Vermummungsverbot
: Goldener Mittelweg


Wirkte es vor einem Jahr noch, als wolle die Regierung das Gesetz zum Vermummungsverbot so schnell wie möglich verabschieden, dauerte die Prozedur dann doch bis diese Woche an. Ein Überblick über den Verlauf der Debatte.

Radfahrer*innen können aufatmen: Ihnen wird es auch künftig noch möglich sein, ihr Gesicht zu verhüllen, um sich vor der Kälte zu schützen. (Bildquelle: EPA)

2014 waren ADR und CSV noch alleine mit ihrer Forderung nach einem Vermummungsverbot – Anfang 2017 schloss sich ihnen die Regierung dann überraschenderweise an. Sie basierte sich damit auf die Einschätzung des Staatsrats, dass ein Vermummungsverbot, falls erwünscht, einheitlich, das heißt auf nationaler Ebene geregelt werden müsse.

In den vorangegangenen Jahren hatten sich Regierungsmitglieder, allen voran Felix Braz (déi Gréng), Dan Kersch (LSAP) und Xavier Bettel (DP), immer wieder gegen die Einführung eines solchen Vermummungsverbots ausgesprochen. Dies mit dem Verweis darauf, dass in Luxemburg die Möglichkeit bestehe, die Vermummung auf kommunaler Ebene via Polizeireglement zu verbieten. Anfang 2017 war dies in 47 von 105 Gemeinden der Fall.

Während die Regierung sich jahrelang Forderungen nach einem nationalen Vermummungsverbot widersetzt hatte, waren es letztendlich Uneinigkeiten innerhalb der Regierungsparteien, die den Druck erhöhten. In Reaktion auf die 2015 islamistisch motivierten Attentate in Paris sprach sich Claude Hagen, der LSAP-Parteipräsident, für ein „Burka-Gesetz“ aus. Dem schloss sich auch der ehemalige sozialistische Minister Robert Goebbels an. Unsicher geworden, verkündete die Regierung, analysieren zu wollen, ob polizeiliche Verordnungen ausreichend seien und gegebenenfalls für jede Gemeinde verpflichtend werden müssten. Andernfalls werde man ein nationales Gesetz in Erwägung ziehen, erklärten Alex Bodry (LSAP) auf RTL Radio und Eugène Berger (DP) auf RTL Fernsehen.

Der Sinneswandel

Ein beim Staatsrat angefragtes Gutachten befand, dass das erklärte Ziel der Regierung, nämlich die Gewährleistung eines „gesellschaftlichen Miteinanders“ nicht alleine durch ein Vermummungsverbot in den Gemeinden erreicht werden könne. In den kommunalen Kompetenzbereich fallen lediglich die Aspekte des „ordre public matériel“, das heißt öffentliche Sicherheit und Ordnung, nicht jedoch solche des „ordre public moral“, also der Formen des Zusammenlebens. Aus diesem Grund wurde sich letzten Endes dann doch für die Schaffung eines nationalen Gesetzes entschieden.

Anders als Alex Bodry im erwähntem Interview nahegelegt hatte, herrschte innerhalb der Regierungsparteien jedoch alles andere als Einstimmigkeit: Sowohl in der DP, der LSAP als auch bei Déi Gréng gehen die Meinungen bezüglich eines „Burka-Gesetzes“ bis heute auseinander. Im Gegensatz zu den Parteien der Dreierkoalition sprachen sich jedoch einzig deren Jugendparteien einheitlich gegen ein solches Gesetzesprojekt aus.

Solche politischen Entscheidungen förderten die Stigmatisierung in der Gesellschaft, hieß es in einem Schreiben von Jonk Gréng. Und weiter: „Die Diskussionen rund um das Burka-Verbot haben nichts mit Integration oder Feminismus zu tun und sehr viel mit einer ungesunden männlichen Fixierung auf den weiblichen Körper und seine Verhüllung.“ Um zu verhindern, dass Frauen eingeschränkt werden, die sich freiwillig für eine Verschleierung entschieden haben, schlugen die jungen Demokraten vor, ein Gesetz zu verfassen, welches „es verbietet, einer zweiten /anderen Person die Verschleierung vorzuschreiben“.

