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EUTHANASIE: „Letzte Freiheit“ per Gesetz

In Luxemburg ist aktive Sterbehilfe nach wie vor verboten: Zwar ist sie nicht mehr für jeden Kritiker ein Rückfall in vorchristliche Barbarei, birgt aber neue Gefahren. Für die Befürworter stellt sie die konsequente Selbstbestimmung des Einzelnen dar.