EU-Flüchtlingspolitik: Abwrackung des Asylrechts

Während das Flüchtlingssterben im Mittelmeer weitergeht, wird die Möglichkeit, in Europa um Asyl zu bitten, durch die aktuelle EU-Politik immer weiter eingeschränkt.

Private Seenotrettung wird in Italien zunehmend kriminalisiert: Die „Sea-Watch 3″ läuft am 31. Januar in den Hafen von Catania in Sizilien ein. (Foto: EPA-EFE/Orietta Scardino)

Als sich im Sommer 2015 zehntausende Bürgerkriegsflüchtlinge von Syrien und Irak in Richtung Europa bewegten, war hierfür das Wort „Krise“ rasch gefunden. Als die Massenbewegungen nach der Schließung der Grenzen versiegten, trat „Normalität“ ein. Zu dieser „Norm“ gehört, dass sich heutzutage etwa 300.000 Menschen entlang der türkisch-syrischen Grenze drängeln, um Krieg und Elend zu entrinnen. Schicksale wie das ihre werden, was die Verantwortung der EU-Politik anbelangt, nicht als „Krise“ bezeichnet.

Im Mittelmeer etwa ist jener Teil der von der Europäischen Union 2015 lancierten Marineoperation Sophia seit März dieses Jahres auf Eis gelegt worden, der auch die Rettung von rund 50.000 Menschen ermöglicht hat. „Heute stirbt mehr als einer von zehn Migranten auf der Überfahrt, früher waren es wesentlich weniger“, so Flavio Di Giacomo von der International Organization for Migration (IOM) über die aktuelle Situation. Zugleich wird die private Seenothilfe zunehmend massiver kriminalisiert.

So wurde der Kapitän des Seenotrettungskreuzers „Lifeline“, Claus-Peter Reisch, in Malta jüngst zu einer Geldstrafe von 10.000 Euro verurteilt. Eine Kollegin von ihm, Pia Klemp, vom Rettungsschiff „Iuventa“, könnte demnächst in Italien samt ihrer Crew für die von ihr geleistete Seenotrettung zu bis zu 20 Jahren Haft verurteilt werden. Die knapp 300.000 Unterzeichner*innen einer in Deutschland lancierten Petition sprechen für diesen Fall von einer bedingungslosen „Kapitulation der Menschlichkeit in Europa“. Schon die Terminologie der Anklage spricht Bände. Vorgeworfen wird den Seeleuten „Beihilfe zur illegalen Migration“.

Asylbewerber auf Null reduzieren

In der EU zeigt man hinsichtlich der Situation im Mittelmeer gerne mit dem Finger in Richtung italienischer Regierung. In Wahrheit fügen sich die dort eingeleiteten Maßnahmen jedoch nahtlos in ein von allen Mitgliedsstaaten getragenes Gesamtkonzept ein, welches das Asylrecht in Europa de facto abschafft. Dieses Konzept folgt einer Logik, wonach das Recht auf Asyl zwar formal bestehen bleibt, jedoch die Zahl derer, die es wahrnehmen können, real auf null reduziert werden soll.

Am Verlauf der Operation Sophia lässt sich das gut illustrieren. Auf Initiative der italienischen Regierung 2015 ins Leben gerufen, zielte sie nicht eigentlich auf Seenotrettung. Vielmehr sollten die beteiligten Schiffe vor der libyschen Küste gegen Schlepper und damit gegen Migration vorgehen sowie Waffenlieferungen an die verschiedenen Parteien im libyschen Bürgerkrieg auf dem Seeweg verhindern. Durch internationales Seerecht dazu verpflichtet, retteten sie jedoch auch zahlreiche Flüchtlinge, die sie auf ihren Fahrten sichteten.

Rechtlich und logistisch eine EU-Operation mit UN-Mandat, wurde „Sophia“ von den italienischen Behörden koordiniert, die beteiligten Marineboote operierten von den dortigen Häfen. Gerettete gingen also ausschließlich in Italien von Bord, wo dann die Dublin-Regelung griff: verantwortlich für die Geretteten war allein die italienische Regierung. Diese forderte die Solidarität der anderen Mitgliedsstaaten, und wieder einmal gab es Streit um die Verteilung der asylsuchenden Menschen. Einmal mehr blieb er ungelöst. Daraufhin sabotierte die italienische Regierung die Operation. Sie ließ Schiffe mit Flüchtlingen an Bord nicht mehr einlaufen oder gab Einsatzbefehle für Regionen, wo weit und breit weder Flüchtlinge noch Schlepper und Waffenschieber anzutreffen waren. Ende März schließlich sorgte das Land per Veto dafür, dass künftig überhaupt keine Schiffe mehr an „Sophia“ beteiligt sind.

