Das Planning forderte zudem, auch Hormonimplantate in das Rückerstattungssystem aufzunehmen.

Immer noch fehlt es in Luxemburg an einer von der Regierung unterstützten Internetseite, die über Empfängnisverhütung informiert. Damit bleibt das Planning Familial erste Anlaufstelle bei Informationsbedarf zur Empfängnisverhütung. Über das entsprechende Angebot hat sich die woxx im März 2017 mit der Präsidentin des Planning, Ainhoa Achutegui, unterhalten.


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