EU-Mindestlohn: Bedingt verbindlich

Per Direktive will EU-Kommissar Nicolas Schmit die Mitgliedsstaaten zum Engagement für ein auskömmliches Mindesteinkommen verpflichten.

Nur Fassade? EU-Kommissar Nicolas Schmit hat am Mittwoch den Entwurf einer Direktive für einen europäischen Mindestlohn vorgestellt (Fotos: Lukasz Kobus/EU)

„Das mag manchem nicht genügen, aber so funktioniert Europa nun einmal.“ Mit diesen Worten parierte Nicolas Schmit am Mittwoch in Brüssel erste kritische Fragen zum von ihm vorgestellten Entwurf einer EU-Direktive für einen europäischen Mindestlohn. Zugleich gestand er damit ein, wo die Grenzen der Initiative von vornherein lagen, die er als EU-Kommissar für Arbeit und soziale Rechte maßgeblich mitgestaltet hat. Das Subsidiaritätsprinzip sowie der „Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union“ machen es nämlich unmöglich, dass die Europäische Union unmittelbar in das Arbeitsentgelt betreffende Regelungen der Mitgliedsstaaten eingreifen kann. Der Vorschlag legt daher weder ein gemeinsames Mindestlohnniveau fest, noch verpflichtet er die Mitgliedstaaten ohne eine solche Regelung – Dänemark, Finnland, Italien, Schweden, Österreich und Zypern – dazu, diese einzuführen.

Tarifautonomie stärken

Was bleibt also von der mit Spannung erwarteten Initiative, die in den Worten von Nicolas Schmit allen Beschäftigten in der EU „eine würdige Lebensführung“ ermöglichen soll? Laut dem EU-Kommissar vor allem eine Verstetigung der politischen Debatte, die es den Gewerkschaften und sonstigen Interessenverbänden ermöglicht, die Frage des Lohnniveaus immer wieder zu thematisieren. Erreicht werden soll das über ein im Entwurf detailliert beschriebenes Monitoringsystem. „Damit können wir beobachten, wie die Löhne sich je nach Land entwickeln, aber auch, ob sie sich innerhalb der EU annähern“, so Schmit. Durch die Direktive können die Mitgliedsstaaten zur Mitwirkung verpflichtet werden; für ihn ein „deutliches politisches Signal“, das die Initiative von nichtverbindlichen Rechtsakten der EU unterscheidet.

Es sind zwei Ziele, auf die man alle Mitgliedsstaaten primär verpflichten will: die Stärkung von Tarifverhandlungen und die Etablierung von klaren und überprüfbaren Kriterien, an denen sich die Festsetzung des Mindestlohns orientiert, der ein auskömmliches Leben oberhalb der Armutsgrenze ermöglichen soll. Dies ist bislang in der Mehrheit der EU-Staaten mit gesetzlichem Mindesteinkommen nicht der Fall.

Die erste Reaktion des Europäischen Gewerkschaftsbunds (ETUC) war am Mittwoch verhalten positiv, jedoch in den zentralen Aspekten jeweils mit einem „aber“ versehen. Zwar würden die Mitgliedsstaaten zur Stärkung des Tarifsystems angehalten sowie dazu, Gesetze aufzulegen oder nationale Aktionspläne zu entwickeln, falls die Löhne von weniger als siebzig Prozent der Beschäftigten über Kollektivverträge abgesichert sind. „Doch wenn die Werktätigen sich gewerkschaftlich organisieren wollen, wird ihnen kein Schutz vor Repressalien seitens der Unternehmer garantiert“, kritisiert die stellvertretende ETUC-Generalsekretärin Esther Lynch in einer Presseerklärung. Auch die von der EU-Kommission gewollte Anhebung des Mindestlohns auf ein auskömmliches Niveau sei weiterhin nicht garantiert.

Der ETUC will sich daher mit den nationalen Gewerkschaften und den Abgeordneten des EU-Parlaments um eine Überarbeitung der Direktive bemühen. Ein garantierter Mindestlohn, der 60 Prozent des mittleren Einkommens (das genau in der Mitte aller in einer Gesellschaft erzielten Einkommensgrößen liegt und in der Regel niedriger ist als der Durchschnittslohn) und 50 Prozent des Durchschnittslohns nicht unterschreitet, gilt als zentrales Element.


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