Mit einem Anfang Juni erneuerten Mandat des UN-Sicherheitsrats ausgestattet, läuft die Operation Sophia jedoch weiter. Fürs erste wurde sie bis Ende September verlängert. Dabei widmet sich Sophia wieder dem eigentlichen Kerngeschäft: der militärischen Luftaufklärung möglicher Schmuggler- und Schlepperaktivitäten und der Ausbildung und Unterstützung der offiziell als „lybische Küstenwache“ bezeichneten Milizen. Die so geadelten Banden fungieren vor Ort als Helfershelfer; nicht wenige von ihnen selbst Menschenschmuggler und Menschenhändler. „Die Küstenwache besteht aus unterschiedlichen Warlords, die sich den Namen ‚Küstenwache‘ gegeben haben, um Geld von Europa zu kriegen“, sagt Nicole Hirt vom GIGA Institut für Afrika-Studien in Hamburg. „Sie sind selbst in Menschenschmuggel involviert, retten die Flüchtlinge also, damit sie verkauft werden.“

Milizionäre der libyschen Küstenwache bringen ein Boot mit Flüchtlingen in Richtung Europa auf. (Bildquelle: YouTube)

Erzwungene Rückführung

Von der EU mit Kommunikationsausrüstung und Positionsdaten von Flüchtlingsschiffen versorgt, sind diese Milizionäre zu den wichtigsten Akteuren beim Aufgreifen von Flüchtlingen im Mittelmeer geworden. Dies ist umso mehr der Fall, seit auch die zivile Seenotrettung nahezu zum Erliegen gebracht worden ist. Faktisch betreibt die dortige „Küstenwache“ mit dem Segen der EU ganz „legal“ das, was den EU-Einsatzkräften versagt blieb und von der italienischen Regierung immer gefordert worden war: die zwangsweise Rückführung („refoulement“) von aufgegriffenen Flüchtlingen nach Libyen. Die Unterstützung der libyschen Küstenwache sei „ein Refoulement-Instrument, das kriminelle Milizen legitimiert“, meint auch die Europaabgeordnete Barbara Spinelli.

Die Zustände, die die Menschen in Libyen erwarten, sind nach Angaben von Uno und zivilen Hilfsorganisationen „unbeschreiblich“. Dabei wird die Lage der Geflüchteten durch den Bürgerkrieg noch weiter verschlimmert. Einmal zurück auf libyschem Boden, werden sie in Lager gesperrt, wo systematische Gewalt, Folter und Vergewaltigung an der Tagesordnung sind. Die Organisation „Ärzte ohne Grenzen“ gab zudem Berichte weiter, wonach Flüchtlinge in Tripolis von Milizen zwangsrekrutiert worden seien; bestätigt werden konnte dies bislang jedoch nicht. Nach Schätzungen der Uno halten sich derzeit rund 670.000 Flüchtlinge in Libyen auf.

Anfang Juni hat nun ein Team internationaler Menschenrechtsanwälte die EU beim Internationalen Strafgerichtshof (ICC) in DenHaag angezeigt und thematisiert die Verantwortung der EU-Politik für das Sterben im Mittelmeer wie auch für die grausame Behandlung von Flüchtlingen in Libyen ganz explizit.

Europas bewusste Barbarei

„Verantwortliche der Europäischen Union waren sich der Behandlung der Migranten durch die libysche Küstenwache vollkommen bewusst“, argumentieren die Anwälte in ihrer Strafanzeige. „Um die aus Libyen kommenden Migrationsströme um jeden Preis zu bewältigen“ und anstatt die Flüchtlinge zu retten und an einem sicheren Ort an Land zu bringen, „wie es das Gesetz vorsieht“, orchestriere die EU eine Politik, in der die Betroffenen in Lager verbracht würden, „in denen grauenhafte Verbrechen stattfinden“. Im Wissen, dass all dies illegal sei, habe sich die EU mit der libyschen Küstenwache „verschworen, sodass jene diese Politik umsetzen würde“. Das deutsche Nachrichtenmagazin „Spiegel“ bezeichnete dies jüngst als „Barbarei im Namen Europas“.

Doch nicht nur an der Küste vor Libyen überlässt die EU anderen die Durchführung ihrer unmenschlichen Politik. Der Flüchtlingsdeal mit der Türkei vom März 2016 fügt sich darin nahtlos ein. Zwar gibt es immer wieder Stimmen, die dessen Wirksamkeit bezweifeln. Fakt ist jedoch, dass sich mittlerweile rund vier Millionen Flüchtlinge in der Türkei aufhalten, die sich ohne den Deal wohl zumindest teils in die EU aufmachen würden. Damit beherbergt das Land mehr Geflüchtete als alle Länder der EU zusammen.