Nachdem die Jungen Sozialisten sich bereits kritisch zum Kommentar Claude Hagens geäußert hatten, erklärte JSL-Präsident Jimmy Skenderovic ein paar Monate später gegenüber dem „Luxemburger Wort“, niemand brauche ein Gesetz, das den Menschen vorschreibe, wie sie sich anzuziehen haben. Eine gesetzliche Lösung schaffe Probleme, statt Lösungen herbeizuführen. In Luxemburg gebe es viel wichtigere Themen als die Burkafrage. Für ihre Ansichten wurden die Jugendparteien von Nicolas Schmit als naiv abgekanzelt. Bereits 2016 hatte der Arbeitsminister auf Twitter die Burka als nicht kompatibel mit „unseren Werten“ bezeichnet.

Vor dem Hintergrund der weit auseinandergehenden Meinungen, wurde der erste Entwurf des Gesetzes gespannt erwartet. Würde darin, wie schon von Minister Schmit, mit der Verteidigung „unserer Werte“ und dem Kampf für Geschlechtergerechtigkeit argumentiert? Dem war nicht so: Begründet wurde das Gesetz, das dem Titel zufolge die Verschleierung des Gesichts regelt, anhand des Konzepts eines „gesellschaftlichen Miteinanders“. Kommunikation und Interaktion würden an manchen Orten durch ein verschleiertes Gesicht erschwert.

Die Argumentation bezieht sich auf ein Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs (EuGMR), welcher im Juli 2014 ein Vermummungsverbot grundsätzlich für menschenrechtskonform befand. Eine Muslimin hatte in Frankreich geklagt, weil sie sich durch das dortige Gesetz diskriminiert fühlte. Der EuGMR befand, dass das Verbot weder eine Diskriminierung darstelle, noch gegen den Schutz des Privatlebens oder die Meinungs- und Religionsfreiheit verstoße. Während der EuGMR die Förderung von Sicherheit oder Geschlechtergerechtigkeit als Begründung für ein solches Verbot für unzulässig befand, wurde der Schutz des „gesellschaftlichen Zusammenlebens“ als gültige Begründung anerkannt. Und auf ebenjene Einschätzung stützt sich nun das Gesetz der Luxemburger Regierung.

Neben der konkreten Begründung war zudem unklar, für welches Modell sich die Regierung entscheiden würde: ein allgemeines Verbot wie in Frankreich oder ein punktuelles wie in den Niederlanden. Als im August 2017 dann der Gesetzesentwurf vorlag, wurde deutlich, dass man sich für letzteres entschieden hatte. So gilt das Verbot einzig im öffentlich-rechtlichen Raum wie zum Beispiel Bildungsinstitutionen, Krankenhäusern, Pflegeheimen und in öffentlichen Transportmitteln. Wer dagegen verstößt muss eine Geldbuße von 25 bis 250 Euro zahlen.

Auf der Straße oder in Stadtparks dagegen ist es weiterhin möglich, sein Gesicht zu verhüllen. Nur so könne beispielsweise gewährleistet werden, dass sich Radfahrer im Winter mittels eines Sturmhaube vor der Kälte schützen können, heißt es im Text. Der Vorschlag der JDL, das Aufzwingen einer Vollverschleierung unter Strafe zu stellen, wie dies beispielsweise in Frankreich der Fall ist, ist im Gesetz nicht vorgesehen.

(Foto: Pixabay)

Nicht nur Kritik

Déi Lénk äußerten ihr Bedauern, dass sich die Regierung von rechten Tendenzen in der Bevölkerung beeinflussen gelassen habe. Die ganze Diskussion rund um ein Vermummmungsgesetz erachten sie als überflüssig. ADR und CSV, die nach wie vor ein allgemeines Verbot fordern, zeigten sich mit dem Vorschlag unzufrieden, und hielten an ihren jeweiligen Gesetzesentwürfen fest. Beide Oppositionsparteien kritisieren, dass das vorliegende Gesetz schwerlich umzusetzen sei.

In den zahlreichen Gutachten zum maßgeblichen Entwurf, die in den vergangenen Monaten von verschiedenen Institutionen ausgearbeitet worden sind, wurde das Gesetz meist nur punktuell kritisiert: Der Staatsrat forderte eine genauere Definition des Begriffs „services de transports publics“, die Handelskammer forderte eine Erweiterung der Orte, an denen das Gesicht nicht verhüllt werden darf.

