Arbeitsrecht: Angst vor der sozialen Krise

Die Änderungen des Arbeitsrechts lassen manche Akteure befürchten, dass Arbeitnehmer*innenrechte beschnitten werden.

In einem Interview auf Radio 100,7 sprach OGBL-Präsidentin Nora Back am Donnerstag vom Drahtseilakt, den Gewerkschaften zurzeit leisten müssen. Auf der einen Seite wolle man sich solidarisch zeigen und keine Konflikte provozieren. Auf der anderen sei es zurzeit aber notwendiger denn je, die Rechte der arbeitenden Bevölkerung zu verteidigen. Rezente Änderungen im Arbeitsrecht führten in den vergangenen Tagen zu kritischen Stellungnahmen einzelner Akteure.

Zusätzlich zu den bereits vorgenommenen Änderungen kommunizierte Arbeitsminister Dan Kersch (LSAP) am vergangenen Freitag weitere Ergänzungen. Alle Arbeitnehmer*innen, die von Kurzarbeit („chômage partiel“) betroffen sind, erhalten mindestens 80 Prozent ihres Bruttogehalts. Weniger als den Mindestlohn darf allerdings niemand erhalten. Der Urlaub aus familiären Gründen wurde um zwei Wochen verlängert, darf allerdings nicht mit Kurzarbeit verbunden werden. Die drastischste Änderung, nämlich die der Erhöhung der maximalen Arbeitszeit auf 60 Stunden pro Woche, rief diese Woche einige kritische Stellungnahmen hervor.

60 Arbeitsstunden pro Woche

Am Freitag zeigte sich der OGBL zwar zufrieden über das schnelle Handeln der Regierung, äußerte jedoch Bedenken gegenüber manchen Entwicklungen. Einige der vorgenommenen Maßnahmen würden das Risiko bergen, manche Arbeitnehmer*innen zu bestrafen. Eine potenzielle Erhöhung auf 60 Arbeitsstunden pro Woche müsse sich auf „essenzielle“ Berufe beschränken. Zurzeit ist vorgesehen, dass die Maßnahme auch für Lebensmittelgeschäfte, Tankstellen und die Abfallbewirtschaftung gilt. Parallel dazu fordert der OGBL, dass Arbeitnehmer*innen, die aufgrund der aktuellen Situation nicht mehr die volle Zahl an Arbeitsstunden leisten können, dennoch ihr übliches Gehalt erhalten und Minusstunden nicht nach der Krise durch Überstunden ausgleichen müssen.

Bezüglich der Erhöhung auf 60 Arbeitsstunden pro Woche geht die Kritik von déi Lénk sogar noch weiter als die vom OGBL, erachtet die Oppositionspartei die Arbeitszeit-erhöhung doch bei sämtlichen Berufen außerhalb des Gesundheitswesens als ungerechtfertigt. Déi Lénk befürchten, dass gerade prekarisierte Arbeitnehmer*innen zurzeit den Kürzeren ziehen. Sie fordern die hunderprozentige Rückerstattung des Kurzarbeitgehalts durch den Staat. Zudem müssten ausnahmslos alle Arbeitnehmer*innen, deren Sicherheit nicht garantiert werden könne oder die gesundheitlich besonders gefährdet seien, von ihrer Arbeit freigestellt werden.

Der LCGB seinerseits unterstützt die Arbeitszeiterhöhung zwar, fordert jedoch, dass sie nur in absoluten Ausnahmefällen umgesetzt werden darf. Das Wichtigste sei, das Personal so zu verstärken, dass das nötige Maß an Ruhezeit garantiert werden könne. Müde und erschöpfte Arbeitnehmer*innen seien immerhin nicht nur anfälliger für Fehler, sondern auch für Erkrankungen.

Insgesamt gehen dem LCGB die Maßnahmen der Regierung nicht weit genug. Im Sinne der allgemeinen Sicherheit und Gesundheit, sei es unerlässlich, alle nicht notwendigen ökonomischen Aktivitäten zu stoppen. So etwa auch die Stahl- und Automobilherstellung. Auch wenn dies den Weg in die ökonomische Krise zusätzlich beschleunigen würde, habe die Gesundheit zurzeit absolute Priorität. Wie Nora Back in erwähntem Interview betonte, gehen die Forderungen des OGBL zwar nicht ganz so weit, ökonomische Aktivitäten müssten allerdings so weit wie möglich heruntergefahren und Homeoffice wann immer möglich zugelassen werden.

In Anbetracht der Lage beharren sowohl déi Lénk als auch der OGBL auf ihrer Forderung, Entlassungen aus ökonomischen Gründen zu untersagen. Bisher wurde von Regierungsseite her einzig zugesichert, dass Personen in Kurzarbeit nicht entlassen werden dürfen.

Die Akteure sind sich einig, dass die Regierung zurzeit nicht das Nötigste dafür tut, dass zusätzlich zur sanitären nicht auch noch eine soziale Krise entsteht.


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