Düstere Deals

Zugleich macht die Türkei die Grenzen zu den Anrainerstaaten mittlerweile rigoros dicht. An der syrisch-türkischen Grenze besorgt dies bereits jetzt eine mit EU-Mitteln finanzierte Mauer. Hunderttausende, die in den vergangenen Monaten vor den von Russland und dem Assad-Regime geführten Militäraktionen im Norden Syriens geflüchtet sind, waren so ohne Chance, das Land zu verlassen.

Ende Mai hatten syrische Aktivist*innen daher einen Appell zu einem Millionenmarsch lanciert, um gegen die Militärkampagne und das türkisch-europäische Grenzregime zu protestieren. Die Grenze durchbrechen und nach Europa gehen, so lautete das Ziel des verzweifelten Aufrufs. „Wir müssen nach Alternativen suchen, weil wir es ablehnen, auf von Russland kontrolliertem Territorium zu leben, wir möchten nicht, dass die Körper unserer Kinder zerfetzt werden, wir gehen nach Europa auf der Suche nach Frieden“, heißt es in dem Text. Über den Erfolg der Aktion wurde nichts bekannt.

Die EU möchte möglichst verhindern, dass sich Flüchtlinge überhaupt auf den Weg nach Europa machen. Wo die Menschen, die hier Anspruch auf Asyl hätten, dann tatsächlich landen, scheint völlig egal. Neben Libyen und der Türkei kooperiert die EU bei diesem Bemühen unter anderem auch mit den Regimes in Ägypten und im Sudan. Hier wird auch nach der Entmachtung von Staatspräsident Omar al-Bashir die Opposition brutal unterdrückt, vor allem durch Kämpfer der ehemaligen Dschandschawidmiliz, den Schlächtern im Darfur-Konflikt. Zwar besteht die Zusammenarbeit dort offiziell wie in Libyen in erster Linie im Training von „Sicherheitskräften“ und in der Weitergabe von Informationen. Dennoch wird das rücksichtslos agierende Regime auf diese Weise legitimiert und unterstützt, das den dreckigen Job für Europa übernehmen soll: Migrationsströme in Richtung Libyen und EU zu unterbinden.

Asyl geht alle an

Derlei außenpolitische Maßnahmen der EU zur Verhinderung von Migration werden durch die Schleifung des Asylrechts in den einzelnen Mitgliedsstaaten komplettiert. So hat die italienische Regierung jüngst ein Dekret verabschiedet, das zusätzlich zu der Rechtslage, mit der die Kapitänin Pia Klemp und andere bereits jetzt konfrontiert sind, die Rettung von Migrant*innen auf dem Mittelmeer für Hilfsorganisationen unter Strafe stellen kann. Schiffe, die ohne Erlaubnis in italienischen Hoheitsgewässern unterwegs sind, müssen mit einer Strafe von bis zu 50.000 Euro rechnen. Für Christopher Hein, der in Rom eine Professur für Asyl- und Migrationsrecht innehat ist auch dies „ein weiterer Schritt zur Abschaffung des Asylrechts in Italien“, denn es ist klar, dass sich auch diese Maßnahme gegen private Seenotrettung richtet.

In Deutschland entscheidet am heutigen Freitag der Bundesrat, ob er das sogenannte Geordnete-Rückkehr-Gesetz durchwinkt oder in den Vermittlungsausschuss zurückverweist. Letzteres würde zwar kein Veto bedeuten, aber zumindest einen Aufschub des Inkrafttretens des Gesetzes bewirken. Das Anfang Juni im Bundestag verabschiedete Gesetz soll die Inhaftierung von Abschiebehäftlingen in Strafvollzugsanstalten ermöglichen, obwohl es nach Ansicht vieler Experten gegen europäisches Recht verstößt, abgewiesene Asylsuchende wie Straftäter*innen zu behandeln. Auch weitere Bestandteile des Anfang Juni verabschiedeten Gesetzespaketes werden in ihrer Gesamtwirkung die Situation von Asylsuchenden, geduldeten Menschen und anerkannten Flüchtlingen in Deutschland stark verschlechtern, unter anderem, was ihre Ausbildung und Beschäftigung anbelangt. „Die Vorschläge erschweren einer Vielzahl an Menschen Bleiberechte und bauen systematisch die Rechte geflüchteter Menschen ab“, resümiert etwa die Organisation „Pro Asyl“.

Kapitänin Pia Klemp, die auf ihren Prozess in Sizilien wartet, der in diesem Sommer beginnen soll, hat gegenüber dem Berliner „Tagesspiegel“ verdeutlicht, was mit dieser Entwicklung der EU-Politik auf dem Spiel steht: „Wenn Menschenrechte nicht für alle gelten, dann gelten sie für niemanden – dafür ist es egal, was man von Migration hält. Dann ist die Freiheit der Gesellschaft insgesamt bedroht.“


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