Z. Haqbin ist minderjährig und flüchtete unbegleitet nach Belgien. Nach einer Schlägerei entzog ihm der Leiter des Unterbringungszentrums zwei Wochen lang materielle Leistungen. Der EuGH lehnt die Sanktion ab.
Z.Haqbin, ein minderjähriger Asylbewerber, wurde nach seiner Antragsstellung auf den internationalen Schutzstatus in einem Unterbringungszentrum in Belgien aufgenommen. Dort beteiligte er sich an einer Schlägerei zwischen den Bewohner*innen. Über das Ausmaß der Schlägerei ist nichts bekannt. Der Jugendliche wurde vom Leiter der Struktur bestraft: Er hob für 15 Tage seinen Anspruch auf materielle Hilfe (Schlafplatz, Verpflegung) in der Aufnahmestruktur auf. Haqbin übernachtete in der Zeit in Parks und bei Freund*innen. Haqbins erste Klage gegen die Ausschlussentscheidung wurde abgelehnt. mehr lesen / lire plus