Der Conseil National des Femmes du Luxembourg (CNFL) erkennt die Notwendigkeit eines solchen Gesetzes zwar nicht in der Förderung des „gesellschaftlichen Miteinanders“, dafür aber in der Förderung von Geschlechtergerechtigkeit. Jede Tradition oder religiöse Praktik, die eine Kleiderordnung vorschreibe, die die Frau als dem Mann unterlegen positioniere, sei zu bekämpfen. Aus diesem Grund widersetze sich der CNFL dem Zwang zum Ganzkörperschleier. Der Frauenrat forderte jedoch, dass dem Gesetz ein Verbot der Aufzwingung von Vollverschleierung hinzugefügt wird.

Wie gespalten die feministische Gemeinschaft in der Frage der Vollverschleierung ist, lässt sich beispielhaft an der Reaktion von Thérèse „Tréis“ Gorza, Verwaltungsmitglied des Cid Fraen an Gender, erkennen, die in einem öffentlichen Brief das CNFL-Gutachten kritisierte. Ein Verbot der Ganzkörperverschleierung sei mit nichts zu rechtfertigen, nicht mit der Förderung des Zusammenlebens, der Geschlechtergerechtigkeit noch der Sicherheit. Das Verbot bestimmter Kleidungsstücke sei ebenso verwerflich wie deren Aufzwingung.

Das kritischste Gutachten wurde von der beratenden Menschenrechtskommission (CCDH) vorgelegt. Diese stellt die Existenzberechtigung des Vorschlags an sich in Frage. Im Text werde die Notwendigkeit einer Einschränkung der Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen nicht ausreichend nachgewiesen. In Anbetracht der geringen Anzahl an Frauen mit Ganzkörperverschleierung, sei es auch ohne dieses Gesetz in ausreichendem Maße möglich, das „gesellschaftliche Miteinander“ zu schützen. Der CCDH zufolge könne das angestrebte Ziel eher durch die Förderung von Frauenrechten, humanistischen Werten und mittels interreligiöser Dialoge erreicht werden. Die Kommission ruft dazu auf, eine Marginalisierung betroffener Frauen und Stigmatisierung religiöser Gemeinschaften ebenso zu vermeiden wie die Polarisierung der Gesellschaft.

Zwar arbeitete die Regierung einige kleinere Änderungen in den Gesetzestext ein, auf die größeren Kritikpunkte reagierte sie jedoch nur mit Verweis auf die Urteile des Staatsrats und des EuGMR. Das Gesetz schaffe einen Ausgleich zwischen dem Zusammenleben, den Grundrechten und der Religionsfreiheit, erkärte Vivianne Loschetter, die Berichterstatterin des Gesetzes, gegenüber RTL. Ein allgemeines Verbot wäre zwar leichter umsetzbar gewesen, es sei jedoch eine politische Entscheidung gewesen, diesen Weg nicht zu gehen. Laut Regierungsangaben leben hierzulande etwa 16 Frauen, die einen Ganzkörperschleier tragen.


Cet article vous a plu ?
Nous offrons gratuitement nos articles avec leur regard résolument écologique, féministe et progressiste sur le monde. Sans pub ni offre premium ou paywall. Nous avons en effet la conviction que l’accès à l’information doit rester libre. Afin de pouvoir garantir qu’à l’avenir nos articles seront accessibles à quiconque s’y intéresse, nous avons besoin de votre soutien – à travers un abonnement ou un don : woxx.lu/support.

Hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Wir stellen unsere Artikel mit unserem einzigartigen, ökologischen, feministischen, gesellschaftskritischen und linkem Blick auf die Welt allen kostenlos zur Verfügung – ohne Werbung, ohne „Plus“-, „Premium“-Angebot oder eine Paywall. Denn wir sind der Meinung, dass der Zugang zu Informationen frei sein sollte. Um das auch in Zukunft gewährleisten zu können, benötigen wir Ihre Unterstützung; mit einem Abonnement oder einer Spende: woxx.lu/support.
Tagged , , .Speichere in deinen Favoriten diesen permalink.

Kommentare sind geschlossen.