EUTHANASIE: „Letzte Freiheit“ per Gesetz
In Luxemburg ist aktive Sterbehilfe nach wie vor verboten: Zwar ist sie nicht mehr für jeden Kritiker ein Rückfall in vorchristliche Barbarei, birgt aber neue Gefahren. Für die Befürworter stellt sie die konsequente Selbstbestimmung des Einzelnen dar.

